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<blockquote data-quote="Hopper" data-source="post: 270450" data-attributes="member: 1423"><p>"2. Der Zeitraum für eine etwaige Vermutung gemäß vereinbarter Verkaufsbedingungen für neue Fahrzeuge, wonach die Kaufsache bei Auslieferung mangelhaft war, sofern sich innerhalb eines bestimmen Zeitraums ab Auslieferung ein Sachmangel zeigt, wird von einem Jahr ab Auslieferung auf den Qualitätszeitraum (d. h. 36 Monate nach Auslieferung) verlängert. "</p><p></p><p>Hört sich tatsächlich im Qualitätsbrief so an.</p><p>Dh. jeder sollte nach 35 Monaten mal beim Händler vorstellig werden und das ganze Auto reparieren lassen, die müssen ja beweisen <img src="data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7" class="smilie smilie--sprite smilie--sprite8" alt=":D" title="Big grin :D" loading="lazy" data-shortname=":D" /></p><p>Wobei sich "gemäß Verkaufsbedingungen" noch nach nem Fallstrick anhört. </p><p></p><p>Kann mir kaum vorstellen, dass das in der Praxis so gehandhabt wird. Weiß wahrscheinlich kaum ein Kunde.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Hopper, post: 270450, member: 1423"] "2. Der Zeitraum für eine etwaige Vermutung gemäß vereinbarter Verkaufsbedingungen für neue Fahrzeuge, wonach die Kaufsache bei Auslieferung mangelhaft war, sofern sich innerhalb eines bestimmen Zeitraums ab Auslieferung ein Sachmangel zeigt, wird von einem Jahr ab Auslieferung auf den Qualitätszeitraum (d. h. 36 Monate nach Auslieferung) verlängert. " Hört sich tatsächlich im Qualitätsbrief so an. Dh. jeder sollte nach 35 Monaten mal beim Händler vorstellig werden und das ganze Auto reparieren lassen, die müssen ja beweisen :D Wobei sich "gemäß Verkaufsbedingungen" noch nach nem Fallstrick anhört. Kann mir kaum vorstellen, dass das in der Praxis so gehandhabt wird. Weiß wahrscheinlich kaum ein Kunde. [/QUOTE]
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