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Versicherung zahlt Marktpreis für gestohlenen M2
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<blockquote data-quote="JimbouJumper" data-source="post: 80462" data-attributes="member: 1324"><p>Wenn die Bedingungen sagen dass du eine Kaufpreisentschädigung bekommst da bringt dir weder ein Sondergutachten noch ein Gericht etwas weil das in dem Fall klar in den Bedingungen formuliert ist. Sollte da Wiederbeschaffungswert stehen, dann wäre das was anderes. Da müsste dann ein Gutachten her.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="JimbouJumper, post: 80462, member: 1324"] Wenn die Bedingungen sagen dass du eine Kaufpreisentschädigung bekommst da bringt dir weder ein Sondergutachten noch ein Gericht etwas weil das in dem Fall klar in den Bedingungen formuliert ist. Sollte da Wiederbeschaffungswert stehen, dann wäre das was anderes. Da müsste dann ein Gutachten her. [/QUOTE]
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