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<blockquote data-quote="M2c98" data-source="post: 239211" data-attributes="member: 8579"><p>Das verstehe ich schon, ist jedoch Auslegungssache, wie man es versteht.</p><p>1. Wenn das keine ABE ist, wieso sollten sie mir dann per Mail nochmals sagen, dass nichts zu veranlassen ist?</p><p>2. Bei meinem damaligem Studienabschluss stand beispielsweise auch auf der Urkunde ".. zur Erlangung des Bachelortitels XY". Ich weiß, was du meinst, aber andersherum kann man es genauso sehen, dass eben genau dieses Gutachten der Prüfbericht zur Erlangung der ABE ist.</p><p>3. Steht doch im Schlussbericht, dass es nach StVZO ordnungsgemäß ist und nichts einzutragen ist. Ein stinknormales Materialgutachten o.ä. prüft lediglich Festigkeit etc, was im Gutachten zuvor geprüft wurde.</p><p></p><p>Aber vielleicht ist hier ja ein TÜV-Prüfer oder Sachverständiger, um zu sagen, ob das Ding ne ABE ist oder nicht, bzw ob man was veranlassen muss oder nicht.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="M2c98, post: 239211, member: 8579"] Das verstehe ich schon, ist jedoch Auslegungssache, wie man es versteht. 1. Wenn das keine ABE ist, wieso sollten sie mir dann per Mail nochmals sagen, dass nichts zu veranlassen ist? 2. Bei meinem damaligem Studienabschluss stand beispielsweise auch auf der Urkunde ".. zur Erlangung des Bachelortitels XY". Ich weiß, was du meinst, aber andersherum kann man es genauso sehen, dass eben genau dieses Gutachten der Prüfbericht zur Erlangung der ABE ist. 3. Steht doch im Schlussbericht, dass es nach StVZO ordnungsgemäß ist und nichts einzutragen ist. Ein stinknormales Materialgutachten o.ä. prüft lediglich Festigkeit etc, was im Gutachten zuvor geprüft wurde. Aber vielleicht ist hier ja ein TÜV-Prüfer oder Sachverständiger, um zu sagen, ob das Ding ne ABE ist oder nicht, bzw ob man was veranlassen muss oder nicht. [/QUOTE]
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