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<blockquote data-quote="Fmjuchi" data-source="post: 167031" data-attributes="member: 1478"><p>Jetzt wird es mal wieder arg theoretisch. Theoretisch müsste man fragen, wo etwas über diese Toleranz geregelt ist.</p><p></p><p>Bei dem Schild mit dem der Zahl 50 und dem roten Kreis darf ich 50 fahren und nicht 50 zzgl. einer Toleranz, auch wenn für das Messen eine Toleranz zugestanden wird. Damit sollen geringe Abweichungen bei der Handhabung der Messgeräte außerhalb von Laborbedingungen aufgefangen werden.</p><p></p><p>Einfach mal in das berühmte Verkehrsblatt Nr. 5/18 schauen:</p><p></p><p>Der Nachweis zur Einhaltung des §30 Abs.1 StVZOgilt als erbracht, wenn bei den Messungen, die Geräuschemissionen des veränderten Fahrzeugs unter allen vorgenannten realen Fahrbedingungen und evtl. Einstellungen/Fahrmodi nicht höher sind als die entsprechenden Messergebnisse des serienmäßigen Fahrzeugs im typgenehmigungskonformen Fahrmodus. VkBl. 2018 S. 214</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Fmjuchi, post: 167031, member: 1478"] Jetzt wird es mal wieder arg theoretisch. Theoretisch müsste man fragen, wo etwas über diese Toleranz geregelt ist. Bei dem Schild mit dem der Zahl 50 und dem roten Kreis darf ich 50 fahren und nicht 50 zzgl. einer Toleranz, auch wenn für das Messen eine Toleranz zugestanden wird. Damit sollen geringe Abweichungen bei der Handhabung der Messgeräte außerhalb von Laborbedingungen aufgefangen werden. Einfach mal in das berühmte Verkehrsblatt Nr. 5/18 schauen: Der Nachweis zur Einhaltung des §30 Abs.1 StVZOgilt als erbracht, wenn bei den Messungen, die Geräuschemissionen des veränderten Fahrzeugs unter allen vorgenannten realen Fahrbedingungen und evtl. Einstellungen/Fahrmodi nicht höher sind als die entsprechenden Messergebnisse des serienmäßigen Fahrzeugs im typgenehmigungskonformen Fahrmodus. VkBl. 2018 S. 214 [/QUOTE]
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