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<blockquote data-quote="M1402" data-source="post: 183087" data-attributes="member: 6039"><p>Der Verkäufer "meldet" gar nichts ans Zollamt.</p><p></p><p>Bei der Zulassung im STVA werden die entsprechenden Daten von der Zulassungsbescheinigung abgelesen und von dort ans Zollamt übermittelt.</p><p></p><p>WISO hat dafür eine Empfehlung:</p><p></p><ul> <li data-xf-list-type="ul">Es gilt nur für Kfz-Zulassungen nach WLTP-Verfahren ab 1.9.2018</li> <li data-xf-list-type="ul">Man sieht in die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) in das Feld V.7</li> <li data-xf-list-type="ul">Man geht auf die Homepage des Herstellers und sucht den CO2-Wert für sein Fahrzeug. Der Wert muss nicht komplett identisch sein, da ab 1.9.2018 auch Ausstattungsvarianten den CO2-Wert beeinflussen können. Wichtig: Nur bei großer Abweichung gibt es Handlungsbedarf. Findet man den Wert nicht, gibt es diesen beim Händler oder Hersteller.</li> <li data-xf-list-type="ul">Bei großer Abweichung sollte man sich beim Händler/Hersteller die „COC-Dokumente“ bzw. die EG-Übereinstimmungsbescheinigung für sein Fahrzeug geben lassen. Maßgeblich ist der „gewichtet kombinierte“ CO2-Wert.</li> <li data-xf-list-type="ul">Weicht dieser Wert vom Wert im Feld V.7 ab, sollte man in der Kfz-Zulassungsstelle eine korrigierte Zulassungsbescheinigung beantragen, da nach diesem Wert die Kfz-Steuer berechnet wird.</li> </ul><p></p><p>...und wahrscheinlich berechnet das STVA für die Korrektur sogar Gebühren</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="M1402, post: 183087, member: 6039"] Der Verkäufer "meldet" gar nichts ans Zollamt. Bei der Zulassung im STVA werden die entsprechenden Daten von der Zulassungsbescheinigung abgelesen und von dort ans Zollamt übermittelt. WISO hat dafür eine Empfehlung: [LIST][*]Es gilt nur für Kfz-Zulassungen nach WLTP-Verfahren ab 1.9.2018 [*]Man sieht in die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) in das Feld V.7 [*]Man geht auf die Homepage des Herstellers und sucht den CO2-Wert für sein Fahrzeug. Der Wert muss nicht komplett identisch sein, da ab 1.9.2018 auch Ausstattungsvarianten den CO2-Wert beeinflussen können. Wichtig: Nur bei großer Abweichung gibt es Handlungsbedarf. Findet man den Wert nicht, gibt es diesen beim Händler oder Hersteller. [*]Bei großer Abweichung sollte man sich beim Händler/Hersteller die „COC-Dokumente“ bzw. die EG-Übereinstimmungsbescheinigung für sein Fahrzeug geben lassen. Maßgeblich ist der „gewichtet kombinierte“ CO2-Wert. [*]Weicht dieser Wert vom Wert im Feld V.7 ab, sollte man in der Kfz-Zulassungsstelle eine korrigierte Zulassungsbescheinigung beantragen, da nach diesem Wert die Kfz-Steuer berechnet wird. [/LIST] ...und wahrscheinlich berechnet das STVA für die Korrektur sogar Gebühren [/QUOTE]
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