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Anhängerkupplung am M240i möglich?
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<blockquote data-quote="Klutten" data-source="post: 220613" data-attributes="member: 6038"><p>Damit hast du Recht. Der Hersteller muss in erster Instanz vorgeben, was bei seinem Fahrzeug möglich ist. Allerdings gibt es in Deutschland tatsächlich Betriebe, die für gewisse Dinge und Anwendungsfälle spezielle Teilegutachten erstellen lassen - zum Beispiel die Erhöhung einer Anhängelast im Pkw-Bereich, was nicht gerade üblich ist. Solche Gutachten lassen sich diese Betriebe aber auch gut bezahlen (~200-400€) und geben sie zwecks Eintragung auch nur Fahrgestellnummer gebunden raus. Bei der Abnahme muss das Gutachten dann eingezogen und darf nicht in Verkehr gebracht werden. Bei Zuwiderhandlung erfolgt sonst Strafanzeige gegen den Kunden und den Prüfer.</p><p></p><p>Bei eurem Beispiel ist es daher nicht unmöglich, dass man einen Betrieb findet, der dieses Vorhaben tatsächlich legal (mit Gutachten und allen Prüfungen) umsetzt.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Klutten, post: 220613, member: 6038"] Damit hast du Recht. Der Hersteller muss in erster Instanz vorgeben, was bei seinem Fahrzeug möglich ist. Allerdings gibt es in Deutschland tatsächlich Betriebe, die für gewisse Dinge und Anwendungsfälle spezielle Teilegutachten erstellen lassen - zum Beispiel die Erhöhung einer Anhängelast im Pkw-Bereich, was nicht gerade üblich ist. Solche Gutachten lassen sich diese Betriebe aber auch gut bezahlen (~200-400€) und geben sie zwecks Eintragung auch nur Fahrgestellnummer gebunden raus. Bei der Abnahme muss das Gutachten dann eingezogen und darf nicht in Verkehr gebracht werden. Bei Zuwiderhandlung erfolgt sonst Strafanzeige gegen den Kunden und den Prüfer. Bei eurem Beispiel ist es daher nicht unmöglich, dass man einen Betrieb findet, der dieses Vorhaben tatsächlich legal (mit Gutachten und allen Prüfungen) umsetzt. [/QUOTE]
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