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<blockquote data-quote="Hopper" data-source="post: 270419" data-attributes="member: 1423"><p>Das brauchst du nicht beweisen wegen der Beweislastumkehr, welche für 1 Jahr gilt.</p><p></p><p>Thereotisch kannst du nach 11 Monaten dem Händler ein zerkratzes Auto hinstellen und er muss dafür haften, außer er kann dir beweisen, dass es bei Übergabe nicht so war.</p><p></p><p>Garantie hat damit erstmal gar nichts zu tun.</p><p></p><p>Recht haben oder Recht bekommen sind aber halt wieder 2 paar Schuhe.</p><p>Daher ist es natürlich sehr empfehlenswert sich das anzuschauen, was man da eigtl. übernimmt <img src="data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7" class="smilie smilie--sprite smilie--sprite2" alt=";)" title="Wink ;)" loading="lazy" data-shortname=";)" /></p><p>Sonst weißt du selbst ja nichtmal, woher ein potentieller Schaden evtl. stammt. Ob es schon bei Auslieferung war oder daheim aufm Parkplatz jmd war.</p><p>Hebebühne hab ich aber auch nicht verlangt bei nem Neuwagen.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Hopper, post: 270419, member: 1423"] Das brauchst du nicht beweisen wegen der Beweislastumkehr, welche für 1 Jahr gilt. Thereotisch kannst du nach 11 Monaten dem Händler ein zerkratzes Auto hinstellen und er muss dafür haften, außer er kann dir beweisen, dass es bei Übergabe nicht so war. Garantie hat damit erstmal gar nichts zu tun. Recht haben oder Recht bekommen sind aber halt wieder 2 paar Schuhe. Daher ist es natürlich sehr empfehlenswert sich das anzuschauen, was man da eigtl. übernimmt ;) Sonst weißt du selbst ja nichtmal, woher ein potentieller Schaden evtl. stammt. Ob es schon bei Auslieferung war oder daheim aufm Parkplatz jmd war. Hebebühne hab ich aber auch nicht verlangt bei nem Neuwagen. [/QUOTE]
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