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Allgemeines zum BMW 2er
Recht und Versicherung
Versicherung zahlt Marktpreis für gestohlenen M2
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<blockquote data-quote="Emmerich" data-source="post: 82935" data-attributes="member: 1352"><p>War heute noch einmal beim Geschäftsstellenleiter der Provinzial. Nachdem die sich bezüglich meiner Anfrage ausgemert hatten, kam wieder die Antwort : die Versicherung zahlt den Wiederbeschaffungspreis, also den Marktwert. Das gelte auch für die gegenerische Haftpflichtversicherung, wenn einer von denen meinen M2 zu Totalschaden fährt. </p><p></p><p>Begründung : Wenn jemand einem anderen einen Schaden zufügt, muß der Verursacher dafür (finanziell) sorgen, daß der Geschädigte genau das wiedererhält, was zu Schaden gekommen ist. Der Geschädigte muß sich kurzfristig das zerstörte Objekt am Markt wiederbeschaffen können, unabhängig von irgendwelchen Listenpreisen. Notfalls muß ein Gutachten her, was Geld kostet. Darauf werden die Versicherer in der Regel verzichten, wenn die Marktsituation (z.B. mobile) eindeutig ist. Klingt irgendwie plausibel. Darüber kann sich auch keine Versicherung im Rahmen ihrer Geschäftsbedingungen hinwegsetzen. Es gibt dafür auch einen Rechtsgrundsatz im deutschen Vertrag- und Geschäftsbedingungenrecht (ist vielleicht juristisch nicht exakt formuliert, aber ihr wißt, was ich meine). Es gibt Sachen, die kannst Du in Verträge reinschreiben, die sind aber vor Gericht nicht durchsetzbar sind. </p><p></p><p>Ich zitiere hier nur meinen Versicherer, das möchte ich an dieser Stelle betonen. Habe ich mir nicht selbst ausgedacht. </p><p></p><p>In meinem Falle würde das bedeuten, daß derzeit (kann sich heute oder morgen schon änderen) nur 2 M2,s bei mobile für SOFORT verfügbar sind in der Ausstattung LBB, DKG, Schiebedach, Kurvenlicht und Keyless-Go, zum Preise von 71000 Euro. </p><p>Es spielt dabei keine Rolle, ob diese Preise am Markt erzielt werden können oder nicht. Mein BRLP 66800 €.</p><p></p><p>Diese Aussage dürfte alle M2 Fahrer beruhigen.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Emmerich, post: 82935, member: 1352"] War heute noch einmal beim Geschäftsstellenleiter der Provinzial. Nachdem die sich bezüglich meiner Anfrage ausgemert hatten, kam wieder die Antwort : die Versicherung zahlt den Wiederbeschaffungspreis, also den Marktwert. Das gelte auch für die gegenerische Haftpflichtversicherung, wenn einer von denen meinen M2 zu Totalschaden fährt. Begründung : Wenn jemand einem anderen einen Schaden zufügt, muß der Verursacher dafür (finanziell) sorgen, daß der Geschädigte genau das wiedererhält, was zu Schaden gekommen ist. Der Geschädigte muß sich kurzfristig das zerstörte Objekt am Markt wiederbeschaffen können, unabhängig von irgendwelchen Listenpreisen. Notfalls muß ein Gutachten her, was Geld kostet. Darauf werden die Versicherer in der Regel verzichten, wenn die Marktsituation (z.B. mobile) eindeutig ist. Klingt irgendwie plausibel. Darüber kann sich auch keine Versicherung im Rahmen ihrer Geschäftsbedingungen hinwegsetzen. Es gibt dafür auch einen Rechtsgrundsatz im deutschen Vertrag- und Geschäftsbedingungenrecht (ist vielleicht juristisch nicht exakt formuliert, aber ihr wißt, was ich meine). Es gibt Sachen, die kannst Du in Verträge reinschreiben, die sind aber vor Gericht nicht durchsetzbar sind. Ich zitiere hier nur meinen Versicherer, das möchte ich an dieser Stelle betonen. Habe ich mir nicht selbst ausgedacht. In meinem Falle würde das bedeuten, daß derzeit (kann sich heute oder morgen schon änderen) nur 2 M2,s bei mobile für SOFORT verfügbar sind in der Ausstattung LBB, DKG, Schiebedach, Kurvenlicht und Keyless-Go, zum Preise von 71000 Euro. Es spielt dabei keine Rolle, ob diese Preise am Markt erzielt werden können oder nicht. Mein BRLP 66800 €. Diese Aussage dürfte alle M2 Fahrer beruhigen. [/QUOTE]
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