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<blockquote data-quote="Krallo" data-source="post: 264688" data-attributes="member: 243"><p>[USER=9369]@Suffokate8[/USER]</p><p>Äh, ja, 2 Doofe 1 Gedanke. <img class="smilie smilie--emoji" loading="lazy" alt="😊" title="Lächelndes Gesicht mit lachenden Augen :blush:" src="https://cdn.jsdelivr.net/joypixels/assets/6.6/png/unicode/64/1f60a.png" data-shortname=":blush:" /> <img src="data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7" class="smilie smilie--sprite smilie--sprite22" alt="(y)" title="Thumbs up (y)" loading="lazy" data-shortname="(y)" /></p><p>Also die VHV macht das ab SF 3.</p><p></p><p>Aber eine grundsätzliche Überlegung zum Rabattschutz:</p><p></p><p>Dieser Baustein kostet Geld. und im Verhältnis zur Gesamtprämie nicht gerade wenig.</p><p>Bei Abschluß eines Vertrages sollte man also schauen, was kostet der mit und ohne Rabattschutz. Und dann läßt man sich noch ausrechnen, wohin die Prämie ohne Rabattschutz bei einem Schaden steigt. Dabei wird man häufig feststellen können, daß der Unterschied nicht besonders groß ist.</p><p></p><p>Überlegung: Warum soll ich in vorauseilendem Gehorsam schon mehr Geld bezahlen für ein überschaubares finanzielles Ereignis welches evtl. gar nicht eintritt. Reicht es da nicht evtl., wenn ich diese Mehrprämie erst dann aufwende, wenn sie fällig wird, also nach einem Schaden durch die Hochstufung?</p><p></p><p>Klar, Leute bei denen die Prämie "durch die Bücher" läuft können das ja gerne machen. Aber der Privatmann sollte hier den Bleistift einfach mal ein ganz klein wenig spitz machen. Und im Zweifel ggfs. stattdessen den "Fahrerschutz" abschließen...</p><p></p><p>Diese Überlegungen gelten aber so ganz grundsätzlich nur für Leute die eher schadenarm bzw. schadenfrei sind. Handelt es sich um Menschen, die schon mal den einen oder anderen kleinen Baller machen, sollten die natürlich den Rabattschutz in jedem Fall abschließen!</p><p>Hat ein Versicherter z.B. jedes Jahr 2 Schäden, ja solche gibt es!, dann dürfte der allerspätestens nach dem 5. Schaden vom Versicherer eine schadenbedingte Kündigung bekommen. Dann ist ein guter ungebundener Vermittler gefragt...</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Krallo, post: 264688, member: 243"] [USER=9369]@Suffokate8[/USER] Äh, ja, 2 Doofe 1 Gedanke. 😊 (y) Also die VHV macht das ab SF 3. Aber eine grundsätzliche Überlegung zum Rabattschutz: Dieser Baustein kostet Geld. und im Verhältnis zur Gesamtprämie nicht gerade wenig. Bei Abschluß eines Vertrages sollte man also schauen, was kostet der mit und ohne Rabattschutz. Und dann läßt man sich noch ausrechnen, wohin die Prämie ohne Rabattschutz bei einem Schaden steigt. Dabei wird man häufig feststellen können, daß der Unterschied nicht besonders groß ist. Überlegung: Warum soll ich in vorauseilendem Gehorsam schon mehr Geld bezahlen für ein überschaubares finanzielles Ereignis welches evtl. gar nicht eintritt. Reicht es da nicht evtl., wenn ich diese Mehrprämie erst dann aufwende, wenn sie fällig wird, also nach einem Schaden durch die Hochstufung? Klar, Leute bei denen die Prämie "durch die Bücher" läuft können das ja gerne machen. Aber der Privatmann sollte hier den Bleistift einfach mal ein ganz klein wenig spitz machen. Und im Zweifel ggfs. stattdessen den "Fahrerschutz" abschließen... Diese Überlegungen gelten aber so ganz grundsätzlich nur für Leute die eher schadenarm bzw. schadenfrei sind. Handelt es sich um Menschen, die schon mal den einen oder anderen kleinen Baller machen, sollten die natürlich den Rabattschutz in jedem Fall abschließen! Hat ein Versicherter z.B. jedes Jahr 2 Schäden, ja solche gibt es!, dann dürfte der allerspätestens nach dem 5. Schaden vom Versicherer eine schadenbedingte Kündigung bekommen. Dann ist ein guter ungebundener Vermittler gefragt... [/QUOTE]
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