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<blockquote data-quote="Krallo" data-source="post: 262910" data-attributes="member: 243"><p>Jain:</p><p>Es ist richtig, daß bei einem Versichererwechsel die alte Gesellschaft nur den SF-Satz bestätigt der sich ergibt, wie wenn es keinen SF-Schutz gegeben hätte, also den tatsächlich hinterlegten schlechteren SF-Satz wie er sich mit der Schadenrückstufung ergeben hätte. Das ist der sog. "GDV SF-Satz", der offiziell zwischen den Versicherern bei einem Versichererwechsel übermittelt wird.</p><p></p><p>Aber:</p><p>Ich lehne mich da mal aus dem Fenster: Es dürfte heutzutage eigentlich keine Gesellschaft mehr geben, die den besseren SF-Satz des Vorversicherers <em>nicht</em> übernimmt. Voraussetzung ist dabei, daß man bei der neuen Gesellschaft ebenfalls den SF-Schutz abschließt, und anhand der letzten Rechnung, die man noch vom alten Versicherer bekommen hat, den besseren SF-Satz nachweisen bzw. belegen kann. Und dann ist das eigentlich ein Selbstläufer.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Krallo, post: 262910, member: 243"] Jain: Es ist richtig, daß bei einem Versichererwechsel die alte Gesellschaft nur den SF-Satz bestätigt der sich ergibt, wie wenn es keinen SF-Schutz gegeben hätte, also den tatsächlich hinterlegten schlechteren SF-Satz wie er sich mit der Schadenrückstufung ergeben hätte. Das ist der sog. "GDV SF-Satz", der offiziell zwischen den Versicherern bei einem Versichererwechsel übermittelt wird. Aber: Ich lehne mich da mal aus dem Fenster: Es dürfte heutzutage eigentlich keine Gesellschaft mehr geben, die den besseren SF-Satz des Vorversicherers [I]nicht[/I] übernimmt. Voraussetzung ist dabei, daß man bei der neuen Gesellschaft ebenfalls den SF-Schutz abschließt, und anhand der letzten Rechnung, die man noch vom alten Versicherer bekommen hat, den besseren SF-Satz nachweisen bzw. belegen kann. Und dann ist das eigentlich ein Selbstläufer. [/QUOTE]
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