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<blockquote data-quote="Digo" data-source="post: 10893" data-attributes="member: 176"><p>So einfach ist das nicht!</p><p>"10. Neuer Lack wegen Kratzern &#8211; was heißt das?</p><p>Mein Auto wurde mit einem Schlüssel zerkratzt und musste an einer Seite nachlackiert werden. Was heißt das rein rechtlich?</p><p>"Das hängt vom Umfang ab. Wenn nur eine Stelle bearbeitet werden muss: kein Unfallauto. Wird die gesamte Seite lackiert: Unfallauto.""</p><p>Quelle: <a href="http://www.autobild.de/artikel/ratgeber-recht-912017.html" target="_blank">http://www.autobild.de/artikel/ratgeber-recht-912017.html</a></p><p></p><p>"Bei PKW ist die Grenze für nicht mitteilungspflichtige Bagatellschäden sehr eng zu ziehen. Als Bagatellschäden hat der Bundesgerichtshof nur ganz geringfügige äußere Lackschäden anerkannt. Andere Blechschäden dagegen, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering war müssen dem Käufer ungefragt mitgeteilt werden (vgl. BGH Urt. v. 10. 10. 2007 &#8211; VIII ZR 330/06 &#8211; NSW BGB § 434 [BGH intern]; BGH WM 1987, 137; BGH WM 1982, 511). "</p><p>Quelle: <a href="http://www.frag-einen-anwalt.de/Nachlackierung-verschwiegen-beim-Autokauf-Unfallwagen---f69563.html" target="_blank">http://www.frag-einen-anwalt.de/Nachlackierung-verschwiegen-beim-Autokauf-Unfallwagen---f69563.html</a></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Digo, post: 10893, member: 176"] So einfach ist das nicht! "10. Neuer Lack wegen Kratzern – was heißt das? Mein Auto wurde mit einem Schlüssel zerkratzt und musste an einer Seite nachlackiert werden. Was heißt das rein rechtlich? "Das hängt vom Umfang ab. Wenn nur eine Stelle bearbeitet werden muss: kein Unfallauto. Wird die gesamte Seite lackiert: Unfallauto."" Quelle: [url]http://www.autobild.de/artikel/ratgeber-recht-912017.html[/url] "Bei PKW ist die Grenze für nicht mitteilungspflichtige Bagatellschäden sehr eng zu ziehen. Als Bagatellschäden hat der Bundesgerichtshof nur ganz geringfügige äußere Lackschäden anerkannt. Andere Blechschäden dagegen, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering war müssen dem Käufer ungefragt mitgeteilt werden (vgl. BGH Urt. v. 10. 10. 2007 – VIII ZR 330/06 – NSW BGB § 434 [BGH intern]; BGH WM 1987, 137; BGH WM 1982, 511). " Quelle: [url]http://www.frag-einen-anwalt.de/Nachlackierung-verschwiegen-beim-Autokauf-Unfallwagen---f69563.html[/url] [/QUOTE]
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