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<blockquote data-quote="Marcus_" data-source="post: 123001" data-attributes="member: 3391"><p>Borbet Y und Autec Hexano haben in 8x18 ET 43 exakt die gleichen Auflagen im Gutachten. ich konzentriere mich nur auf die wesentlichen Punkte.</p><p></p><p>1.) Winterbetrieb in Verbindung mit 225/40 rundum</p><p></p><p>A01: Änderungsabnahme sprich auf zum TÜV-Prüfingenieur</p><p></p><p>K2b: Radabdeckung von 0 Grad (Radmitte oben) bis 50 Grad nach Radmitte auf Achse 2 herstellen (= hinten Kotflügel austellen oder Anbauteile). Da Du wegen Auflage A01 ja das Fzg. zur Abnahme vorführen musst, ist davon auszugehen, daß der Prüfer die Anpassungen sehen = haben will und diese auch dokumentieren wird. Ja, man hört auch immer wieder gegenteilige Geschichten ("alles kein Problem"), aber der Trend hier in Hessen ist klar in Richtung Einhaltung der Auflagen. Mein Slogan: plan for the worst and hope for the best.</p><p></p><p>225/40 rundum nur als M+S also Winterbereifung zugelassen.</p><p></p><p>A12: keine Schneeketten erlaubt</p><p></p><p>2.) Sommer- oder Winterbetrieb mit 225/40 vorne und 245/35 hinten</p><p></p><p>A01: Änderungsabnahme sprich auf zum TÜV-Prüfingenieur</p><p></p><p>K2a und K2b: Radabdeckung von 30 Grad vor bis 50 Grad nach Radmitte auf Achse 2 herstellen (= hinten Kotflügel austellen oder Anbauteile), ansonsten wie oben.</p><p></p><p>R02/R03 bzw V18: vorne 225/40, hinten 245/35 ist zugelassen.</p><p></p><p>A12: keine Schneeketten erlaubt</p><p></p><p>Alle andere Ziffern / Auflagen sind schmückendes Beiwerk.</p><p></p><p>Für die Tec Speedwheels GT6 habe ich nur Gutachten für 8x19 ET 30 und 8x18 ET 40 gefunden, nicht aber für 8x19 ET 40. D.h. vermutlich gibt es kein Gutachten für den M235.</p><p></p><p>Und die Auflagen für die o.g. Größen sind durchweg heftig. Vorne und hinten verbreitern / umbördlen und innen ausschneiden, das könnte ETWAS Aufwand geben.</p><p></p><p><a href="http://gutachten.tec-speedwheels.de/" target="_blank">http://gutachten.tec-speedwheels.de/</a></p><p></p><p>Disclaimer:</p><p></p><p>Falls jemand die Dinger problemlos eingetragen bekommen hat - Chapeau. Ich gebe hier nur die Papierlage wieder.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Marcus_, post: 123001, member: 3391"] Borbet Y und Autec Hexano haben in 8x18 ET 43 exakt die gleichen Auflagen im Gutachten. ich konzentriere mich nur auf die wesentlichen Punkte. 1.) Winterbetrieb in Verbindung mit 225/40 rundum A01: Änderungsabnahme sprich auf zum TÜV-Prüfingenieur K2b: Radabdeckung von 0 Grad (Radmitte oben) bis 50 Grad nach Radmitte auf Achse 2 herstellen (= hinten Kotflügel austellen oder Anbauteile). Da Du wegen Auflage A01 ja das Fzg. zur Abnahme vorführen musst, ist davon auszugehen, daß der Prüfer die Anpassungen sehen = haben will und diese auch dokumentieren wird. Ja, man hört auch immer wieder gegenteilige Geschichten ("alles kein Problem"), aber der Trend hier in Hessen ist klar in Richtung Einhaltung der Auflagen. Mein Slogan: plan for the worst and hope for the best. 225/40 rundum nur als M+S also Winterbereifung zugelassen. A12: keine Schneeketten erlaubt 2.) Sommer- oder Winterbetrieb mit 225/40 vorne und 245/35 hinten A01: Änderungsabnahme sprich auf zum TÜV-Prüfingenieur K2a und K2b: Radabdeckung von 30 Grad vor bis 50 Grad nach Radmitte auf Achse 2 herstellen (= hinten Kotflügel austellen oder Anbauteile), ansonsten wie oben. R02/R03 bzw V18: vorne 225/40, hinten 245/35 ist zugelassen. A12: keine Schneeketten erlaubt Alle andere Ziffern / Auflagen sind schmückendes Beiwerk. Für die Tec Speedwheels GT6 habe ich nur Gutachten für 8x19 ET 30 und 8x18 ET 40 gefunden, nicht aber für 8x19 ET 40. D.h. vermutlich gibt es kein Gutachten für den M235. Und die Auflagen für die o.g. Größen sind durchweg heftig. Vorne und hinten verbreitern / umbördlen und innen ausschneiden, das könnte ETWAS Aufwand geben. [URL="http://gutachten.tec-speedwheels.de/"]http://gutachten.tec-speedwheels.de/[/URL] Disclaimer: Falls jemand die Dinger problemlos eingetragen bekommen hat - Chapeau. Ich gebe hier nur die Papierlage wieder. [/QUOTE]
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