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<blockquote data-quote="SAMOHT" data-source="post: 104563"><p>Mir ist schon klar was eine ABE ist, aber</p><p></p><p>"Die Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE) enthält Angaben zu den Voraussetzungen, die für eine Montage erfüllt sein müssen. Hierzu zählt vor allem auch die Angabe der betreffenden Fahrzeugtypen und -modelle, für die das Bauteil zur Montage zugelassen ist. Ist Ihr Fahrzeug in dieser Listung nicht aufgeführt, dürfen Sie die Distanzscheibe nicht verwenden. Die ABE der Spurverbreiterung erstreckt sich damit nicht auf Ihren Wagen, der Umbau wäre nicht zulässig.</p><p></p><p><strong>Ist zudem ein Teilegutachten beigefügt, müssen Sie Ihr Fahrzeug nach der Spurverbreiterung beim TÜV oder einer entsprechenden Prüforganisation vorführen. Hier legen Sie das Teilegutachten vor</strong>. Die Prüfer untersuchen, ob die Bestimmungen im Teilegutachten eingehalten und die Einbauten an Ihrem Fahrzeug korrekt durchgeführt wurden. Außerdem wird untersucht, ob Ihr Fahrzeug nach dem Tuning noch immer einwandfrei und vor allem verkehrssicher funktioniert.</p><p></p><p>Gibt es nichts zu beanstanden, erhalten Sie ein Prüfzeugnis. Dieses müssen Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle vorlegen und die Änderungen in die Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“) eintragen lassen. Es genügt nicht, lediglich das Prüfzeugnis mitzuführen und die Änderungen nicht eintragen zu lassen.</p><p></p><p><strong>Ist die Spurverbreiterung mit ABE eintragungsfrei?</strong></p><p></p><p><strong>Nein, lassen Sie die Spurverbreiterung unbedingt eintragen! Ist dem Bauteil neben der ABE auch ein Teilegutachten beigefügt – dies sollte die Regel sein – genügt es nicht, nur die ABE im Wagen stets mitzuführen. Sie müssen auch das Teilegutachten bei TÜV, DEKRA oder Co. zum Zwecke der Änderungsabnahme vorlegen und Ihren Wagen begutachten lassen. Bei positivem Prüfergebnis muss die Änderung zudem im Fahrzeugschein Eintragung finden. Wird das Gutachten negativ beschieden, müssen die Spurverbreiterungen trotz vorhandener ABE rückgängig gemacht werden."</strong></p><p></p><p>Eine für mich ganz klare Aussage, Spurplatten müssen eingetragen werden.</p><p></p><p>Also besser bei seinem eigenen TÜV nachfragen, bevor man böse Überrascht wird.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="SAMOHT, post: 104563"] Mir ist schon klar was eine ABE ist, aber "Die Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE) enthält Angaben zu den Voraussetzungen, die für eine Montage erfüllt sein müssen. Hierzu zählt vor allem auch die Angabe der betreffenden Fahrzeugtypen und -modelle, für die das Bauteil zur Montage zugelassen ist. Ist Ihr Fahrzeug in dieser Listung nicht aufgeführt, dürfen Sie die Distanzscheibe nicht verwenden. Die ABE der Spurverbreiterung erstreckt sich damit nicht auf Ihren Wagen, der Umbau wäre nicht zulässig. [B]Ist zudem ein Teilegutachten beigefügt, müssen Sie Ihr Fahrzeug nach der Spurverbreiterung beim TÜV oder einer entsprechenden Prüforganisation vorführen. Hier legen Sie das Teilegutachten vor[/B]. Die Prüfer untersuchen, ob die Bestimmungen im Teilegutachten eingehalten und die Einbauten an Ihrem Fahrzeug korrekt durchgeführt wurden. Außerdem wird untersucht, ob Ihr Fahrzeug nach dem Tuning noch immer einwandfrei und vor allem verkehrssicher funktioniert. Gibt es nichts zu beanstanden, erhalten Sie ein Prüfzeugnis. Dieses müssen Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle vorlegen und die Änderungen in die Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“) eintragen lassen. Es genügt nicht, lediglich das Prüfzeugnis mitzuführen und die Änderungen nicht eintragen zu lassen. [B]Ist die Spurverbreiterung mit ABE eintragungsfrei?[/B] [B]Nein, lassen Sie die Spurverbreiterung unbedingt eintragen! Ist dem Bauteil neben der ABE auch ein Teilegutachten beigefügt – dies sollte die Regel sein – genügt es nicht, nur die ABE im Wagen stets mitzuführen. Sie müssen auch das Teilegutachten bei TÜV, DEKRA oder Co. zum Zwecke der Änderungsabnahme vorlegen und Ihren Wagen begutachten lassen. Bei positivem Prüfergebnis muss die Änderung zudem im Fahrzeugschein Eintragung finden. Wird das Gutachten negativ beschieden, müssen die Spurverbreiterungen trotz vorhandener ABE rückgängig gemacht werden."[/B] Eine für mich ganz klare Aussage, Spurplatten müssen eingetragen werden. Also besser bei seinem eigenen TÜV nachfragen, bevor man böse Überrascht wird. [/QUOTE]
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