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<blockquote data-quote="Suffokate8" data-source="post: 268470" data-attributes="member: 9369"><p>Die Versicherer, die zum Konzern der R+V Versicherung gehören, versichern weiterhin nach alter Klausel. (R+V Allgemeine, R+V Direkt, KRAVAG, KRAVAG Logistic und Condor).</p><p>Auszug aus den AKB 2022 der R+V Allgemeinen AG:</p><p></p><p><strong><em>"Genehmigte Rennen</em></strong></p><p><strong><em>A.4.12.3 Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten</em></strong></p><p><strong><em>kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen entstehen, bei denen es auf die Erzielung einer</em></strong></p><p><strong><em>Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.</em></strong></p><p><strong><em>Hinweis:</em></strong></p><p><em><strong>Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Verletzung Ihrer Pflichten nach D.1.1.4 dar."</strong></em></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Suffokate8, post: 268470, member: 9369"] Die Versicherer, die zum Konzern der R+V Versicherung gehören, versichern weiterhin nach alter Klausel. (R+V Allgemeine, R+V Direkt, KRAVAG, KRAVAG Logistic und Condor). Auszug aus den AKB 2022 der R+V Allgemeinen AG: [B][I]"Genehmigte Rennen A.4.12.3 Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen entstehen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Hinweis:[/I][/B] [I][B]Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Verletzung Ihrer Pflichten nach D.1.1.4 dar."[/B][/I] [/QUOTE]
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