F87 Stillgelegt

Diskutiere Stillgelegt im Allgemein Forum im Bereich BMW 2er Forum; Hallo zusammen Da ich nichts zu dem Thema gefunden hab, würde ich mich interessieren, was ihr dazu zu sagen habt. Mich hat es leider erwischt...
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Tolga

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Hallo zusammen
Da ich nichts zu dem Thema gefunden hab, würde ich mich interessieren, was ihr dazu zu sagen habt.

Mich hat es leider erwischt.. mein M2 wurde stillgelegt :(
Ich war heute am Carfriday mit dem Auto unterwegs in der Düsseldorfer Innenstadt. Es gab eine Großkontrolle an der Königsallee und die haben jedes auffällige Fahrzeug rausgezogen. Ich hab mir eigentlich keine Sorgen gemacht, weil ich nicht viel verändert hab am Auto und alles eingetragen ist. Eingetragene H&R Gewindefedern, schwarze Blinker mit Zulassung und Klett-Kennzeichenhalter.
Erstmal dachten die Beamten, dass die Blinker lasiert sind, dann sind die Kennzeichen angeblich nicht fest genug und der ausschlaggebende Punkt für die Stilllegung war dann das Fahrwerk.
Das Auto ist tiefer als es vom Prüfer eingetragen wurde und vorne berühren die Räder beim einschlagen den inneren Radkasten minimal. So, dass ein Stück Papier dazwischen hängenbleibt.
Letztendlich wurde das Auto von der Polizei dann abgeschleppt um es von einem Gutachter prüfen zu lassen.

Nun hab ich ein paar Fragen:
1. Habt ihr ähnliche Erfahrungen was das angeht?
2. Darf ich das Auto auf dem TÜV-Hof höher schrauben, abnehmen lassen und wieder fahren?
3. Was für Kosten kommen auf mich zu?
4. Bringt es was mit einem Anwalt dagegen vorzugehen, weil das Fahrwerk nicht richtig eingetragen wurde?

Danke an jeden, der es bis hier gelesen hat 🙏🏼
 
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Graf Koks

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Bist Du denn nicht rechtsschutzversichert, @tlgkrl?
Man muss nicht alles hinnehmen.
Jetzt werden einige sagen "Dein Auto war nicht ganz verkehrssicher. Steh' dazu und bezahle" oder so ähnlich.
Ich sehe das komplett anders.
Das scheint in Deinem Fall eine nicht ganz eindeutige Sache zu sein, wie man hier heraushören kann.
Mit 'nem Anwalt hast Du gute Chancen, ungeschoren davon zu kommen.
Mich würde am meisten der Punkt nerven. 8 Punkte sind schnell zusammen.
Ich weiß grad nicht, wie lange die Einspruchsfrist ab Zustellung des Bescheides ist, aber Du kannst es Dir ja sicher noch noch überlegen.
Wenn Du allerdings schon bezahlt hast, hast Du automatisch den Bescheid anerkannt. Da gibt's dann kein Zurück...aber das weißt
Du ja sicher.
 
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Staati

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Das ist Deutschland :D mit 0,49 Promille darfst noch Autofahren, aber Gnade dir Gott und beim Einparken streift dein Reifen an weichem Plastik :)
 
  • Stillgelegt Beitrag #164
Tolga

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@Graf Koks Ich bin rechtschutzversichert aber ich glaube das wird nichts bringen. Die haben es ja in Wort und Bild dokumentiert, dass die Karre schleift und das darf halt nicht passieren. Ich als Halter des Fahrzeugs muss vor Antritt der Fahrt sicher stellen, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist und das war es zu diesem Zeitpunkt nicht.
Ich kann froh sein, dass die so gnädig waren und dem Fahrzeug nicht die Betriebserlaubnis entzogen haben. Dann wären nochmal 400€ Abschleppgebühren + dies + das dazu gekommen.
 
  • Stillgelegt Beitrag #165
Kandan

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Die Frage ist ja was man mit dem Rechtsstreit erreichen möchte.
Da ja nachweislich Schleifspuren da sind, egal jetzt wie schwerwiegend, ist ja ein kompletter Freispruch als Ziel eher unwahrscheinlich. D.h. der Anwalt wird es schwer haben da was zu machen. Es gibt da halt nur Schwarz / Weiß und kein Grau.
Es gibt kein ein bißchen Schleifen.
Dann muss man schon abwägen, ob man sich den monatelangen Stress gibt.
 
  • Stillgelegt Beitrag #166

M2Flo

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So wie Richter gerade ticken, bekommst danach eher dein Lappen entzogen!
 
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Gast2314

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Ich würde es abbuchen - Lehrgeld bezahlt - feddich.
Was schmerzt ist der Punkt.
 
  • Stillgelegt Beitrag #168
Graf Koks

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Die Frage ist ja was man mit dem Rechtsstreit erreichen möchte.
Da ja nachweislich Schleifspuren da sind, egal jetzt wie schwerwiegend, ist ja ein kompletter Freispruch als Ziel eher unwahrscheinlich. D.h. der Anwalt wird es schwer haben da was zu machen. Es gibt da halt nur Schwarz / Weiß und kein Grau.
Es gibt kein ein bißchen Schleifen.
Dann muss man schon abwägen, ob man sich den monatelangen Stress gibt.

Sieh' nochmal hier: https://www.2ertalk.de/threads/6364/post-241267
Der neue Bußgeldkatalog spricht hier sogar von mangelhaften Bremsen.... für 25 € Verwarnungsgeld.
Das ordne ich schwerwiegender ein, als das Schleifen an dem Kunststoffteil.
Er könnte zumindest versuchen, den Punkt loszuwerden.
 
  • Stillgelegt Beitrag #170
Kandan

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Das ordne ich schwerwiegender ein, als das Schleifen an dem Kunststoffteil.
Absolut, aber die werden natürlich ihre Entscheidung vor Gericht verteidigen. Und dann muss der Richter 100%ig überzeugt sein, dass er einer offiziellen Behörde über den Mund fährt.
Kann jeder selber entscheiden wie hoch die Chancen und v. A. der notwendige Einstatz dafür sein wird.
 
  • Stillgelegt Beitrag #171
Graf Koks

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Das ist natürlich die Entscheidung jedes Einzelnen. Da will und kann ich niemanden überreden.
Ich selbst würde hier alles Rechtliche versuchen um wenigstens diesen blöden Punkt loszuwerden.
Bei so einem offensichtlichen Ermessensspielraum, was die Höhe des Buß-bzw. Verwarnungsgeldes betrifft,
sollte eine Chance bestehen, das alles etwas abzumildern.
So was löst in mir eine Art Wettkampfgefühl aus...und ich gehe gern als Sieger nach Hause. :cool:
Darum wäre mir auch der Zeitaufwand dafür egal. Die Einstellung mag jetzt manch einer für blöd halten, ist mir aber auch egal.
So bin ich nun mal. ;)
 
  • Stillgelegt Beitrag #172
Kandan

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Ist ja ok, ich verstehe nur zu gut was du meinst. Ich habe erst letztes Jahr 2x Fälle vor Gericht gegen die VW AG erfolgreich abgeschlossen, weiß aber auch, dass das 2,5 harte Jahre waren 😉

Aber ob es mir lediglich einen Hunni bzw ein Punkt wert wäre - ich glaube nicht.
Das muss tatsächlich jeder für sich entscheiden.
 
  • Stillgelegt Beitrag #173
Tolga

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Man könnte es versuchen aber ich zahle jetzt einfach die Strafe und bin froh, dass das Thema damit durch ist. Der Punkt ist für mich nicht so tragisch. Es ist immerhin mein allererster nach 8 Jahren Fahrerlaubnis.
 
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