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<blockquote data-quote="Klutten" data-source="post: 233297" data-attributes="member: 6038"><p>Jein. Austragen kann man diese Teile nicht, da sie zur Homologation des Fahrzeugs gehören. Wenn aber die Radabdeckung bei einer Begutachtung nach §21 ausreichend ist, dann fragt niemand, wie diese zustande gekommen ist. Du musst nur jemanden finden, der dieser Argumentation folgt, denn bei einem ansonsten serienmäßigen Fahrzeug nutzt jeder das Gutachten nur so, wie es auf dem Papier steht - nämlich für eine Anbaubestätigung nach §19(3). Ohne Spurplatten, die ja eine neue Beurteilung der Radabdeckung erfordern, wird kaum jemand diesem Ansatz folgen.</p><p></p><p>Es gibt noch eine andere Möglichkeit, aber die teilt dir hier sicher gerne jemand anders mit. <img src="data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7" class="smilie smilie--sprite smilie--sprite2" alt=";)" title="Wink ;)" loading="lazy" data-shortname=";)" /></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Klutten, post: 233297, member: 6038"] Jein. Austragen kann man diese Teile nicht, da sie zur Homologation des Fahrzeugs gehören. Wenn aber die Radabdeckung bei einer Begutachtung nach §21 ausreichend ist, dann fragt niemand, wie diese zustande gekommen ist. Du musst nur jemanden finden, der dieser Argumentation folgt, denn bei einem ansonsten serienmäßigen Fahrzeug nutzt jeder das Gutachten nur so, wie es auf dem Papier steht - nämlich für eine Anbaubestätigung nach §19(3). Ohne Spurplatten, die ja eine neue Beurteilung der Radabdeckung erfordern, wird kaum jemand diesem Ansatz folgen. Es gibt noch eine andere Möglichkeit, aber die teilt dir hier sicher gerne jemand anders mit. ;) [/QUOTE]
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