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<blockquote data-quote="Schleicher" data-source="post: 198212" data-attributes="member: 1436"><p>Reden ist Silber und schweigen ist Gold.</p><p></p><p>Wenn ich nachweisen/behaupten kann dass z.B. bei jedem Schließvorgang die Spiegel angeklappt sind bin ich schon mal aus dem Vorwurf raus und die Versicherung muss den Beweis antreten. Die Versicherungen versuchen halt alles <img src="data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7" class="smilie smilie--sprite smilie--sprite11" alt=":rolleyes:" title="Roll eyes :rolleyes:" loading="lazy" data-shortname=":rolleyes:" /> . Wenn man sich natürlich verunsichern lässt und in den Raum stellt "ich weiß nicht ob mein Auto zu diesem Zeitpunkt verschlossen war" (verunsichert, dass dies eventuell ausgelesen wird) dann wird dies ein Gutachter womöglich auch "ausnutzen". Anders kann ich mir die Sachverhaltsdarstellung gerade nicht erklären. Wenn die Versicherungen das schon Standardmäßig betreiben würden/könnten, dann redet der nicht unnötig darüber <img src="data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7" class="smilie smilie--sprite smilie--sprite2" alt=";)" title="Wink ;)" loading="lazy" data-shortname=";)" /> .</p><p></p><p>In dem Frankfurter Urteil heißt es sinngemäß: ...<em><span style="font-size: 14px"><span style="color: rgb(49,50,56)">„Der Kläger hat nicht den Nachweis geführt, dass das Auto tatsächlich verschlossen war, das heißt die typischen Geräusche oder das Aufleuchten der Blinker gefehlt hat“. </span></span></em><span style="font-size: 14px"><span style="color: rgb(49,50,56)"> <img src="data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7" class="smilie smilie--sprite smilie--sprite6" alt=":cool:" title="Cool :cool:" loading="lazy" data-shortname=":cool:" /></span></span></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Schleicher, post: 198212, member: 1436"] Reden ist Silber und schweigen ist Gold. Wenn ich nachweisen/behaupten kann dass z.B. bei jedem Schließvorgang die Spiegel angeklappt sind bin ich schon mal aus dem Vorwurf raus und die Versicherung muss den Beweis antreten. Die Versicherungen versuchen halt alles :rolleyes: . Wenn man sich natürlich verunsichern lässt und in den Raum stellt "ich weiß nicht ob mein Auto zu diesem Zeitpunkt verschlossen war" (verunsichert, dass dies eventuell ausgelesen wird) dann wird dies ein Gutachter womöglich auch "ausnutzen". Anders kann ich mir die Sachverhaltsdarstellung gerade nicht erklären. Wenn die Versicherungen das schon Standardmäßig betreiben würden/könnten, dann redet der nicht unnötig darüber ;) . In dem Frankfurter Urteil heißt es sinngemäß: ...[I][SIZE=14px][COLOR=rgb(49,50,56)]„Der Kläger hat nicht den Nachweis geführt, dass das Auto tatsächlich verschlossen war, das heißt die typischen Geräusche oder das Aufleuchten der Blinker gefehlt hat“. [/COLOR][/SIZE][/I][SIZE=14px][COLOR=rgb(49,50,56)] :cool:[/COLOR][/SIZE][COLOR=rgb(49,50,56)] [/COLOR] [/QUOTE]
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