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<blockquote data-quote="M2Flo" data-source="post: 181084" data-attributes="member: 6061"><p>Mal was ganz anderes für Rechtler <img src="data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7" class="smilie smilie--sprite smilie--sprite1" alt=":)" title="Smile :)" loading="lazy" data-shortname=":)" /></p><p></p><p>Wie verhält es sich online mit Kündigungen per Email unter zwei Firmen?</p><p></p><p>Ich hatte einen Vertrag bei einer Fa. XY (Sauhaufen) wo ich eine persönliche Ansprechpartnerin hatte. Man musste dort ein 3 Monatsabo abschliessen. Nach einigen Wochen (keine Kündigungsfrist) habe ich der Dame per Eimail gesagt, dass ich alles bei Ihnen kündigen möchte. Jeden Vertrag und die Abos. Sie meinte per Mail, dass ich das mit einer Unterschrift machen muss, ich diese aber per Email schicken kann. Es gibt Anwälte, wenn es hart auf hart kommt zählt NUR eine reale Unterschrift, auch nicht gescanned. Mein Scanner funktionierte zu diesem Zeitpunkt nicht, also hab ich das einfach per normalem Brief gemacht, welche nicht ankam, oh Wunder.</p><p></p><p>Laut BG ist das aber nicht mehr nötig, eine Unterschrift. Jetzt handelt es sich aber nicht um ein Vertrag zwischen einem Privatmann und einem Unternehmen, sondern zwischen 2 Unternehmen.</p><p></p><p>Trotzdessen, dass ich meine Kündigung per Email ausgesprochen habe, verweigern Sie die Kündigung und sagen ich muss den Betrag trotzdem bezahle, weil keine Unterschrift vorlag. Den Vertrag haben Sie damals aber per Telefon mit mir gemacht.</p><p></p><p>Es wird und wurde auch keine Gegenleistung mehr erbracht für die restliche Laufzeit.</p><p></p><p>Wie verhält sich sowas, ist deren AGB bindend oder gilt auch hier die neue Onlineregelung? Gibt vieles in AGB was nicht rechtens ist...</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="M2Flo, post: 181084, member: 6061"] Mal was ganz anderes für Rechtler :) Wie verhält es sich online mit Kündigungen per Email unter zwei Firmen? Ich hatte einen Vertrag bei einer Fa. XY (Sauhaufen) wo ich eine persönliche Ansprechpartnerin hatte. Man musste dort ein 3 Monatsabo abschliessen. Nach einigen Wochen (keine Kündigungsfrist) habe ich der Dame per Eimail gesagt, dass ich alles bei Ihnen kündigen möchte. Jeden Vertrag und die Abos. Sie meinte per Mail, dass ich das mit einer Unterschrift machen muss, ich diese aber per Email schicken kann. Es gibt Anwälte, wenn es hart auf hart kommt zählt NUR eine reale Unterschrift, auch nicht gescanned. Mein Scanner funktionierte zu diesem Zeitpunkt nicht, also hab ich das einfach per normalem Brief gemacht, welche nicht ankam, oh Wunder. Laut BG ist das aber nicht mehr nötig, eine Unterschrift. Jetzt handelt es sich aber nicht um ein Vertrag zwischen einem Privatmann und einem Unternehmen, sondern zwischen 2 Unternehmen. Trotzdessen, dass ich meine Kündigung per Email ausgesprochen habe, verweigern Sie die Kündigung und sagen ich muss den Betrag trotzdem bezahle, weil keine Unterschrift vorlag. Den Vertrag haben Sie damals aber per Telefon mit mir gemacht. Es wird und wurde auch keine Gegenleistung mehr erbracht für die restliche Laufzeit. Wie verhält sich sowas, ist deren AGB bindend oder gilt auch hier die neue Onlineregelung? Gibt vieles in AGB was nicht rechtens ist... [/QUOTE]
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