Eingelagerte Sommerfelgen aus dem Autohaus gestohlen - wer zahlt?

Diskutiere Eingelagerte Sommerfelgen aus dem Autohaus gestohlen - wer zahlt? im Reifen, Fahrwerk und Bremsen Forum im Bereich BMW 2er Forum; Hallo Freunde, anbei ein nettes Schreiben was ich grade aus dem Briefkasten genommen habe. Kann mir mal wer sagen, warum MEINE Versicherung...
  • Eingelagerte Sommerfelgen aus dem Autohaus gestohlen - wer zahlt? Beitrag #1
Medox

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Hallo Freunde, anbei ein nettes Schreiben was ich grade aus dem Briefkasten genommen habe.

Kann mir mal wer sagen, warum MEINE Versicherung greifen soll, wenn meine Felgen bei Ihm aus der Werkstatt geklaut werden? Und... wenn wirklich meine Greifen muss welche Versicherung greift? Hausrat oder Vollkasko? Und... wenn Vollkasko, steige ich dann in den Prozenten??

Bin stinksauer.

 

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  • Eingelagerte Sommerfelgen aus dem Autohaus gestohlen - wer zahlt? Beitrag #2
Flom235

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Also ich würde sagen da muss sich seine Versicherung drum kümmern, hast sie ja bei ihm eingelagert und als Firma die gewerblich tätig ist bräuchte er ja ne Versicherung für so welche Fälle!
Würde erstmal mit denen Kontakt aufnehmen und ihn auch danach fragen, ansonsten Vlt Anwalt
 
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  • Eingelagerte Sommerfelgen aus dem Autohaus gestohlen - wer zahlt? Beitrag #3

Gast815

Guest
Der BMW Händler vor Ort hier verlangt für einen Reifenwechsel inkl. Einlagerung für eine Saison stolze 69€ (ohne Räderwäsche, das kostet dann über 100€) und schließt die Versicherung bei Diebstahl explizit aus. Ergo: Wagenheber + Drehmomentschlüsselt gekauft, selbst einlagern - Kosten nach einem Jahr wieder raus für zwei Fahrzeuge.

Wenn er also explizit nicht darauf hingewiesen hat, dass das nicht versichert ist soll sich mal schön seine Versicherung kümmern?

 
  • Eingelagerte Sommerfelgen aus dem Autohaus gestohlen - wer zahlt? Beitrag #4
Khirun

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Sollte ich mal checken ob meine versichert sind beim Händler. Die liegen nämlich auch nur im Container rum...

 
  • Eingelagerte Sommerfelgen aus dem Autohaus gestohlen - wer zahlt? Beitrag #5
misteran

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Wenn ihr keinen Vertrag/Rechnung/Einlagerungsquittung habt könnt ihr erstmal nicht nachweisen das die Reifen da waren.
Habt ihr was muss es AGB dazu geben. Dann ist bestimmt Diebstahl ausgeschlossen. Wenn da nichts definiert ist gilt das BGB.
Entweder eure Hausrat oder TK greift dann. Sofern einbruchsspuren vorhanden sind beim Händler. Kann sein, dass ihr dann ein Aktenzeichen bei der Polizei oder so benötigt.

Aber da ich mich nicht 100% damit auskenne, fragt lieber mal bei der Versicherung von euch nach, dann ggf. einen Anwalt zur Beratung beisteuern.

Bei google findet man auch einige Fälle dazu...
 
  • Eingelagerte Sommerfelgen aus dem Autohaus gestohlen - wer zahlt? Beitrag #6

SAMOHT

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Das Autohaus ist für eingelagerte Gegenstände verantwortlich,
bei einer Übergabe der Felgen übernimmt der Händler eine Obhutspflicht.
Werden die Felgen gestohlen muss der Händler dafür gerade stehen.

Hilfreich wäre natürlich ein Beleg für die Einlieferung, wo am besten noch die Profiltiefe drauf vermerkt ist.
 
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  • Eingelagerte Sommerfelgen aus dem Autohaus gestohlen - wer zahlt? Beitrag #7
BMWler50

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glänzen muss er glänzen;)
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Es ist doch immer wieder erstaunlich was bei solchen Geschichten / Versicherungen herrauskommt anscheinend

will sich jeder vor dem Schadensausgleich drücken

wenn ich meine Reifen / Felgen einlagern müsste würde ich spätestens jetzt genau auf den Vertrag schauen

 
  • Eingelagerte Sommerfelgen aus dem Autohaus gestohlen - wer zahlt? Beitrag #8
Medox

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Wie ich mir berichten lassen habe, ist dies wohl ein Teilkaskoschaden der mich nur die Selbstbeteiligung kosten soll.

Soweit die Theorie.. Ich bin bei der HUK versichert. Ich werde euch auf den laufenden halten, wie die Geschichte weiter geht.

Wenn ich die Werkstatt ans Telefon bekomme um 8 wird der sich, auch wenn er nichts dafür kann, etwas anhören können.

mfg

 
  • Eingelagerte Sommerfelgen aus dem Autohaus gestohlen - wer zahlt? Beitrag #9
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Ich bin echt gespannt was daraus wird und drücke dir die Daumen das es dich nichts kostet,

das wäre ja dann ein Witz

 
  • Eingelagerte Sommerfelgen aus dem Autohaus gestohlen - wer zahlt? Beitrag #10
stolenkiss

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SAMOHT schrieb:
Das Autohaus ist für eingelagerte Gegenstände verantwortlich,
bei einer Übergabe der Felgen übernimmt der Händler eine Obhutspflicht.
Werden die Felgen gestohlen muss der Händler dafür gerade stehen.
Hilfreich wäre natürlich ein Beleg für die Einlieferung, wo am besten noch die Profiltiefe drauf vermerkt ist.
offensichtlich hat sich hier der Händler per Vertragsbedingungen, wahrscheinlich mit AGB, die Haftung für die Diebstahlschäden ausschließen lassen. Das ist natürlich ein Witz, im allgemeinen geht man davon aus, wenn jemand Reifen und Felgen zur Lagerung übernimmt, dann passt er auch darauf auf und zahlt bei einem Verlust. Ich meine aber, dass der Ausschluss der Haftung durch AGB rechtlich möglich ist. Man muss bei Vertragsschluss aber die Möglichkeit gehabt haben und daraufhin gewiesen worden sein, diese AGB einzusehen.
 
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  • Eingelagerte Sommerfelgen aus dem Autohaus gestohlen - wer zahlt? Beitrag #11

Gast633

Guest
@ Medox

Viele Werkstätten bieten die Einlagerung der Kompletträder im Betrieb an. Damit gehen sie allerdings auch die Verpflichtung ein, für dabei auftretende Schäden haften zu müssen. Allerdings ist nicht jeder Kfz-Werkstatt bewusst, dass sie damit auch sehr weitreichende Rechtspflichten eingeht.

In den überwiegenden Fällen schreibt der Serviceberater auf den Auftrag, dass nach dem Wechsel die abmontierten Kompletträder eventuell gewaschen und danach eingelagert werden. Bei meinem BMW-Vertragshändler werden zusätzlich noch die Profiltiefen notiert und nötigenfalls darauf aufmerksam gemacht, dass bald neue Reifen fällig sind.
Aus rechtlicher Sicht stellt ein solcher Auftrag einen Werkvertrag dar, bei dem der Erfolg, nämlich der Reifenwechsel, im Vordergrund steht. Gleichwohl wird durch die Einlagerung sein Pflichtenkreis erweitert. Strittig ist, ob es sich bei diesem Schritt um einen weiteren, eigenständigen Vertrag handelt oder ob nur der ursprüngliche Werkvertrag um weitere rechtliche Aspekte angereichert wird.

Das wesentliche Element, welches die Unterbringung der überlassenen Räder auszeichnet, lässt sich mit der sogenannten Obhutspflicht (SAMOHT berichtete schon davon) beschreiben. Diese geht über die einem Mietvertrag zugrunde liegende Raumnutzung hinaus und bildet die Grundlage der zivilrechtlichen Verwahrung. Um bereits auf dieser Ebene Klarheit zu schaffen, sollte die Kfz-Werkstatt rechtlich strikt zwischen dem Reifenwechsel und der anschließenden Einlagerung trennen und mit seinem Kunden deswegen zwei separate, schriftliche Vereinbarungen treffen. Diese Vorgehensweise hat nicht nur den Vorteil, dem Kunden gegenüber die Kosten für die Überlassung der Räder transparenter zu gestalten, sondern für die Verwahrung zusätzliche Bedingungen hinsichtlich Dauer, Haftungsbeschränkungen und Sicherung des Zahlungsanspruchs (Pfandrecht) aufzunehmen. Entsprechende Formulare werden von diversen Kfz-Innungen angeboten.

Entsprechend dem Hauptzweck der Verwahrung schuldet die Kfz-Werkstatt während der Einlagerungsdauer nicht nur den entsprechenden Platz, vielmehr kommt ihr auch eine besondere Obhutspflicht zu. Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass die überlassenen Räder nach der Verwahrung im selben Zustand zurückgegeben werden wie zum Zeitpunkt der Einlagerung. Ist dies nicht der Fall oder kommen sie gar abhanden – etwa durch Diebstahl – muss die Kfz-Werkstatt dafür gerade stehen.

Im Schadenfall muss die Kfz-Werkstatt beweisen, dass sie nicht für das Abhandenkommen oder die Beschädigung der Räder verantwortlich ist (§ 280 Absatz 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches; BGH, Az.: III ZR 126/88). Eine Verschiebung der Beweislast zulasten des Kunden in allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nicht möglich, da dies dem Vertragszweck zuwider laufen würde (BGH, Az.: II ZR 98/62). Der Kunde hätte ohnehin nicht die Option, einen Beweis anzutreten, da er während der Verwahrdauer über seine Räder nicht verfügen kann.

Zwar soll dem Kunden jegliche Unannehmlichkeit erspart bleiben, allerdings darf er sich daran nicht bereichern, etwa, wenn er für seine „an der Profilgrenze“ übergegebenen Reifen Ersatz in Form neuer Pneus einfordert. Ein etwaiger Abzug „neu für alt“ (BGH, Az.: VI ZR 90/58) ist gleichwohl nur dann möglich, wenn der Kfz-Betrieb den Nachweis führen kann, dass die ursprünglich eingelagerten Räder bereits Verschleiß- und Abnutzungserscheinungen aufwiesen. Somit gilt die Beweislastverteilung grundsätzlich auch für die Schadenshöhe. Sofern das Schadenrisiko ein Versicherer übernimmt, wickelt dieser im Schadensfall in der Regel auch nach dem Zeitwert ab (Ausnahme: Neuwertversicherung).

Führt die Kfz-Werkstatt keine Aufzeichnungen, so könnte diese im Extremfall dem Kunden gegenüber zu einem Neuwertersatz verpflichtet sein, seine Versicherung würde dagegen nur einen Minimalersatz leisten. Deswegen ist es wichtig, bei der Einlagerung nicht nur die Anzahl der Räder zu dokumentieren, sondern auch Felgentyp, Größe, Marke, Fabrikationsnummer, Zustand, Reifengröße, DOT-Nummer, Zustand et cetera, um gegebenenfalls gegenüber dem Kunden beziehungsweise dem Versicherer den Beweis führen zu können.

Das Verwahrungsrisiko wird in der Regel nicht durch eine Standard-Betriebshaftpflicht abgedeckt. Entsprechende Policen sind beispielsweise davon abhängig,
ob die Räder im Hauptgebäude selbst (Keller/Obergeschoss) oder in einem Container beziehungsweise einem angemieteten Gebäude gelagert werden.
Zudem bieten diverse Versicherer Komplettpakete an. Ein Schaden strahlt in vielen Fällen allerdings auf das gesamte Paket ab und nicht nur auf das Einzelrisiko,
sodass jeder Versicherungsfall zu einer überproportionalen Beitragserhöhung führen kann. Ob dies zutrifft, muss der Werkstattinhaber mit dem jeweiligen Versicherungsvertreter
vor Ort klären.

Grundsätzlich gehe ich mal davon aus, dass dein Radsatz nicht bei einem BMW-Vertragshändler eingelagert war. Denn wenn man sich das an dich gerichtete Schriftstück mal ansieht, ist die Qualität der Zeilen in Bezug auf die richtige Schreibweise mehr als mangelhaft. Somit gehe ich mal davon aus, dass sich die Regulierung des Schadens bei einer „Wald- und Wiesenwerkstatt“ noch länger hinziehen dürfte ...

Bis dahin, munter bleiben ... :daumen:

 
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  • Eingelagerte Sommerfelgen aus dem Autohaus gestohlen - wer zahlt? Beitrag #12
stolenkiss

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F23
@Jagdgeschwader:

vielen dank für Deinen fundierten Beitrag. Habe ihn mir ausgedruckt und in meine Automappe gelegt.

Also kann die Werkstatt auch nicht, wie von mir gemutmaßt, die Haftung auf den Kunden per AGB verlagern.

Bei Schwierigkeiten hilft dann nur der Anwalt.

 
  • Eingelagerte Sommerfelgen aus dem Autohaus gestohlen - wer zahlt? Beitrag #13
disprin

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Also ich hätte jetzt eine Idee, was du beruflich machen könntest :0)
Super Ausführung
 
  • Eingelagerte Sommerfelgen aus dem Autohaus gestohlen - wer zahlt? Beitrag #14
stolenkiss

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hat er wahrscheinlich auch gemacht...

 
  • Eingelagerte Sommerfelgen aus dem Autohaus gestohlen - wer zahlt? Beitrag #15

Gast633

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@stolenkiss

Kein Problem, immer gerne ...

@disprin

Nein, ich arbeite nicht bei einer Versicherung und ich bin auch kein Rechtsanwalt.
Ich bin gelernter Schriftsetzer, danach Industriemeister Drucktechnik und dann noch Studium der Betriebswirtschaft.
In letzterem lernt man viele Dinge mit Gesetzen etc. Heute arbeite ich in einem Verlag.

 
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Medox

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@Jagdgeschwader

Ja... beim nächsten Wechsel der Reifen werde ich aufjedenfall zu einem BMW Partner fahren. Das war eindeutig ein Fehler sich wegen 30 Euro ne Wald und Wiesenwerkstatt von nebenan auszusuchen.

Vielen Dank für diese Erläuterung. Sobald es was neues gibt werde ich euch natürlich unterrichten.

 
  • Eingelagerte Sommerfelgen aus dem Autohaus gestohlen - wer zahlt? Beitrag #17
München

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Frage mal die Firma welche Obhutzpflicht sie hat.

Würde noch eine Anzeige gegen unbekannt machen. Sollten die Reifen wo verkauft werden.

 
  • Eingelagerte Sommerfelgen aus dem Autohaus gestohlen - wer zahlt? Beitrag #18

pk135

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M235i xDrive Steptronic Coupé mineralgrau
Es geht sogar noch weiter. Im Falle einer Insolvenz ist den Satz Räder plötzlich mit in der Insolvenzmasse. Da du einen Peanuts-Betrag dann offen hast verschwindet dieser und der Erlös geht an grössere Gläubiger. Ich habe deswegen auch mal einen Satz verloren und lagere diese nun auch bei mir daheim und man "freut" sich alle 1/2 Jahr wieder Hand legen zu dürfen.

 
  • Eingelagerte Sommerfelgen aus dem Autohaus gestohlen - wer zahlt? Beitrag #19

SAMOHT

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Auf meinem Einlagerungszettel steht folgendes:
Meine Adresse, Reifensorte, Reifengröße, Profiltiefe, in meinem Fall steht da Neu.
Als Punkt 6 steht da:
Wir haften für einen Schaden, der durch den Verlust oder Beschädigung der eingelagerten Räder/Reifen von der Übernahme zur
Lagerung bis zur Auslieferung entsteht, es sei denn , dass der Schaden durch die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nicht abgewendet werden konnte.
Wäre mal ab zu klären was der letzte Satz genau bedeutet.

 
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  • Eingelagerte Sommerfelgen aus dem Autohaus gestohlen - wer zahlt? Beitrag #20
Oll1

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Juristisch wirklich ordentlich dargelegt Jagdgeschwader ;-)
Ergänzend würde ich jedoch von einem eigenständigen Verwahrungsvertrag ausgehen. Dessen Abschluss müsste zunächst natürlich im vorliegenden Streitfall im Falle des bestreitens medox durch Beleg oder reiner Zeugenbeweis nachweisen. Dürfte aber soweit kein Problem sein.
Dann schuldet der Verwahrer zunächst die Aufbewahrung der Sache. Nach §695 BGB schuldet er auf Verlangen des Hinterlegers aber auch die Herausgabe der Sache. Diese ist ihm unmöglich geworden. Demnach ist er nun zum vertraglichen Schadensersatz wegen Unmöglichkeit verpflichtet. Dabei gilt wie völlig richtig dargelegt die Beweislastumkehr des §280 I, S. 2 BGB. Sprich der Händler muss Medox nun nachweisen, dass er den Eintritt der Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat.
Selbst wenn in den AGB ein Ausschluss formuliert ist und diese überhaupt einbezogen wurden, Zweifel ich daran dass diese Klausel einer Kontrolle Stand halten würde. Spätestens bei der unangemessenen Benachteiligung würde die verbraucherfreundliche Rechtsprechung den Ausweg sicher finden. Wer Zugang zu Rechtsdatenbanken hat kann ja mal gerne nachschauen ob's da schon was gibt.

Kurzum medox: bloß nicht abwimmeln lassen. Ob die sich gegen so was versichern oder nicht kann dir egal sein. Anspruchsgegner ist dein Händler. Zur Not wirklich einen Anwalt einschalten. Je nachdem wo du her kommst könnte ich dir ein paar Adressen nennen, aber dann bitte per PN ;-)

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