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Allgemeines zum BMW 2er
Recht und Versicherung
Versicherung zahlt Marktpreis für gestohlenen M2
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<blockquote data-quote="Emmerich" data-source="post: 83091" data-attributes="member: 1352"><p>Bei geleasten Fahrzeugen sieht das wie folgt aus : grundsätzlich rechnet die Versicherung mit dem Eigentümer , also mit dem Leasinggeber (LG) ab. Der Leasingnehmer ist zunächst "außen vor". Zunächst jedenfalls. Es liegt jedoch im Ermessen des LGs, die Abrechnung mit der Versicherung an den LN abzutreten. Dann kann der LN direkt mit der Versicherung abrechnen, insbesondere dann, wenn ein neuer Leasingvertrag in Aussicht gestellt wird. Das wäre dann der Deal Abtretung gegen neuen Leasingvertrag.</p><p></p><p>So wurde mir das von Seiten meines LGs kommuniziert. </p><p></p><p>Das bedeutet, der LN rechnet nach Freigabe mit der Versicherung selbst ab, läßt sich die 71000 € auszahlen, zahlt an den LG den Buchwert zum Zeitpunkt des Totalverlustes, sucht sich einen neuen M2 für 71000 € am Markt und schließt einen neuen Leasingvertrag für dieses Auto ab. </p><p></p><p>Die Differenz zwischen den 71000 € und dem Buchwert des Autos zahlt der LN an den LG als Leasingsonderzahlung für das neue Auto. Dadurch wird die neue Leasingrate nicht nennenswert höher als die alte ohne Sonderzahlung.</p><p></p><p>Die Leasingsonderzahlung am Anfang des Vertrages ist steuerlich voll abzugsfähig bei Anwendung der 1% Regelung für gewerblich genutzte Fahrzeuge. Bei einem Höchststeuersatz von 50% bekommt man im nächsten Jahr mit der EK-Steuererklärung die Hälfte davon vom Finanzamt zurück.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Emmerich, post: 83091, member: 1352"] Bei geleasten Fahrzeugen sieht das wie folgt aus : grundsätzlich rechnet die Versicherung mit dem Eigentümer , also mit dem Leasinggeber (LG) ab. Der Leasingnehmer ist zunächst "außen vor". Zunächst jedenfalls. Es liegt jedoch im Ermessen des LGs, die Abrechnung mit der Versicherung an den LN abzutreten. Dann kann der LN direkt mit der Versicherung abrechnen, insbesondere dann, wenn ein neuer Leasingvertrag in Aussicht gestellt wird. Das wäre dann der Deal Abtretung gegen neuen Leasingvertrag. So wurde mir das von Seiten meines LGs kommuniziert. Das bedeutet, der LN rechnet nach Freigabe mit der Versicherung selbst ab, läßt sich die 71000 € auszahlen, zahlt an den LG den Buchwert zum Zeitpunkt des Totalverlustes, sucht sich einen neuen M2 für 71000 € am Markt und schließt einen neuen Leasingvertrag für dieses Auto ab. Die Differenz zwischen den 71000 € und dem Buchwert des Autos zahlt der LN an den LG als Leasingsonderzahlung für das neue Auto. Dadurch wird die neue Leasingrate nicht nennenswert höher als die alte ohne Sonderzahlung. Die Leasingsonderzahlung am Anfang des Vertrages ist steuerlich voll abzugsfähig bei Anwendung der 1% Regelung für gewerblich genutzte Fahrzeuge. Bei einem Höchststeuersatz von 50% bekommt man im nächsten Jahr mit der EK-Steuererklärung die Hälfte davon vom Finanzamt zurück. [/QUOTE]
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