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M2 mutwillig zerkratzt! Kaskoschaden
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Beitrag
<blockquote data-quote="Suffokate8" data-source="post: 264642" data-attributes="member: 9369"><p><em>Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich die einschalten und vor allem darauf achten, einen "guten" Gutachter zu nehmen,</em></p><p><em>gerade bei Gutachtern gibt es immense Unterschiede!</em></p><p></p><p>Dann wüsstest du, dass der Versicherer Weisungsrecht hat und den Gutachter stellt, der Versicherungsnehmer hat keinen Einfluss auf einen "guten" Gutachter. Und der Anwalt kann das auch nicht. Man kann natürlich zu einem eigenen Sachverständigen gehen, dann zahlt man das Gutachten im Kaskoschadenfall aber selbst. Das wird dann sowieso zur Rechnungsprüfung gegeben. Demnach erschließt sich mir die ganze Anwaltsempfehlung nicht.</p><p></p><p></p><p></p><p>Deswegen habe ich geschrieben, dass die Kürzung nachvollziehbar ist. Es klingt in deinem Zusammenhang so, als würde der Versicherer grundlos nach Lust und Laune kürzen und der Anwalt die Kürzung abwenden können, was nicht so ist. </p><p></p><p>Leider ist das heute die Regel, dass viele Geschädigte gleich zum Anwalt und Gutachter bei Kleinschäden rennen und damit die Kosten von Kfz-Versicherungen ins Maßlose treiben, obwohl der Schaden in Haftungssachen und auch in der Regulierung sauber durchläuft. WENN es dann mal Schwierigkeiten gibt, kann man immer noch reagieren.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Suffokate8, post: 264642, member: 9369"] [I]Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich die einschalten und vor allem darauf achten, einen "guten" Gutachter zu nehmen, gerade bei Gutachtern gibt es immense Unterschiede![/I] Dann wüsstest du, dass der Versicherer Weisungsrecht hat und den Gutachter stellt, der Versicherungsnehmer hat keinen Einfluss auf einen "guten" Gutachter. Und der Anwalt kann das auch nicht. Man kann natürlich zu einem eigenen Sachverständigen gehen, dann zahlt man das Gutachten im Kaskoschadenfall aber selbst. Das wird dann sowieso zur Rechnungsprüfung gegeben. Demnach erschließt sich mir die ganze Anwaltsempfehlung nicht. Deswegen habe ich geschrieben, dass die Kürzung nachvollziehbar ist. Es klingt in deinem Zusammenhang so, als würde der Versicherer grundlos nach Lust und Laune kürzen und der Anwalt die Kürzung abwenden können, was nicht so ist. Leider ist das heute die Regel, dass viele Geschädigte gleich zum Anwalt und Gutachter bei Kleinschäden rennen und damit die Kosten von Kfz-Versicherungen ins Maßlose treiben, obwohl der Schaden in Haftungssachen und auch in der Regulierung sauber durchläuft. WENN es dann mal Schwierigkeiten gibt, kann man immer noch reagieren. [/QUOTE]
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