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Problem Eroberungsprämie
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<blockquote data-quote="Bastor" data-source="post: 226499" data-attributes="member: 7969"><p>Was geht denn bei euch ab eigentlich ?</p><p></p><p>Drohen , Anwalt anrufen ... dies, das , Ananas...</p><p>Dann so ein Thread im Forum, wo wieder jeder Hans und Harald den Schreibtisch-Cowboy raushängen lässt und natürlich mit Zeugen, Protokollführung und Polizei im Schlepptau ne Fahrzeugabholung vornehmen würde. Bla bla bla ... Geschichten ausm Paulanergarten.</p><p></p><p>Dass das Fahrzeug auch erstmal ohne Begleichung der Strittigen Summe mitgegeben werden kann scheint wohl zu abwegig. Soll auch sowas wie Post geben und dann Mahnungen und/oder Fristsetzungen. </p><p>Wie wäre es denn überhaupt mal mit einem einfachen Telefonat VOR der Abholung mit dem Verkäufer, oder der Geschäftsleitung, oder dem Verkaufsleiter Gebrauchtwagen/Neuwagen ?! </p><p>Schon mal freundlich abstecken, wie und was einem Erwartet und ggf. Klarstellen, dass eben Papierkram folgen würde. Fertig.</p><p></p><p>Und bevor ich mich in einem Forum zu sowas beraten lassen würde, täte ich mir mal das eigene Unterschriebene Vertragswerk anschauen und durchlesen. Du scheinst ja nichtmal genau zu wissen, ob irgendwo was vertraglich erwähnt wurde bzgl. dieser "Eroberungsprämie" (Was ist das überhaupt?). </p><p>Wenn es nicht vermerkt ist und der Kaufvertrag quasi als Kaufsumme eine ausweisen sollte die dem Kaufpreis - Rabatt entspricht, dann ist das Thema doch sowieso gegessen fürs Autohaus. Nebenabsprachen gelten nicht, sofern nicht vermerkt. </p><p></p><p></p><p>Viel Spass bei der Abholung ... mit hoffentlich freundlichen und gesundem Menschenverstand.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Bastor, post: 226499, member: 7969"] Was geht denn bei euch ab eigentlich ? Drohen , Anwalt anrufen ... dies, das , Ananas... Dann so ein Thread im Forum, wo wieder jeder Hans und Harald den Schreibtisch-Cowboy raushängen lässt und natürlich mit Zeugen, Protokollführung und Polizei im Schlepptau ne Fahrzeugabholung vornehmen würde. Bla bla bla ... Geschichten ausm Paulanergarten. Dass das Fahrzeug auch erstmal ohne Begleichung der Strittigen Summe mitgegeben werden kann scheint wohl zu abwegig. Soll auch sowas wie Post geben und dann Mahnungen und/oder Fristsetzungen. Wie wäre es denn überhaupt mal mit einem einfachen Telefonat VOR der Abholung mit dem Verkäufer, oder der Geschäftsleitung, oder dem Verkaufsleiter Gebrauchtwagen/Neuwagen ?! Schon mal freundlich abstecken, wie und was einem Erwartet und ggf. Klarstellen, dass eben Papierkram folgen würde. Fertig. Und bevor ich mich in einem Forum zu sowas beraten lassen würde, täte ich mir mal das eigene Unterschriebene Vertragswerk anschauen und durchlesen. Du scheinst ja nichtmal genau zu wissen, ob irgendwo was vertraglich erwähnt wurde bzgl. dieser "Eroberungsprämie" (Was ist das überhaupt?). Wenn es nicht vermerkt ist und der Kaufvertrag quasi als Kaufsumme eine ausweisen sollte die dem Kaufpreis - Rabatt entspricht, dann ist das Thema doch sowieso gegessen fürs Autohaus. Nebenabsprachen gelten nicht, sofern nicht vermerkt. Viel Spass bei der Abholung ... mit hoffentlich freundlichen und gesundem Menschenverstand. [/QUOTE]
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