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<blockquote data-quote="Pimpnase" data-source="post: 242387" data-attributes="member: 6037"><p>Die Frage ist absolut berechtigt. Allerdings ist der Gurtstraffer ja eigentlich nur die Reaktion auf Leute, die sich nicht korrekt anschnallen bzw. den Gurt während der Fahrt nicht regelmäßig mal nachziehen - wenn sie sich in die Sitze lümmeln. Man bräuchte ihn also nicht, er unterstützt lediglich eine gute Körperhaltung bei der Auslösung des Airbags. Die Haube wird aber immer näher an den Motorblock gesetzt, um einen guten Luftwiderstand zu erreichen. Knallt nun ein Fußgänger auf die Haube, beult diese nicht mehr - wie früher - ein und bietet somit "Dämpfung", sondern der Kopf knallt direkt auf den (nicht nachgebenden) Motorblock bzw. dessen Verkleidung. Das ist also dann durchaus nochmal ne andere Nummer als "der Fahrer trifft den sowieso noch vorhandenen Airbag nicht perfekt". Der Fußgänger kann ja in der Regel nichts dafür, dass Du ihn überfährst, wohingegen der Fahrer durchaus etwas dafür kann, wenn er sich nicht korrekt anschnallt.</p><p></p><p>Zudem wird die Haube durchaus während der 5 Jahre öfters auf und zu gemacht, sodass die Haubendämpfer durchaus verschleißen könn(t)en. Der Gurtstraffer und der Airbag (wo man diese Frage ja durchaus auch stellen könnte) werden aber nur dann genutzt, wenn sie auslösen. Aber ob 5 Jahre jetzt gerechtfertigt sind, kann man natürlich anzweifeln.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Pimpnase, post: 242387, member: 6037"] Die Frage ist absolut berechtigt. Allerdings ist der Gurtstraffer ja eigentlich nur die Reaktion auf Leute, die sich nicht korrekt anschnallen bzw. den Gurt während der Fahrt nicht regelmäßig mal nachziehen - wenn sie sich in die Sitze lümmeln. Man bräuchte ihn also nicht, er unterstützt lediglich eine gute Körperhaltung bei der Auslösung des Airbags. Die Haube wird aber immer näher an den Motorblock gesetzt, um einen guten Luftwiderstand zu erreichen. Knallt nun ein Fußgänger auf die Haube, beult diese nicht mehr - wie früher - ein und bietet somit "Dämpfung", sondern der Kopf knallt direkt auf den (nicht nachgebenden) Motorblock bzw. dessen Verkleidung. Das ist also dann durchaus nochmal ne andere Nummer als "der Fahrer trifft den sowieso noch vorhandenen Airbag nicht perfekt". Der Fußgänger kann ja in der Regel nichts dafür, dass Du ihn überfährst, wohingegen der Fahrer durchaus etwas dafür kann, wenn er sich nicht korrekt anschnallt. Zudem wird die Haube durchaus während der 5 Jahre öfters auf und zu gemacht, sodass die Haubendämpfer durchaus verschleißen könn(t)en. Der Gurtstraffer und der Airbag (wo man diese Frage ja durchaus auch stellen könnte) werden aber nur dann genutzt, wenn sie auslösen. Aber ob 5 Jahre jetzt gerechtfertigt sind, kann man natürlich anzweifeln. [/QUOTE]
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