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<blockquote data-quote="Klutten" data-source="post: 149997" data-attributes="member: 6038"><p>In der Typgenehmigung für das Fahrzeug steht eigentlich alles zu den Felgen und Reifenkombinationen. Das wäre als Arbeitsgrundlage eigentlich völlig ausreichend. Eventuell weiß der aaS vom TÜV nicht, dass M2/M3/M4 auf der gleichen Genehmigung laufen. Abrollumfang und Freigängigkeit sollten daher die einzigen Dinge sein, die kontrolliert werden müssen.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Klutten, post: 149997, member: 6038"] In der Typgenehmigung für das Fahrzeug steht eigentlich alles zu den Felgen und Reifenkombinationen. Das wäre als Arbeitsgrundlage eigentlich völlig ausreichend. Eventuell weiß der aaS vom TÜV nicht, dass M2/M3/M4 auf der gleichen Genehmigung laufen. Abrollumfang und Freigängigkeit sollten daher die einzigen Dinge sein, die kontrolliert werden müssen. [/QUOTE]
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