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Allgemeines zum BMW 2er
Recht und Versicherung
Versicherung zahlt Marktpreis für gestohlenen M2
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<blockquote data-quote="JimbouJumper" data-source="post: 80460" data-attributes="member: 1324"><p>Die übliche Formulierung ist tatsächlich eine Kaufpreisentschädigung (6-36 Monate) je nach Versicherungsvertrag. D.h. das was ich bezahlt habe egal ob ich für dieses Geld nun einen neuen bekommen kann oder nicht weil ich jetzt z.B. keine Nachlässe mehr erhalte.</p><p></p><p>Danach gibt es den Wert laut Gutachten bzw. durchschn. Marktpreis.</p><p></p><p>Bei einigen Versicherern wird der M2 nur als Sonderfahrzeug versichert, da gibt es diese Kaufpreisentschädigung nicht und je nach Vertrag ist eine maximale Entschädigungssumme vereinbart. Heißt aber nicht dass es diese gibt. Auch da gilt Gutachten mit eben dieser maximalen Entschädigungssumme.</p><p></p><p>Aussagen wie man bekommt den Marktpreis auch wenn dieser höher ist würde ich nur dann ernst nehmen, wenn die Versicherungsbedingungen es auch so her geben. So eine Formulierung wäre aber unüblich.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="JimbouJumper, post: 80460, member: 1324"] Die übliche Formulierung ist tatsächlich eine Kaufpreisentschädigung (6-36 Monate) je nach Versicherungsvertrag. D.h. das was ich bezahlt habe egal ob ich für dieses Geld nun einen neuen bekommen kann oder nicht weil ich jetzt z.B. keine Nachlässe mehr erhalte. Danach gibt es den Wert laut Gutachten bzw. durchschn. Marktpreis. Bei einigen Versicherern wird der M2 nur als Sonderfahrzeug versichert, da gibt es diese Kaufpreisentschädigung nicht und je nach Vertrag ist eine maximale Entschädigungssumme vereinbart. Heißt aber nicht dass es diese gibt. Auch da gilt Gutachten mit eben dieser maximalen Entschädigungssumme. Aussagen wie man bekommt den Marktpreis auch wenn dieser höher ist würde ich nur dann ernst nehmen, wenn die Versicherungsbedingungen es auch so her geben. So eine Formulierung wäre aber unüblich. [/QUOTE]
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