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<blockquote data-quote="Klutten" data-source="post: 247219" data-attributes="member: 6038"><p>Mir ist es ja fast schon etwas zu aufwendig dazu etwas zu schreiben, aber es werden doch einfach zu viele Dinge durcheinander gewürfelt oder nicht richtig aufgezeigt.</p><p></p><p>Grundsätzlich ist es trotz der hierzulande mittlerweile häufig erforderlichen OPF möglich, Fahrzeuge aus Drittländern wie den USA zu importieren. Hier kommt ein grundsätzlich anderes Prüfverfahren bei der Abgasprüfung zur Anwendung, mit komplett anderer Verschlüsselung (30ZZ oder 30AZ). An dieser Stelle kann man beim Import auch schon den größten Fehler machen und sich bei BMW um ein Datenblatt bemühen. BMW bestätigt natürlich nur eine EU-Verschlüsselung, die selbstverständlich nicht mehr zulassungsfähig ist ...ergo, Auto wertlos. Erwirbt man aber ein Datenblatt über eine Datenblattstelle (TÜV, Dekra, ...) wird auch der Abgasnachweis anders geführt und das Fahrzeug ist aus dem Bauch raus zu ~95% zulassungsfähig. Diese Informationen muss man vorab in Erfahrung bringen, die betreffenden Stellen geben aber bei einer Bestellung unverbindlich Antwort.</p><p></p><p>Stichwort "Zubehörabgasanlage" ...hier kann es schwierig werden, da diese nur für EU-Modelle genehmigt sind und an einem US-Fahrzeug keine Zulassung haben. Per Einzelgenehmigung kann man diese zwar eintragen lassen, aber alleine die Fahrgeräuschmessung kostet sicher ~400€ + die eigentliche Abnahme. Ergebnis ...offen und damit im Zweifelsfall eine teure Angelegenheit.</p><p></p><p>Stichwort "rote Blinker" ...so etwas ist an Fahrzeugen nach Bj. 1970 nicht zulässig. Wer also ein aktuelles Fahrzeug mit roten Blinkern am Heck sieht, der kann sich sicher sein, dass dieses nach der Abnahme wieder umgebaut wurde. Die Abnahme eines Importfahrzeugs wird mit Bildern dokumentiert, was es für den Sachverständigen zu einer Sackgasse macht. Für die Abnahme werden häufig die vorhandenen Rückfahrscheinwerfer zu "gelben" Blinkern umgerüstet und eine zusätzliche bauartgenehmigte Kombination aus Rückfahrscheinwerfer und Nebelschlussleuchte installiert. Der Rückbau ist anschließend also nicht nur aufwendig, sondern auch nicht zulässig. Wie solche Leute alle 2 Jahre an eine neue Plakette kommen, ist ja nicht schwierig zu erahnen. </p><p></p><p>...sonst noch Unklarheiten? <img src="data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7" class="smilie smilie--sprite smilie--sprite2" alt=";)" title="Wink ;)" loading="lazy" data-shortname=";)" /></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Klutten, post: 247219, member: 6038"] Mir ist es ja fast schon etwas zu aufwendig dazu etwas zu schreiben, aber es werden doch einfach zu viele Dinge durcheinander gewürfelt oder nicht richtig aufgezeigt. Grundsätzlich ist es trotz der hierzulande mittlerweile häufig erforderlichen OPF möglich, Fahrzeuge aus Drittländern wie den USA zu importieren. Hier kommt ein grundsätzlich anderes Prüfverfahren bei der Abgasprüfung zur Anwendung, mit komplett anderer Verschlüsselung (30ZZ oder 30AZ). An dieser Stelle kann man beim Import auch schon den größten Fehler machen und sich bei BMW um ein Datenblatt bemühen. BMW bestätigt natürlich nur eine EU-Verschlüsselung, die selbstverständlich nicht mehr zulassungsfähig ist ...ergo, Auto wertlos. Erwirbt man aber ein Datenblatt über eine Datenblattstelle (TÜV, Dekra, ...) wird auch der Abgasnachweis anders geführt und das Fahrzeug ist aus dem Bauch raus zu ~95% zulassungsfähig. Diese Informationen muss man vorab in Erfahrung bringen, die betreffenden Stellen geben aber bei einer Bestellung unverbindlich Antwort. Stichwort "Zubehörabgasanlage" ...hier kann es schwierig werden, da diese nur für EU-Modelle genehmigt sind und an einem US-Fahrzeug keine Zulassung haben. Per Einzelgenehmigung kann man diese zwar eintragen lassen, aber alleine die Fahrgeräuschmessung kostet sicher ~400€ + die eigentliche Abnahme. Ergebnis ...offen und damit im Zweifelsfall eine teure Angelegenheit. Stichwort "rote Blinker" ...so etwas ist an Fahrzeugen nach Bj. 1970 nicht zulässig. Wer also ein aktuelles Fahrzeug mit roten Blinkern am Heck sieht, der kann sich sicher sein, dass dieses nach der Abnahme wieder umgebaut wurde. Die Abnahme eines Importfahrzeugs wird mit Bildern dokumentiert, was es für den Sachverständigen zu einer Sackgasse macht. Für die Abnahme werden häufig die vorhandenen Rückfahrscheinwerfer zu "gelben" Blinkern umgerüstet und eine zusätzliche bauartgenehmigte Kombination aus Rückfahrscheinwerfer und Nebelschlussleuchte installiert. Der Rückbau ist anschließend also nicht nur aufwendig, sondern auch nicht zulässig. Wie solche Leute alle 2 Jahre an eine neue Plakette kommen, ist ja nicht schwierig zu erahnen. ...sonst noch Unklarheiten? ;) [/QUOTE]
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