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<blockquote data-quote="m240i-berlin" data-source="post: 87826" data-attributes="member: 2112"><p>Eine verlängerte Werksgarantie ist ja quasi eine verlängerte Gewährleistung, denn eine Garantie, die an dem Fahrzeug alles (außer Verschleiß natürlich) absichert ist quasi einer Gewährleistung gleichzusetzen.</p><p></p><p>Bzgl. der Kulanz habe ich nicht gesagt dass sich die Werkstatt das Geld im nachhinein von BMW holen wird sondern natürlich wird das vor der Reparatur geklärt - genau das gleiche gilt übrigens auch bei Garantie/Gewährleistung. Wenn dein BMW nach 5 Wochen einen Defekt hat wird das via Gewährleistung mit der AG abgerechnet.</p><p></p><p>Ich denke zumindest als Händler der doch häufig mit dem Thema konfrontiert wird rechtlich schon ganz gut Bescheid zu wissen über diese Dinge. Die gesetzlich geregelte "Gewährleistung" meint übrigens die juristische Bezeichnung Sachmängelhaftung - falls das sonst auch noch zum Thema wird.</p><p></p><p>Und mein Paket der Gewährleistungsverlängerung bei BMW meint übrigens auch exakt das, was der Name sagt. <a href="http://www.bmw.com/com/de/owners/service/service_packages/warranty_extension.html" target="_blank">http://www.bmw.com/com/de/owners/service/service_packages/warranty_extension.html</a></p><p></p><p>Ich kann übrigens wenn ich langeweile habe auch meine Gewährleistung auf 25 Jahre verlängern vertraglich.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="m240i-berlin, post: 87826, member: 2112"] Eine verlängerte Werksgarantie ist ja quasi eine verlängerte Gewährleistung, denn eine Garantie, die an dem Fahrzeug alles (außer Verschleiß natürlich) absichert ist quasi einer Gewährleistung gleichzusetzen. Bzgl. der Kulanz habe ich nicht gesagt dass sich die Werkstatt das Geld im nachhinein von BMW holen wird sondern natürlich wird das vor der Reparatur geklärt - genau das gleiche gilt übrigens auch bei Garantie/Gewährleistung. Wenn dein BMW nach 5 Wochen einen Defekt hat wird das via Gewährleistung mit der AG abgerechnet. Ich denke zumindest als Händler der doch häufig mit dem Thema konfrontiert wird rechtlich schon ganz gut Bescheid zu wissen über diese Dinge. Die gesetzlich geregelte "Gewährleistung" meint übrigens die juristische Bezeichnung Sachmängelhaftung - falls das sonst auch noch zum Thema wird. Und mein Paket der Gewährleistungsverlängerung bei BMW meint übrigens auch exakt das, was der Name sagt. [URL="http://www.bmw.com/com/de/owners/service/service_packages/warranty_extension.html"]http://www.bmw.com/com/de/owners/service/service_packages/warranty_extension.html[/URL] Ich kann übrigens wenn ich langeweile habe auch meine Gewährleistung auf 25 Jahre verlängern vertraglich. [/QUOTE]
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