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Beitrag
<blockquote data-quote="twister" data-source="post: 203203" data-attributes="member: 6579"><p>Tach Manni,</p><p></p><p>kann deinen Unmut darüber sehr gut nachvollziehen.</p><p></p><p>kurzer "Plausch aus dem Nähkästchen" dazu:</p><p></p><p>ich war einer der ersten beim DEKRA, der ab Jan. 1994 Änderungsabnahmen machen durfte.</p><p></p><p>(im Volksmund heute immer noch gerne als Eintragung bezeichnet. 12 h Tage waren nich selten,</p><p></p><p>öffneten mir aber die Tür zu neuen Kunden)</p><p></p><p>damals waren ABEs und TÜV Prüfberichte gängige dafür nötige Unterlagen.</p><p></p><p>Anfang der 2000er Jahre meinten ganz schlaue Herrschaften, man müsse statt Prüfberichten</p><p></p><p>Teilegutachten einführen, worin ein Q-Sicherheitsnachweis enthalten sein muss.</p><p></p><p>Prüfberichte verloren von einem zum anderen Tag ihre Gültigkeit für §19.3 Abnahmen.</p><p></p><p>Jetzt erklär ma den Kunden: wären sie letzten Monat gekommen hätte ich Ihnen helfen können,</p><p></p><p>jetzt müssen Sie zum TÜV und ~ doppelt so viel zahlen. BÄNG !</p><p></p><p>Nach und nach sind demzufolge Prüfberichte "ausgestorben", aber nich ganz.</p><p></p><p>habe im Jahr 2013 an meinem E91 eine original BMW Performance Bremsanlage nachgerüstet,</p><p></p><p>diese auch beim BMW Händler erstanden. ausgeliefert wurde sie mit einem Prüfbericht -&gt; §21 BÄNG.</p><p></p><p>das Erstellen lassen eines Prüfberichtes is wohl günstiger als das eines TGA.</p><p></p><p>BMW nutzt da anscheinend diverse Lücken im Zulassungsverfahren, so auch für die Typgenehmigung des M2,</p><p></p><p>der als Nachtrach zum M3 gekommen is. war wohl auch günstiger als eine eigene Genehmigung.</p><p></p><p>PS: Manni, fährst du für Änderungen zu einer Prüfstelle ?</p><p></p><p>vielleicht ma ´ne Werkstatt aufsuchen, wo auch geprüft wird.</p><p></p><p>da sind Prüfer oft "verständnisvoller"</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="twister, post: 203203, member: 6579"] Tach Manni, kann deinen Unmut darüber sehr gut nachvollziehen. kurzer "Plausch aus dem Nähkästchen" dazu: ich war einer der ersten beim DEKRA, der ab Jan. 1994 Änderungsabnahmen machen durfte. (im Volksmund heute immer noch gerne als Eintragung bezeichnet. 12 h Tage waren nich selten, öffneten mir aber die Tür zu neuen Kunden) damals waren ABEs und TÜV Prüfberichte gängige dafür nötige Unterlagen. Anfang der 2000er Jahre meinten ganz schlaue Herrschaften, man müsse statt Prüfberichten Teilegutachten einführen, worin ein Q-Sicherheitsnachweis enthalten sein muss. Prüfberichte verloren von einem zum anderen Tag ihre Gültigkeit für §19.3 Abnahmen. Jetzt erklär ma den Kunden: wären sie letzten Monat gekommen hätte ich Ihnen helfen können, jetzt müssen Sie zum TÜV und ~ doppelt so viel zahlen. BÄNG ! Nach und nach sind demzufolge Prüfberichte "ausgestorben", aber nich ganz. habe im Jahr 2013 an meinem E91 eine original BMW Performance Bremsanlage nachgerüstet, diese auch beim BMW Händler erstanden. ausgeliefert wurde sie mit einem Prüfbericht -> §21 BÄNG. das Erstellen lassen eines Prüfberichtes is wohl günstiger als das eines TGA. BMW nutzt da anscheinend diverse Lücken im Zulassungsverfahren, so auch für die Typgenehmigung des M2, der als Nachtrach zum M3 gekommen is. war wohl auch günstiger als eine eigene Genehmigung. PS: Manni, fährst du für Änderungen zu einer Prüfstelle ? vielleicht ma ´ne Werkstatt aufsuchen, wo auch geprüft wird. da sind Prüfer oft "verständnisvoller" [/QUOTE]
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