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<blockquote data-quote="M1402" data-source="post: 198191" data-attributes="member: 6039"><p>@Seb</p><p></p><p>bei einem solchen Kaskoschaden macht es erst Sinn zum Anwalt zu gehen, wenn die KFZ-Versicherung schriftlich die Schadenzahlung begründet ablehnt.</p><p></p><p>Wie ich hier rauslese, scheint dies ja nicht der Fall zu sein.</p><p></p><p>Auf welcher Grundlage sollte man vorher einen Anwalt beauftragen? Mehr als "ich setze eine Zahlungsfrist" kann dieser zunächst auch nicht machen.</p><p></p><p>Die in der Kaskoprämie enthalten Bearbeitungskosten für einen Schaden berechnen sich nach einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit...vereinfacht ausgedrückt..heisst nichts anderes, dass die Schadenabteilung ein internes finanzielles Interesse hat, kostengünstig und schnell den Fall zu bearbeiten.</p><p></p><p>Falls nicht, auch egal, der Dumme ist dann der Versicherungsnehmer, der mit steigenden Prämien den unnötig generierten Mehraufwand wieder ausgleicht</p><p></p><p>Bei der Rechsschutzversicherung ist es ebenso.Warum sollten die den Anwalt bezahlen, wenn es noch gar keinen Handlungsbedarf gibt?</p><p></p><p><span style="font-size: 18px"><strong>Der Rat im voraus einen Anwalt einzuschalten ist schlichtweg falsch und fahrlässig ! </strong></span></p><p></p><p><span style="font-size: 14px"><span style="color: rgb(0,0,0)">Wenn die Versicherung noch nicht gezahlt hat, weil sie den Schaden noch untersucht, sollte zunächst kein Anwalt eingeschalten, </span></span><u><strong><span style="color: rgb(0,0,0)">sonst trägt man diese Kosten nämlich selbst</span></strong></u><span style="font-size: 14px"><span style="color: rgb(0,0,0)">. Definitiv</span></span></p><p></p><p><span style="color: rgb(0,0,0)">Das Web gibt einiges zu dem Thema her</span></p><p></p><p>Sollte der Versicherer begründet ablehnen, sollte man den Anwalt allerdings recht schnell bemühen, damit man keine Fristen versäumt</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="M1402, post: 198191, member: 6039"] @Seb bei einem solchen Kaskoschaden macht es erst Sinn zum Anwalt zu gehen, wenn die KFZ-Versicherung schriftlich die Schadenzahlung begründet ablehnt. Wie ich hier rauslese, scheint dies ja nicht der Fall zu sein. Auf welcher Grundlage sollte man vorher einen Anwalt beauftragen? Mehr als "ich setze eine Zahlungsfrist" kann dieser zunächst auch nicht machen. Die in der Kaskoprämie enthalten Bearbeitungskosten für einen Schaden berechnen sich nach einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit...vereinfacht ausgedrückt..heisst nichts anderes, dass die Schadenabteilung ein internes finanzielles Interesse hat, kostengünstig und schnell den Fall zu bearbeiten. Falls nicht, auch egal, der Dumme ist dann der Versicherungsnehmer, der mit steigenden Prämien den unnötig generierten Mehraufwand wieder ausgleicht Bei der Rechsschutzversicherung ist es ebenso.Warum sollten die den Anwalt bezahlen, wenn es noch gar keinen Handlungsbedarf gibt? [SIZE=18px][B]Der Rat im voraus einen Anwalt einzuschalten ist schlichtweg falsch und fahrlässig ! [/B][/SIZE] [SIZE=14px][COLOR=rgb(0,0,0)]Wenn die Versicherung noch nicht gezahlt hat, weil sie den Schaden noch untersucht, sollte zunächst kein Anwalt eingeschalten, [/COLOR][/SIZE][U][B][COLOR=rgb(0,0,0)]sonst trägt man diese Kosten nämlich selbst[/COLOR][/B][/U][SIZE=14px][COLOR=rgb(0,0,0)]. Definitiv[/COLOR][/SIZE] [COLOR=rgb(0,0,0)]Das Web gibt einiges zu dem Thema her[/COLOR] Sollte der Versicherer begründet ablehnen, sollte man den Anwalt allerdings recht schnell bemühen, damit man keine Fristen versäumt [/QUOTE]
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