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<blockquote data-quote="Klutten" data-source="post: 231743" data-attributes="member: 6038"><p>Um es einfach zu formulieren kannst du sagen, dass an der Fahrzeugfront keinerlei Teile "legal" eintragungsfähig sind, die nicht auf Fußgängerschutz und Crashverhalten geprüft sind. Dazu gehören z.B. Kotflügel, Motorhauben, Canards oder Frontlippen. Wenn im Zubehör dererlei Teile auftauchen, dann eigentlich immer nur mit einem Materialprüfzeugnis, welches nicht ausreichend ist.</p><p></p><p>Der Grund dafür ist einfach. Für eine Materialprüfung braucht man lediglich Materialproben, nicht aber fertige Karosserieteile. Du lieferst für eine Prüfung nur Rohteile (300x300mm in der Dicke des zu fertigenden Teils) an und lässt diese auf Splitterverhalten und Flammendurchschlag prüfen - fertig. Wenn die Prüfung positiv abgeschlossen wurde, fragt niemand an dieser Stelle, wie das fertige Teil mal aussehen soll. Die ECE-R43 und zugehörige Merkblätter der Fahrzeugteileverordnung bestätigen nur, dass es sich um Bauteile für Kraftfahrezuge und Anhänger handelt. Mit diesem Prüfzeugnis wird dir lediglich bescheinigt, mit einem geeigneten Material zu arbeiten. Dazu kommt eine zeitliche Befristung von 1-2 Jahren für diese Materialprüfung, sie ist also im Anschluss erneut nachzuweisen - Stichwort "Prozesssicherheit". Die Ausgestaltung, Fügetechniken und sichere Anbringung stehen dann noch aus und müssen am Ende geprüft werden - was aber fast nie passiert.</p><p></p><p></p><p>Weiterführende interessante Links:</p><p>- <a href="https://www.vda.de/de/themen/sicherheit-und-standards/fussgaengerschutz/verbesserung-des-fussgaengerschutzes.html" target="_blank">https://www.vda.de/de/themen/sicherheit-und-standards/fussgaengerschutz/verbesserung-des-fussgaengerschutzes.html</a></p><p>- <a href="https://www.vda.de/de/themen/sicherheit-und-standards/Fahrzeugsicherheit--neue-Euro-NCAP-Anforderungen/Fahrzeugsicherheit--neue-Euro-NCAP-Anforderungen.html" target="_blank">https://www.vda.de/de/themen/sicherheit-und-standards/Fahrzeugsicherheit--neue-Euro-NCAP-Anforderungen/Fahrzeugsicherheit--neue-Euro-NCAP-Anforderungen.html</a></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Klutten, post: 231743, member: 6038"] Um es einfach zu formulieren kannst du sagen, dass an der Fahrzeugfront keinerlei Teile "legal" eintragungsfähig sind, die nicht auf Fußgängerschutz und Crashverhalten geprüft sind. Dazu gehören z.B. Kotflügel, Motorhauben, Canards oder Frontlippen. Wenn im Zubehör dererlei Teile auftauchen, dann eigentlich immer nur mit einem Materialprüfzeugnis, welches nicht ausreichend ist. Der Grund dafür ist einfach. Für eine Materialprüfung braucht man lediglich Materialproben, nicht aber fertige Karosserieteile. Du lieferst für eine Prüfung nur Rohteile (300x300mm in der Dicke des zu fertigenden Teils) an und lässt diese auf Splitterverhalten und Flammendurchschlag prüfen - fertig. Wenn die Prüfung positiv abgeschlossen wurde, fragt niemand an dieser Stelle, wie das fertige Teil mal aussehen soll. Die ECE-R43 und zugehörige Merkblätter der Fahrzeugteileverordnung bestätigen nur, dass es sich um Bauteile für Kraftfahrezuge und Anhänger handelt. Mit diesem Prüfzeugnis wird dir lediglich bescheinigt, mit einem geeigneten Material zu arbeiten. Dazu kommt eine zeitliche Befristung von 1-2 Jahren für diese Materialprüfung, sie ist also im Anschluss erneut nachzuweisen - Stichwort "Prozesssicherheit". Die Ausgestaltung, Fügetechniken und sichere Anbringung stehen dann noch aus und müssen am Ende geprüft werden - was aber fast nie passiert. Weiterführende interessante Links: - [URL]https://www.vda.de/de/themen/sicherheit-und-standards/fussgaengerschutz/verbesserung-des-fussgaengerschutzes.html[/URL] - [URL]https://www.vda.de/de/themen/sicherheit-und-standards/Fahrzeugsicherheit--neue-Euro-NCAP-Anforderungen/Fahrzeugsicherheit--neue-Euro-NCAP-Anforderungen.html[/URL] [/QUOTE]
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