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Reifen, Fahrwerk und Bremsen
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<blockquote data-quote="///Micha" data-source="post: 181042" data-attributes="member: 5484"><p>ich würde gern dieses ältere Thema noch mal aufleben lassen ...</p><p></p><p>ich weiß von einigen M2, welche das KW V3 ( oder auch ein BMW PFw. ) verbaut haben und zusätzlich Spurplatten z.B. von H&amp;R in 10 oder 12 mm pro Rad.</p><p></p><p>Dies alles sieht man mit Abnahmen der Dekra nach 19.3</p><p></p><p>( Gutachten des Fw. nach 19.3 , Spurplatten nach 19.3 )</p><p></p><p>Die Frage die ich mir nun stelle ist: im Gutachten des V3 ist unter III.1 vermerkt, dass bei Änderung der Rad-Reifenkombination eine Abnahme nach §21 notwendig ist.</p><p></p><p>Gilt nun die Änderung der ET durch die Platten als eine Änderung der Rad-Reifenkombination ? ...womit die Dekra-Abnahme nach 19.3 ja zwar vorhanden aber nicht gültig wäre !?</p><p>...oder ist die Dekra 19.3 auch Poser-Soko-safe sodass einem dort nix droht ?</p><p></p><p>Fakt ist leider, dass die Rad-Abdeckung weder mit 10 mm noch mit 12 mm komplett gegeben ist . Eine Wasserwaage an der äußeren Reifenkante senkrecht zeigt, dass das ganze etwas raussteh. Die Reifenabdeckung ist aber gegeben ( was nach EG Typgenehmigung aber lt. meinem Verständnis nicht mehr ausreicht )</p><p></p><p>!??!!?</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="///Micha, post: 181042, member: 5484"] ich würde gern dieses ältere Thema noch mal aufleben lassen ... ich weiß von einigen M2, welche das KW V3 ( oder auch ein BMW PFw. ) verbaut haben und zusätzlich Spurplatten z.B. von H&R in 10 oder 12 mm pro Rad. Dies alles sieht man mit Abnahmen der Dekra nach 19.3 ( Gutachten des Fw. nach 19.3 , Spurplatten nach 19.3 ) Die Frage die ich mir nun stelle ist: im Gutachten des V3 ist unter III.1 vermerkt, dass bei Änderung der Rad-Reifenkombination eine Abnahme nach §21 notwendig ist. Gilt nun die Änderung der ET durch die Platten als eine Änderung der Rad-Reifenkombination ? ...womit die Dekra-Abnahme nach 19.3 ja zwar vorhanden aber nicht gültig wäre !? ...oder ist die Dekra 19.3 auch Poser-Soko-safe sodass einem dort nix droht ? Fakt ist leider, dass die Rad-Abdeckung weder mit 10 mm noch mit 12 mm komplett gegeben ist . Eine Wasserwaage an der äußeren Reifenkante senkrecht zeigt, dass das ganze etwas raussteh. Die Reifenabdeckung ist aber gegeben ( was nach EG Typgenehmigung aber lt. meinem Verständnis nicht mehr ausreicht ) !??!!? [/QUOTE]
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