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<blockquote data-quote="M1402" data-source="post: 190893" data-attributes="member: 6039"><p>Genau. Das Beginndatum des Versicherungsvertrages entscheidet über die jeweiligen Bedingungen.</p><p></p><p>Wer sich mal einen Vertrag wegen bestimmter Bedingungen ausgesucht hat, sollte diesen möglichst nicht anpassen, um in einen günstigeren Tarif zu rutschen.</p><p></p><p>Ein Preisnachlass ist im Regelfall mit aktuellen Versicherungsbedingungen des neuen Tarifs gekoppelt, incl Laufzeitverlängerung, wenn es sich denn nicht um die sog "weichen" Tarifierungsmerkmale handelt, welche man problemlos ändern kann. Aber auch da sind so manche Versicherungsonkels geneigt, gleich mal auf neueste Bedingungen umzustellen, falls man nicht aufpasst</p><p></p><p>Einen Anruf beim Versicherer kann man sich im Grunde sparen, da sie fast überall am Tel die Auskunft geben, dass Touristenfahrten grundsätzlich nicht (mehr) versichert sein.</p><p></p><p>Dies macht zB insbesondere die HUK - KFZ-Abteilung ihren Mitarbeitern bzw Vertriebspartnern gegenüber deutlich, obwohl es in den aktuell gültigen Bedingungen nicht ausgeschlossen ist, wie man über google nachlesen kann. Dass sie das Risiko scheuen ist wirtschaftlich nachvollziehbar. Diese absichtlichen Fehlinformationen sind für mich ein deutlicher Hinweis darauf, dass es rechtlich noch nicht abschliessend geklärt ist, ob Tourifahrten in der Kasko wirklich ausgeschlossen werden dürfen. So versuchen sie zumindest die vermeintlich teure Laufkundschaft abzuhalten</p><p></p><p>Im KFZ-Haftpflichtbereich darf dagegen sowas nicht ausgeschlossen werden. Nachzulesen im Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter beim Bundesministerium für Justiz</p><p></p><p>Da die Versicherer in der Gestaltung des Kaskoschutzes da weniger eingeschränkt sind, schliessen es einige mit bestimmten Formulierungen aus.</p><p></p><p>Die Rechtsprechung orientiert sich zwar zum größten Teil an diesen Formulierungen, was die Versicherer freut, aber eben nicht jeder (Schaden-)Fall gilt als nicht versichert.d.h. so mancher Ausschluss wurde dann doch reguliert.</p><p></p><p>Wer hat aber schon Zeit, Kohle und Nerven so lange auf ein Urteil zu warten? da entschliesst man sich doch besser einen passenden Tarif zu wählen oder gleich eine TrackVersicherung abzuschliessen</p><p></p><p>Mindestens eine Versicherung formuliert auch, dass das reine Befahren von permanenten Rennstrecken ausgeschlossen ist, heisst, dass nicht mal eine geführte Besichtigungs-Bummelrunde abgesichert ist</p><p></p><p>Bei der Allianz ist in den <a href="https://goc-eportale.allianz.de/dlc_app/Intranet/dlc?nr=PKRB-0300Z0&amp;m=d" target="_blank">aktuellen Bedingungen </a>zwar nichts von Ausschluss der Touristenfahrten zu lesen, jedoch machen sie auf folgendes aufmerksam:</p><p></p><p>"Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Verletzung Ihrer Pflichten nach Ziffer 3.1 Absatz 4 dar." bedeutet dass der Schwanzvergleich von Ampel zu Ampel nicht versichert ist und man so den Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit umgehen kann. In dem Fall ok.</p><p></p><p>Ist das Folgen eines Kollegen auf der Nordschleife eventuell auch schon als solch ein "nichtgenehmigtes Rennen" anzusehen? Vor allem mit Zeitmessung incl Aufzeichnung der Runde, könnte dies zumindest anzunehmen sein</p><p></p><p>Zum richtigen KFZVersicherungsschutz gehört m.M.n. immer eine Verkehrsrechtsschutzversicherung</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="M1402, post: 190893, member: 6039"] Genau. Das Beginndatum des Versicherungsvertrages entscheidet über die jeweiligen Bedingungen. Wer sich mal einen Vertrag wegen bestimmter Bedingungen ausgesucht hat, sollte diesen möglichst nicht anpassen, um in einen günstigeren Tarif zu rutschen. Ein Preisnachlass ist im Regelfall mit aktuellen Versicherungsbedingungen des neuen Tarifs gekoppelt, incl Laufzeitverlängerung, wenn es sich denn nicht um die sog "weichen" Tarifierungsmerkmale handelt, welche man problemlos ändern kann. Aber auch da sind so manche Versicherungsonkels geneigt, gleich mal auf neueste Bedingungen umzustellen, falls man nicht aufpasst Einen Anruf beim Versicherer kann man sich im Grunde sparen, da sie fast überall am Tel die Auskunft geben, dass Touristenfahrten grundsätzlich nicht (mehr) versichert sein. Dies macht zB insbesondere die HUK - KFZ-Abteilung ihren Mitarbeitern bzw Vertriebspartnern gegenüber deutlich, obwohl es in den aktuell gültigen Bedingungen nicht ausgeschlossen ist, wie man über google nachlesen kann. Dass sie das Risiko scheuen ist wirtschaftlich nachvollziehbar. Diese absichtlichen Fehlinformationen sind für mich ein deutlicher Hinweis darauf, dass es rechtlich noch nicht abschliessend geklärt ist, ob Tourifahrten in der Kasko wirklich ausgeschlossen werden dürfen. So versuchen sie zumindest die vermeintlich teure Laufkundschaft abzuhalten Im KFZ-Haftpflichtbereich darf dagegen sowas nicht ausgeschlossen werden. Nachzulesen im Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter beim Bundesministerium für Justiz Da die Versicherer in der Gestaltung des Kaskoschutzes da weniger eingeschränkt sind, schliessen es einige mit bestimmten Formulierungen aus. Die Rechtsprechung orientiert sich zwar zum größten Teil an diesen Formulierungen, was die Versicherer freut, aber eben nicht jeder (Schaden-)Fall gilt als nicht versichert.d.h. so mancher Ausschluss wurde dann doch reguliert. Wer hat aber schon Zeit, Kohle und Nerven so lange auf ein Urteil zu warten? da entschliesst man sich doch besser einen passenden Tarif zu wählen oder gleich eine TrackVersicherung abzuschliessen Mindestens eine Versicherung formuliert auch, dass das reine Befahren von permanenten Rennstrecken ausgeschlossen ist, heisst, dass nicht mal eine geführte Besichtigungs-Bummelrunde abgesichert ist Bei der Allianz ist in den [URL="https://goc-eportale.allianz.de/dlc_app/Intranet/dlc?nr=PKRB-0300Z0&m=d"]aktuellen Bedingungen [/URL]zwar nichts von Ausschluss der Touristenfahrten zu lesen, jedoch machen sie auf folgendes aufmerksam: "Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Verletzung Ihrer Pflichten nach Ziffer 3.1 Absatz 4 dar." bedeutet dass der Schwanzvergleich von Ampel zu Ampel nicht versichert ist und man so den Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit umgehen kann. In dem Fall ok. Ist das Folgen eines Kollegen auf der Nordschleife eventuell auch schon als solch ein "nichtgenehmigtes Rennen" anzusehen? Vor allem mit Zeitmessung incl Aufzeichnung der Runde, könnte dies zumindest anzunehmen sein Zum richtigen KFZVersicherungsschutz gehört m.M.n. immer eine Verkehrsrechtsschutzversicherung [/QUOTE]
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