tobi_M2 schrieb:
Das verstehe ich jetzt nicht ganz @Michi90. Ich habe meine Händler auf kontaktiert und daraufhin folgende Info bekommen.
"Die neue Gewährleistungsregelung gilt erst ab einem Kaufvertrag vom 01.11.2016. Somit bleibt es bei den 5 Jahren mit Ihrem Paket." -.-
Kann doch nicht sein das jeder Händler immer was anderes erzählt?!
Im Qualitätsbrief, den Schleicher im Beitrag #18 gepostet hat, steht ganz klar unter Punkt 1:
"Der Qualitätszeitraum beträgt 36 Monate und beginnt mit der erstmaligen Auslieferung oder der Erstzulassung des Fahrzeuges, wobei der jeweils frühere Zeitpunkt maßgeblich ist."
Wer sein Fahrzeug also noch nicht hat, egal wann der Kaufvertrag unterschrieben wurde, bei dem tritt die 2+1 in Kraft.
Vorherige Verlängerungen sind ungültig und der Händler muss das ganze neu berechnen.
Wenn er das nicht macht, würde ich an BMW selbst schreiben und Beschwerde einlegen.