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Spekulationsthread: Zukünftige M2 Modelle (2019 - ... )
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<blockquote data-quote="Zetti" data-source="post: 208265" data-attributes="member: 7343"><p>Das ist aber sehr schwammig formuliert:</p><p></p><p><a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R2144&amp;from=EN" target="_blank">Artikel 6, 2a:</a></p><p></p><p>"...Es muss möglich sein, dass der Fahrer über den Beschleunigungsregler oder über gezielte, angemessene und wirksame Rückmeldungen darauf aufmerksam gemacht wird, dass die geltende Geschwindigkeitsbeschränkung überschritten wird..."</p><p></p><p>Der Begriff "Beschleunigungsregler" wird nicht weiter erklärt. Liest sich für mich erstmal als ob es eine Warnmeldung gibt, wenn eine bestimmte Geschwindigkeit überschritten wird. Ob das System tatsächlich die maximal mögliche Fahrzeugbeschleunigung drosseln kann ? ....wer weiss...</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Zetti, post: 208265, member: 7343"] Das ist aber sehr schwammig formuliert: [URL="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R2144&from=EN"]Artikel 6, 2a:[/URL] "...Es muss möglich sein, dass der Fahrer über den Beschleunigungsregler oder über gezielte, angemessene und wirksame Rückmeldungen darauf aufmerksam gemacht wird, dass die geltende Geschwindigkeitsbeschränkung überschritten wird..." Der Begriff "Beschleunigungsregler" wird nicht weiter erklärt. Liest sich für mich erstmal als ob es eine Warnmeldung gibt, wenn eine bestimmte Geschwindigkeit überschritten wird. Ob das System tatsächlich die maximal mögliche Fahrzeugbeschleunigung drosseln kann ? ....wer weiss... [/QUOTE]
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