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Erhöhte Batterieentladung im Stand - Ampire Alarmanlage???
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<blockquote data-quote="Graf Koks" data-source="post: 237444" data-attributes="member: 6623"><p>Wenn du wolltest, könntest du jetzt schon weitere Schritte unternehmen; Bis zur Wandlung des Kaufvertrages.</p><p>Ich z.B. hätte jetzt schon die Schnauze voll. <img src="data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7" class="smilie smilie--sprite smilie--sprite23" alt="(n)" title="Thumbs down (n)" loading="lazy" data-shortname="(n)" /></p><p></p><p><span style="color: rgb(226, 80, 65)"><em>"Das Gesetz sieht <strong>vor</strong>, dass Sie als Käufer die <strong>Nachbesserung</strong> in der Regel höchstens zweimal dulden müssen, </em></span></p><p><span style="color: rgb(226, 80, 65)"><em>bevor Sie von Ihren weiteren Rechten Gebrauch machen können. In der Praxis kommt es auf den Einzelfall an".</em></span></p><p><span style="color: rgb(226, 80, 65)"><em></em></span></p><p><span style="color: rgb(226, 80, 65)"><em>"Eine Nachbesserung <strong>gilt</strong> nach dem erfolglosen zweiten Versuch als <strong>fehlgeschlagen</strong>, wenn sich nicht insbesondere </em></span></p><p><span style="color: rgb(226, 80, 65)"><em>aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt (§ 440 BGB@). ... </em></span></p><p><span style="color: rgb(226, 80, 65)"><em>Denn der Verkäufer schuldet eine mangelfreie Sache kraft Gesetz (vgl. § 433 Abs. 1 BGB@)".</em></span></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Graf Koks, post: 237444, member: 6623"] Wenn du wolltest, könntest du jetzt schon weitere Schritte unternehmen; Bis zur Wandlung des Kaufvertrages. Ich z.B. hätte jetzt schon die Schnauze voll. (n) [COLOR=rgb(226, 80, 65)][I]"Das Gesetz sieht [B]vor[/B], dass Sie als Käufer die [B]Nachbesserung[/B] in der Regel höchstens zweimal dulden müssen, bevor Sie von Ihren weiteren Rechten Gebrauch machen können. In der Praxis kommt es auf den Einzelfall an". "Eine Nachbesserung [B]gilt[/B] nach dem erfolglosen zweiten Versuch als [B]fehlgeschlagen[/B], wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt (§ 440 BGB@). ... Denn der Verkäufer schuldet eine mangelfreie Sache kraft Gesetz (vgl. § 433 Abs. 1 BGB@)".[/I][/COLOR] [/QUOTE]
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