F87 M Performance mit HJS Downpipes beim M2 legal?

Diskutiere M Performance mit HJS Downpipes beim M2 legal? im Allgemein Forum im Bereich BMW 2er Forum; Hallo zusammen, ich spiele gerade mit dem Gedanken mir einen M2 zu kaufen. Bei einem namhaften Händler gibt es nun einen, bei dem eine M...
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  • M Performance mit HJS Downpipes beim M2 legal? Beitrag #1

Lotusbluete89

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Hallo zusammen, ich spiele gerade mit dem Gedanken mir einen M2 zu kaufen. Bei einem namhaften Händler gibt es nun einen, bei dem eine M Performance Anlage und HJS Downpipes (300 CPSI) verbaut sind. Ich wollte eigentlich den Vertrag gestern unterschreiben, da der Verkäufer mir mehrfach mündlich zugesichert hat, das alles legal ist, jedoch wollte er dies nicht schriftlich im Kaufvertrag festhalten. Daher hab ich den Vertrag nicht unterschrieben, da ich keinen Wagen kaufen möchte, der nicht legal im Straßenverkehr zugelassen ist. Da ich mich in der Hinsicht nicht auskenne, wollte ich nun wissen, ob diese Kombination legal ist?
 
  • M Performance mit HJS Downpipes beim M2 legal? Beitrag #41

Gast2672

Guest
Tja, wie man hier wieder erlesen muss, Eintscheidungen zu treffen ist nicht jedermanns Sache!
Sich in die Hose zu pupsen offenbar schon....hahaha
 
  • M Performance mit HJS Downpipes beim M2 legal? Beitrag #42
Tom79

Tom79

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BMW M2 LCI DKG
DasE schrieb:
Dieser ganze Thread is für n Eimer ... da gibt’s schon ne komplette Enzyklopädie drüber

:D
 
  • M Performance mit HJS Downpipes beim M2 legal? Beitrag #43

NRJ

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Lotusbluete89 schrieb:
Er redet nun mit dem Tüv/Dekra die jeden Tag im Haus sind, ob die ihm das schriftlich bestätigen, dass alles legal ist.

Das würde mich schon interessieren, was TÜV dazu sagt - muss nämlich bald zu meinem ersten TÜV mit der o.g. Kombi.

Also, bitte berichten.

 
  • M Performance mit HJS Downpipes beim M2 legal? Beitrag #44
Bamowe

Bamowe

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Bajuwarischer Breitbackenbazi (M2) und koreanische Kamikazekiste (i30N)
So, nun wieder im Büro und jetzt kann ich auch verlinken. ;)

Ich denke zu dem Thema ist hinlänglich alles bekannt.

Messergebnisse zu dieser Anlagenkombination gibt es hier:

http://www.2ertalk.de/topic/2467-bmw-m2-der-auspuff-thread/?p=150856

HJS sagt dazu:


"Unsere obengenannten Katalysatoren wurden im Zuge der Genehmigungsprüfungen nach ECE-Regelung Nr. 103 an zwei repräsentativen Fahrzeugen aus dem Verwen-dungsbereich im Vergleich zu neuen Original-Katalysatoren geprüft.Mit der Genehmigung bestätigt die Genehmigungsbehörde, dass der entsprechende HJS-Austauschkatalysator hinsichtlich der Minderung der Schadstoffemissionen, des Geräuschpegels und der Wirkung auf Fahrzeugeigenschaften sowie gegebenenfalls des OBD-Systems (On-Board-Diagnose) einem Originalkatalysator entspricht und an dessen Stelle verwendet werden kann. Wenn also bereits eine geänderte Schalldämpferanlage inKombination mit einem Originalkatalysator verbaut ist, kann dieser ohne zusätzliche Prüfung durch einen entsprechenden HJS Austauschkatalysator ersetzt werden. Beim gleichzeitigen Verbau eines HJS Austauschkatalysators und einer geänderten Schalldämpferanlage ist der HJS Austauschkatalysator dementsprechend zu beurteilen, wie eine Original-Katalysator."

Auf genauere Nachfrage sagt HJS, das die Herstellererklärung kein Rechtsgutachten ist. Falls ein Katalysator mit einer geänderten Schalldämpferanlage verbaut wird, empfiehlt HJS, die Geräuschemissionen von einem amtlich anerkannten Sachverständigen prüfen zu lassen. Da die Geräuschemission in unserem Fall aber schon geprüft wurde, hat zumindest jeder einen Richtwert, an dem er sich orientieren kann. Für sich selbst abwägen muss das dann jeder Einzelne selbst.

Generell gilt:

Das Verhalten eines jeden im Straßenverkehr führt i.d.R. dazu, wie mit ihm umgegangen wird. Das die Exekutive befugt ist, selbst serienmäßige Fahrzeuge auf Verdacht einzukassieren, weiß denke ich mittlerweile auch jeder.

Daher mache ich hier dicht.

Das Thema gehört im Grunde in den Auspuff Thread ( http://www.2ertalk.de/topic/2467-bmw-m2-der-auspuff-thread/page-296) und kann da ja bei Bedarf gerne noch weiter behandelt werden. Ob das nun sinnig ist oder nicht steht auf einem anderen Blatt.

 
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