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<blockquote data-quote="Krallo" data-source="post: 264685" data-attributes="member: 243"><p>Aber ja! Das würde auch hier greifen.</p><p>Nur 1 Schaden frei? Ich vermute mal stark, daß Du da sowohl einen Haftpflichtschaden als auch einen Kaskoschaden frei hast. Wären also sehr streng genommen 2 Schäden.</p><p></p><p>Und einen "Rabattretter" gibt es auch nur noch bei Veträgen, die seit wenigstens 15 oder 20 Jahren unverändert laufen, was hier im Forum vermutlich nicht vorkommen dürfte. Das waren uralte Tarife, bei denen man zwar nach einem Schaden zurückgestuft wurde, aber von den Prozenten war das gleich. Da wurde damals z.B. von SF 20 = 30% nach SF 18 = 30% zurückgestuft. Ja, das waren noch selige Zeiten.</p><p></p><p>Heute heißt dieser Baustein "Rabattschutz". Finanziell führt er am Ende zum identischen Ergebnis. Man wird dann also trotz <u>eines</u> Schadens im nächsten Jahr 1 SF Stufe besser gestuft. Bei 2 Schäden, oder auch 3 <img class="smilie smilie--emoji" loading="lazy" alt="😣" title="Entschlossenes Gesicht :persevere:" src="https://cdn.jsdelivr.net/joypixels/assets/6.6/png/unicode/64/1f623.png" data-shortname=":persevere:" /> wird man dann gemäß eines oder zweier Schaden zurückgestuft.</p><p></p><p>Obacht, 1 Schaden mit Rabattschutz:</p><p>Da wird man dann offiziell zwar so behandelt. als hätte der Schaden nicht stattgefunden, aber intern wird man trotzdem zurückgestuft. Und wenn man dann evtl. mal den Versicherer wechseln will, bestätigt der Vor-Versicherer dem Nachversicherer nur den internen SF Satz. Aber, wichtig: Kann man dem Nachversicherer den Rabattschutz lückenlos durch "alte" Rechnungen und/oder Policen nachweisen, dann übernimmt der Nachversicherer auch den letzten nicht zurückgestuften SF Satz. Unabdingbare Voraussetzung: Man schließt auch beim neuen Versicherer den Zusatzbaustein "Rabattschutz" ab.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Krallo, post: 264685, member: 243"] Aber ja! Das würde auch hier greifen. Nur 1 Schaden frei? Ich vermute mal stark, daß Du da sowohl einen Haftpflichtschaden als auch einen Kaskoschaden frei hast. Wären also sehr streng genommen 2 Schäden. Und einen "Rabattretter" gibt es auch nur noch bei Veträgen, die seit wenigstens 15 oder 20 Jahren unverändert laufen, was hier im Forum vermutlich nicht vorkommen dürfte. Das waren uralte Tarife, bei denen man zwar nach einem Schaden zurückgestuft wurde, aber von den Prozenten war das gleich. Da wurde damals z.B. von SF 20 = 30% nach SF 18 = 30% zurückgestuft. Ja, das waren noch selige Zeiten. Heute heißt dieser Baustein "Rabattschutz". Finanziell führt er am Ende zum identischen Ergebnis. Man wird dann also trotz [U]eines[/U] Schadens im nächsten Jahr 1 SF Stufe besser gestuft. Bei 2 Schäden, oder auch 3 😣 wird man dann gemäß eines oder zweier Schaden zurückgestuft. Obacht, 1 Schaden mit Rabattschutz: Da wird man dann offiziell zwar so behandelt. als hätte der Schaden nicht stattgefunden, aber intern wird man trotzdem zurückgestuft. Und wenn man dann evtl. mal den Versicherer wechseln will, bestätigt der Vor-Versicherer dem Nachversicherer nur den internen SF Satz. Aber, wichtig: Kann man dem Nachversicherer den Rabattschutz lückenlos durch "alte" Rechnungen und/oder Policen nachweisen, dann übernimmt der Nachversicherer auch den letzten nicht zurückgestuften SF Satz. Unabdingbare Voraussetzung: Man schließt auch beim neuen Versicherer den Zusatzbaustein "Rabattschutz" ab. [/QUOTE]
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