Nur Titel durchsuchen
Von:
Artikel
Foren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Marktplatz
Neue Anzeigen
Regeln
Galerie
Neue Medien
Neue Kommentare
Medien suchen
Online
Anmelden
Registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Menü
Anmelden
Registrieren
App installieren
Installieren
Community
Vorstellung
In der Werkstatt verunfallt... Meinungen?
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Auf Thema antworten
Beitrag
<blockquote data-quote="Bastor" data-source="post: 248849" data-attributes="member: 7969"><p>Doch, wird sie. </p><p>Du musst die Rechnung der Teile einreichen. </p><p>Und genauso verhält es sich bei den Arbeitskosten. Wenn deine bzw. die gegnerische Versicherung allerdings nur über zb. SELECT Löhne (HUK) abrechnet, dann gilt das natürlich bzgl der Rechnung auch. </p><p></p><p></p><p></p><p>Und auch hier, Obacht. </p><p>Wie ich bereits im ersten Posting von mir schrieb, ist das Problem nun, dass du kein Wertgutachten hast. Der WBW wird anhand des Marktes ermittelt.</p><p>Versicherungen arbeiten wirtschaftlich und nicht in deinem emotionalen Interesse.</p><p>Der kalkulierte Gesamtschaden bedarf hier keiner 30.000€, sondern lediglich 50-55% Deines WBW.</p><p>Mit dieser Kalkulation wird der Wagen in die Börse gestellt durch den Gutachter und der Restwert der Karre wird ermittelt durch Gebote. </p><p>Jetzt sagt die Versicherung am Ende folgendes:</p><p></p><p>- Warum sollte dir ein Schaden über 55% gezahlt werden, wenn der Restwert des Wagens abzüglich WBW für die Versicherung günstiger ist? </p><p>-Du hast natürlich die Wahl mit dem Wagen zu tun was du willst. Aber angeboten wird dir letztlich trotzdem WBW-RW.</p><p></p><p>Das ist eben das Problem an diesen „lapidaren“ Schäden und dem Anspruchsdenken, dass der Wagen natürlich am besten irgendwohin eingeflogen werden muss ;-) </p><p></p><p>Wüsste grad nicht, ob das Procedere bei Fremdverschulden anders wäre. Aber sonstig hab ich genügend Erfahrung.</p><p></p><p>Gruß</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Bastor, post: 248849, member: 7969"] Doch, wird sie. Du musst die Rechnung der Teile einreichen. Und genauso verhält es sich bei den Arbeitskosten. Wenn deine bzw. die gegnerische Versicherung allerdings nur über zb. SELECT Löhne (HUK) abrechnet, dann gilt das natürlich bzgl der Rechnung auch. Und auch hier, Obacht. Wie ich bereits im ersten Posting von mir schrieb, ist das Problem nun, dass du kein Wertgutachten hast. Der WBW wird anhand des Marktes ermittelt. Versicherungen arbeiten wirtschaftlich und nicht in deinem emotionalen Interesse. Der kalkulierte Gesamtschaden bedarf hier keiner 30.000€, sondern lediglich 50-55% Deines WBW. Mit dieser Kalkulation wird der Wagen in die Börse gestellt durch den Gutachter und der Restwert der Karre wird ermittelt durch Gebote. Jetzt sagt die Versicherung am Ende folgendes: - Warum sollte dir ein Schaden über 55% gezahlt werden, wenn der Restwert des Wagens abzüglich WBW für die Versicherung günstiger ist? -Du hast natürlich die Wahl mit dem Wagen zu tun was du willst. Aber angeboten wird dir letztlich trotzdem WBW-RW. Das ist eben das Problem an diesen „lapidaren“ Schäden und dem Anspruchsdenken, dass der Wagen natürlich am besten irgendwohin eingeflogen werden muss ;-) Wüsste grad nicht, ob das Procedere bei Fremdverschulden anders wäre. Aber sonstig hab ich genügend Erfahrung. Gruß [/QUOTE]
Zitate
Authentifizierung
Für diese Aktion ist eine Überprüfung durch Google ReCaptcha erforderlich.
Falls Du die Nutzung dieses Services nicht erlauben möchtest ist ggf. eine manuelle Überprüfung erforderlich die zu einer längeren Bearbeitungszeit der Anfrage führt.
Überprüfung zulassen
Bitte aktiviere JavaScript, um fortzufahren.
Antworten
Community
Vorstellung
In der Werkstatt verunfallt... Meinungen?
Oben
Unten