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<blockquote data-quote="SAMOHT" data-source="post: 93967"><p>Die Europlus Garantie ist keine Versicherung.</p><p></p><p>Die EUROPlus Garantie und ihre Laufzeitverlängerung können Sie für Ihr BMW Neufahrzeug bis</p><p>zum Ende der Gewährleistung bei Ihrem verkaufenden BMW Vertragshändler bzw. Niederlassung abschließen.</p><p></p><p>Geltungsbereich der Garantie im Schadensfall.</p><p>Diese Garantie gilt für Europa inklusive des</p><p>asiatischen Teils der Türkei. </p><p></p><p>Die Grundbedingungen bei einer Reparaturdurchführung sind:</p><p></p><p>Grundsätzlich sind im Garantiefall alle Reparaturarbeiten</p><p>bei dem <strong>Garantiegeber </strong>durchführen zu lassen.</p><p>Dieser meldet den Schaden telefonisch bei der</p><p>EUROPlus Servicestelle und holt vor Durchführung</p><p>der Reparatur die Freigabeerklärung (Kostenübernahmezusage) ein.</p><p></p><p>Für den Fall, dass Sie die Reparatur nicht bei</p><p>dem Garantiegeber durchführen lassen können,</p><p>melden Sie dies noch vor Reparaturbeginn bitte</p><p>telefonisch, per Fax oder E-Mail bei der EUROPlus</p><p>Servicestelle.</p><p></p><p>Die Erteilung der Freigabe der Reparatur durch die</p><p>EUROPlus Servicestelle ist in jedem Fall Voraussetzung</p><p>für die Übernahme bzw. Erstattung der</p><p>Reparaturkosten.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="SAMOHT, post: 93967"] Die Europlus Garantie ist keine Versicherung. Die EUROPlus Garantie und ihre Laufzeitverlängerung können Sie für Ihr BMW Neufahrzeug bis zum Ende der Gewährleistung bei Ihrem verkaufenden BMW Vertragshändler bzw. Niederlassung abschließen. Geltungsbereich der Garantie im Schadensfall. Diese Garantie gilt für Europa inklusive des asiatischen Teils der Türkei. Die Grundbedingungen bei einer Reparaturdurchführung sind: Grundsätzlich sind im Garantiefall alle Reparaturarbeiten bei dem [B]Garantiegeber [/B]durchführen zu lassen. Dieser meldet den Schaden telefonisch bei der EUROPlus Servicestelle und holt vor Durchführung der Reparatur die Freigabeerklärung (Kostenübernahmezusage) ein. Für den Fall, dass Sie die Reparatur nicht bei dem Garantiegeber durchführen lassen können, melden Sie dies noch vor Reparaturbeginn bitte telefonisch, per Fax oder E-Mail bei der EUROPlus Servicestelle. Die Erteilung der Freigabe der Reparatur durch die EUROPlus Servicestelle ist in jedem Fall Voraussetzung für die Übernahme bzw. Erstattung der Reparaturkosten. [/QUOTE]
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