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<blockquote data-quote="Suffokate8" data-source="post: 264684" data-attributes="member: 9369"><p>Ja, der "Rabattretter" oder "Rabattschutz" greift hier dann theoretisch auch. Je nach Versicherer kann dieser aber erst ab einer bestimmten Schadenfreiheitsklasse abgeschlossen werden, z.B. ab SF10. Man zahlt dann lediglich die Selbstbeteiligung, sofern vereinbart. Man sollte jedoch bei einem Versichererwechsel beachten, dass der Rabattschutz wie eine Sondereinstufung behandelt wird und nur die im Hintergrund geführte durch den Schaden zurückgestufte Schadenfreiheitsklasse an den neuen Versicherer übertragen wird. Die meisten Versicherer übernehmen jedoch wiederum die Sondereinstufung/den rabattgeschützten Schaden mit Nachweis der letzten Beitragsrechnung/Policenkopie.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Suffokate8, post: 264684, member: 9369"] Ja, der "Rabattretter" oder "Rabattschutz" greift hier dann theoretisch auch. Je nach Versicherer kann dieser aber erst ab einer bestimmten Schadenfreiheitsklasse abgeschlossen werden, z.B. ab SF10. Man zahlt dann lediglich die Selbstbeteiligung, sofern vereinbart. Man sollte jedoch bei einem Versichererwechsel beachten, dass der Rabattschutz wie eine Sondereinstufung behandelt wird und nur die im Hintergrund geführte durch den Schaden zurückgestufte Schadenfreiheitsklasse an den neuen Versicherer übertragen wird. Die meisten Versicherer übernehmen jedoch wiederum die Sondereinstufung/den rabattgeschützten Schaden mit Nachweis der letzten Beitragsrechnung/Policenkopie. [/QUOTE]
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