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<blockquote data-quote="_SR_" data-source="post: 224020" data-attributes="member: 7359"><p>Moment - Gewährleistung ist ganz klar gesetzlich geregelt und entsteht zwischen dir und deinem Vertragspartner.</p><p></p><p>Das ist in aller Regel IMMER der Händler, bei dem du den Kaufvertrag unterschrieben hast, egal um welche Ware es sich handelt. Insofern greift auch das iPhone-Beispiel nicht. Entweder reklamiere ich es da, wo ich es gekauft habe, oder es greift die Herstellergarantie sofern es eine gibt - die ist dann aber a) vom Hersteller und b) freiwillig. und wir wir wissen gibt BMW offiziell keine Garantie.</p><p></p><p>Die Gewährleistung von BMW auf Neufahrzeuge ist allerdings eigentlich eine Garantie, da BMW über den rechtlichen Rahmen hinausgeht UND dir als Kunden die Möglichkeit gibt, die Gewährleistung bei jedem BMW-Händler erfüllen zu lassen. Aber gilt diese erweiterte Gewährleistung auch auf Original BMW-Zubehörteile?</p><p></p><p>Insofern ist die Diskussion absolut nötig - natürlich kann es sein das originale BMW-Teile von der erweiterten BMW-Gewährleistung erfasst werden, ich würde mich aber nicht bedingungslos drauf verlassen.</p><p></p><p>Anderes Beispiel: Stell dir vor du kaufst bei BMW-Händler A einen Satz Winterräder. Du montierst diese und stellst fest das es eine Unwucht gibt. Jetzt fährst du zu BMW-Händler B um die Ecke und verlangst per Gewährleistungsanspruch das die Räder kostenlos gewuchtet werden. Wird der Händler das machen? Oder anders gefragt: MUSS der Händler das machen?</p><p></p><p>Noch ein Beispiel: Du kaufst ein Produkt X OHNE freiwillige Garantie des Herstellers sondern nur mit der gesetzlichen Gewährleistung bei Händler A. Das Produkt geht kaputt, und du gehst zu Händler B, der zufällig das gleiche Produkt im Sortiment führt. Wird er es dir ersetzen? Nein, wird er nicht.</p><p></p><p>Grüße</p><p>Sven</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="_SR_, post: 224020, member: 7359"] Moment - Gewährleistung ist ganz klar gesetzlich geregelt und entsteht zwischen dir und deinem Vertragspartner. Das ist in aller Regel IMMER der Händler, bei dem du den Kaufvertrag unterschrieben hast, egal um welche Ware es sich handelt. Insofern greift auch das iPhone-Beispiel nicht. Entweder reklamiere ich es da, wo ich es gekauft habe, oder es greift die Herstellergarantie sofern es eine gibt - die ist dann aber a) vom Hersteller und b) freiwillig. und wir wir wissen gibt BMW offiziell keine Garantie. Die Gewährleistung von BMW auf Neufahrzeuge ist allerdings eigentlich eine Garantie, da BMW über den rechtlichen Rahmen hinausgeht UND dir als Kunden die Möglichkeit gibt, die Gewährleistung bei jedem BMW-Händler erfüllen zu lassen. Aber gilt diese erweiterte Gewährleistung auch auf Original BMW-Zubehörteile? Insofern ist die Diskussion absolut nötig - natürlich kann es sein das originale BMW-Teile von der erweiterten BMW-Gewährleistung erfasst werden, ich würde mich aber nicht bedingungslos drauf verlassen. Anderes Beispiel: Stell dir vor du kaufst bei BMW-Händler A einen Satz Winterräder. Du montierst diese und stellst fest das es eine Unwucht gibt. Jetzt fährst du zu BMW-Händler B um die Ecke und verlangst per Gewährleistungsanspruch das die Räder kostenlos gewuchtet werden. Wird der Händler das machen? Oder anders gefragt: MUSS der Händler das machen? Noch ein Beispiel: Du kaufst ein Produkt X OHNE freiwillige Garantie des Herstellers sondern nur mit der gesetzlichen Gewährleistung bei Händler A. Das Produkt geht kaputt, und du gehst zu Händler B, der zufällig das gleiche Produkt im Sortiment führt. Wird er es dir ersetzen? Nein, wird er nicht. Grüße Sven [/QUOTE]
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