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<blockquote data-quote="twister" data-source="post: 225802" data-attributes="member: 6579"><p>das Problem liecht mMn ganz woanders, nämlich in den - ich nenn´s ma - Vorgaben</p><p>seitens der Gesetzgebung und den Werten für das Standgeräusche seitens BMW.</p><p></p><p>die meisten Zubehörnachrüstanlagen werden mit einer EG BE angeboten,</p><p>demzufolge dürften sie wohl (im Automatikmodus !) den Grenzwert für das Fahrgeräusch</p><p>eingehalten haben, sonst wären sie nich zulassungsfähich gewesen.</p><p></p><p>jetzt kommt das große ABER:</p><p></p><p>das von der blauen Truppe gerne bei Messungen her genommene Standgeräusch,</p><p>das, wie hier richtich erwähnt wurde, (noch) keiner gesetzlichen Regelung unterliecht,</p><p>aber im Falle einer Überschreitung von mehr als 5dB dazu führt, dass der Halter</p><p>mindestens eine Mängelkarte erhält, oder im schlimmeren Fall der Koffer an den Haken kommt.</p><p></p><p>und wie wir seit den Messungen von M2Comp wissen, schafft ein serienm. M2C</p><p>diese Hürde im sport+ Modus mit automat. gesteuerten Klappen nich.</p><p>sämtliche bis dahin gemessene Nachrüstanlagen sowieso nich.</p><p></p><p>über nachträchlich geänderte Klappensteúerungen will ich hier gar nich reden, aber</p><p>ma das Teilegutachten von AC Schnitzer zur Leistungssteigerung erwähnen.</p><p>das kann überigens jeder einsehen.</p><p></p><p>darin wird u.a. erwähnt, dass sich die Werte für U1 und U3 nur durch die Leistungserhöhung nich ändern,</p><p>sehr wohl aber iVm der wahlweise verbaubaren Abgasanlage von ACS, die ja 100% baugleich mit der remus is.</p><p>daraus folgere ich, dass sich U1 und U3 in gleichem Masse ohne Leistungssteigerung erhöhen</p><p>nur durch den Verbau der jeweiligen Abgasanlage.</p><p></p><p>mMn wäre es sinnvoller, zulassungsfähige Nachrüstanlagen nur mit einem TGA anzubieten,</p><p>woraus sich eine erforderliche Änderungsabnahme ergibt, und daraus folgend,</p><p>eine Berichtigung der Fz Papiere, da sich ja der Wert für U1 (und ev. U3 im zulässigen Bereich) ändert.</p><p> </p><p>aber mit EG BE und dem Hinweis: nicht eintragungspflichtig verkauft sich das besser.</p><p></p><p>also liecht für mich das Haar in der Suppe schon beim Zulassungsverfahren.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="twister, post: 225802, member: 6579"] das Problem liecht mMn ganz woanders, nämlich in den - ich nenn´s ma - Vorgaben seitens der Gesetzgebung und den Werten für das Standgeräusche seitens BMW. die meisten Zubehörnachrüstanlagen werden mit einer EG BE angeboten, demzufolge dürften sie wohl (im Automatikmodus !) den Grenzwert für das Fahrgeräusch eingehalten haben, sonst wären sie nich zulassungsfähich gewesen. jetzt kommt das große ABER: das von der blauen Truppe gerne bei Messungen her genommene Standgeräusch, das, wie hier richtich erwähnt wurde, (noch) keiner gesetzlichen Regelung unterliecht, aber im Falle einer Überschreitung von mehr als 5dB dazu führt, dass der Halter mindestens eine Mängelkarte erhält, oder im schlimmeren Fall der Koffer an den Haken kommt. und wie wir seit den Messungen von M2Comp wissen, schafft ein serienm. M2C diese Hürde im sport+ Modus mit automat. gesteuerten Klappen nich. sämtliche bis dahin gemessene Nachrüstanlagen sowieso nich. über nachträchlich geänderte Klappensteúerungen will ich hier gar nich reden, aber ma das Teilegutachten von AC Schnitzer zur Leistungssteigerung erwähnen. das kann überigens jeder einsehen. darin wird u.a. erwähnt, dass sich die Werte für U1 und U3 nur durch die Leistungserhöhung nich ändern, sehr wohl aber iVm der wahlweise verbaubaren Abgasanlage von ACS, die ja 100% baugleich mit der remus is. daraus folgere ich, dass sich U1 und U3 in gleichem Masse ohne Leistungssteigerung erhöhen nur durch den Verbau der jeweiligen Abgasanlage. mMn wäre es sinnvoller, zulassungsfähige Nachrüstanlagen nur mit einem TGA anzubieten, woraus sich eine erforderliche Änderungsabnahme ergibt, und daraus folgend, eine Berichtigung der Fz Papiere, da sich ja der Wert für U1 (und ev. U3 im zulässigen Bereich) ändert. aber mit EG BE und dem Hinweis: nicht eintragungspflichtig verkauft sich das besser. also liecht für mich das Haar in der Suppe schon beim Zulassungsverfahren. [/QUOTE]
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