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Allgemeines zum BMW 2er
Recht und Versicherung
EuroPlus Garantieheft, was muss eingetragen werden?
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<blockquote data-quote="Digo" data-source="post: 189459" data-attributes="member: 176"><p>Hallo an alle,</p><p></p><p>ich habe eine Frage zum EuroPlus Garantieheft. Dort ist ja hinten eine Übergabedurchsicht (angeblich entfällt diese bei Neuwagen) und danach Wertpflegenachweise.</p><p></p><p>Jetzt ist folgende Situation, meine Eltern und ich haben mehrere BMW.</p><p></p><p>Einmal einen Jahreswagen (Gewährleistung läuft also noch) mit verlängerter EuroPlus, es wurde noch keine Inspektion gemacht, eine Übergabedurchsicht ist eingetragen in dem Heft. Ich denke so sollte es sein?</p><p></p><p>Einmal einen Zweijährigen (also Gewährleistung lief noch, wurde verlängert), es wurden schon zwei Inspektionen vor dem Kauf gemacht im EuroPlusheft ist nichts eingetragen. Ich vermute, dass diese Inspektionen (da vor Garantieabschluss gemacht) dort nicht eingetragen werden müssen, jedoch eine Übergabedurchsicht beim Verkauf an uns?</p><p></p><p>Jetzt der M2, ich habe ihn als Neuwagen gekauft, habe zwei Monate später bei der Einfahrkontrolle die EuroPlus abgeschlossen, ein Garantieheft hatten sie damals nicht vorrätig, nach mehrmaligen Nachforderungen von mir kam es endlich gestern an (nach 10 Monaten...), auch hier ist nichts eingetragen (nichtmals der Garantiegeber). Jetzt meine Frage, Übergabedurchsicht entfällt wohl, da Neuwagen, aber müsste die Einfahrkontrolle nicht eingetragen sein? Oder müssen dort erst die Inspektionen eintragen werden, die nach Ende der 3 Jahren Gewährleistung gemacht werden?</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Digo, post: 189459, member: 176"] Hallo an alle, ich habe eine Frage zum EuroPlus Garantieheft. Dort ist ja hinten eine Übergabedurchsicht (angeblich entfällt diese bei Neuwagen) und danach Wertpflegenachweise. Jetzt ist folgende Situation, meine Eltern und ich haben mehrere BMW. Einmal einen Jahreswagen (Gewährleistung läuft also noch) mit verlängerter EuroPlus, es wurde noch keine Inspektion gemacht, eine Übergabedurchsicht ist eingetragen in dem Heft. Ich denke so sollte es sein? Einmal einen Zweijährigen (also Gewährleistung lief noch, wurde verlängert), es wurden schon zwei Inspektionen vor dem Kauf gemacht im EuroPlusheft ist nichts eingetragen. Ich vermute, dass diese Inspektionen (da vor Garantieabschluss gemacht) dort nicht eingetragen werden müssen, jedoch eine Übergabedurchsicht beim Verkauf an uns? Jetzt der M2, ich habe ihn als Neuwagen gekauft, habe zwei Monate später bei der Einfahrkontrolle die EuroPlus abgeschlossen, ein Garantieheft hatten sie damals nicht vorrätig, nach mehrmaligen Nachforderungen von mir kam es endlich gestern an (nach 10 Monaten...), auch hier ist nichts eingetragen (nichtmals der Garantiegeber). Jetzt meine Frage, Übergabedurchsicht entfällt wohl, da Neuwagen, aber müsste die Einfahrkontrolle nicht eingetragen sein? Oder müssen dort erst die Inspektionen eintragen werden, die nach Ende der 3 Jahren Gewährleistung gemacht werden? [/QUOTE]
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