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Allgemeines zum BMW 2er
Recht und Versicherung
Versicherung zahlt Marktpreis für gestohlenen M2
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<blockquote data-quote="Emmerich" data-source="post: 80167" data-attributes="member: 1352"><p>Nachdem wir dieses Thema schon im M4-GTS- Thread diskutiert hatten, nun die frohe Botschaft von der Provinzial-Versicherung : wenn mir mein M2 geklaut wird, zahlt meine (die Provinzial) Versicherung den Marktwert für das Auto. In meinem Falle bekäme ich dann ca. 5000 € über Liste. Das bedarf allerdings eines Gutachtens, das im Schadensfalle erstellt werden müßte. Falls mein Auto von einem anderen Verkehrsteilnehmer zu Totalschaden gefahren wird, gilt entsprechendes für die gegnerische Haftpflicht. Auch hier ist ein Gutachten erforderlich. Dieser Sachverhalt war bisher noch nicht so offensichtlich, zu kontrovers waren die Ergebnisse von Anfragen bei verschiedenen Versicherungen und auch hier im Forum. Die einen so, die anderen so. Bamowe hatte also Recht mit seiner These, daß der Wiederbeschaffungswert erstattet werden muß. </p><p></p><p>Jetzt können wir wirklich unbeschwert unsere M2s und M4-GTS aus der Garage holen und .......laufen lassen. Und auch der M4-GTS-Besitzer bekommt 250000 € von der Versicherung wenn sein Auto zu Schrott gefahren wird, selbst verschuldet oder unverschuldet, oder wenn es gestohlen wird. </p><p></p><p>Das war doch mal eine gute Nachricht.</p><p></p><p></p><p>Bei Oldtimern muß allerdings vor Abschluß der Versicherung ein Wertgutachten erstellt werden.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Emmerich, post: 80167, member: 1352"] Nachdem wir dieses Thema schon im M4-GTS- Thread diskutiert hatten, nun die frohe Botschaft von der Provinzial-Versicherung : wenn mir mein M2 geklaut wird, zahlt meine (die Provinzial) Versicherung den Marktwert für das Auto. In meinem Falle bekäme ich dann ca. 5000 € über Liste. Das bedarf allerdings eines Gutachtens, das im Schadensfalle erstellt werden müßte. Falls mein Auto von einem anderen Verkehrsteilnehmer zu Totalschaden gefahren wird, gilt entsprechendes für die gegnerische Haftpflicht. Auch hier ist ein Gutachten erforderlich. Dieser Sachverhalt war bisher noch nicht so offensichtlich, zu kontrovers waren die Ergebnisse von Anfragen bei verschiedenen Versicherungen und auch hier im Forum. Die einen so, die anderen so. Bamowe hatte also Recht mit seiner These, daß der Wiederbeschaffungswert erstattet werden muß. Jetzt können wir wirklich unbeschwert unsere M2s und M4-GTS aus der Garage holen und .......laufen lassen. Und auch der M4-GTS-Besitzer bekommt 250000 € von der Versicherung wenn sein Auto zu Schrott gefahren wird, selbst verschuldet oder unverschuldet, oder wenn es gestohlen wird. Das war doch mal eine gute Nachricht. Bei Oldtimern muß allerdings vor Abschluß der Versicherung ein Wertgutachten erstellt werden. [/QUOTE]
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