Versicherung zahlt Marktpreis für gestohlenen M2

Diskutiere Versicherung zahlt Marktpreis für gestohlenen M2 im Recht und Versicherung Forum im Bereich Allgemeines zum BMW 2er; Nachdem wir dieses Thema schon im M4-GTS- Thread diskutiert hatten, nun die frohe Botschaft von der Provinzial-Versicherung : wenn mir mein M2...
  • Versicherung zahlt Marktpreis für gestohlenen M2 Beitrag #1

Emmerich

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Nachdem wir dieses Thema schon im M4-GTS- Thread diskutiert hatten, nun die frohe Botschaft von der Provinzial-Versicherung : wenn mir mein M2 geklaut wird, zahlt meine (die Provinzial) Versicherung den Marktwert für das Auto. In meinem Falle bekäme ich dann ca. 5000 € über Liste. Das bedarf allerdings eines Gutachtens, das im Schadensfalle erstellt werden müßte. Falls mein Auto von einem anderen Verkehrsteilnehmer zu Totalschaden gefahren wird, gilt entsprechendes für die gegnerische Haftpflicht. Auch hier ist ein Gutachten erforderlich. Dieser Sachverhalt war bisher noch nicht so offensichtlich, zu kontrovers waren die Ergebnisse von Anfragen bei verschiedenen Versicherungen und auch hier im Forum. Die einen so, die anderen so. Bamowe hatte also Recht mit seiner These, daß der Wiederbeschaffungswert erstattet werden muß.

Jetzt können wir wirklich unbeschwert unsere M2s und M4-GTS aus der Garage holen und .......laufen lassen. Und auch der M4-GTS-Besitzer bekommt 250000 € von der Versicherung wenn sein Auto zu Schrott gefahren wird, selbst verschuldet oder unverschuldet, oder wenn es gestohlen wird.

Das war doch mal eine gute Nachricht.


Bei Oldtimern muß allerdings vor Abschluß der Versicherung ein Wertgutachten erstellt werden.
 
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  • Versicherung zahlt Marktpreis für gestohlenen M2 Beitrag #21

Emmerich

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SAMOHT schrieb:
Kleiner Tipp: Mehrfachzitat Dann hätte man keinen neuen Thread aufmachen müssen, sondern dort weiterdiskutieren. Du schreibst von Totalverlust, dafür kommt die Kaskoversicherung, nicht die Haftpflicht.Bei der Kaskoversicherung wird kein Mietwagen bezahlt.

die Versicherungsproblematik wurde im Rahmen eines M4 GTS-Threads abgehandelt. Da gings zunächst nur um dieses Auto. Hat vielleicht nicht jeden M2 Fahrer interessiert. Daher die Neuauflage mit Zielgruppe M2 Besitzer.

Unter Totalverlust meine ich alle Möglichkeiten, sein Auto loszuwerden. Diebstahl , eigenes oder Fremdverschulden. Die jeweils betroffenen Versicherungsarten , eigene VK und TK , oder gegnerische HPF subsummiert.
 
  • Versicherung zahlt Marktpreis für gestohlenen M2 Beitrag #22
pommes

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Bei mir steht Kaufpreis :/

 
  • Versicherung zahlt Marktpreis für gestohlenen M2 Beitrag #23

SAMOHT

Guest
Emmerich schrieb:
die Versicherungsproblematik wurde im Rahmen eines M4 GTS-Threads abgehandelt. Da gings zunächst nur um dieses Auto. Hat vielleicht nicht jeden M2 Fahrer interessiert. Daher die Neuauflage mit Zielgruppe M2 Besitzer.

Unter Totalverlust meine ich alle Möglichkeiten, sein Auto loszuwerden. Diebstahl , eigenes oder Fremdverschulden. Die jeweils betroffenen Versicherungsarten , eigene VK und TK , oder gegnerische HPF subsummiert.

Diebstahl wird aber ganz anders abgewickelt als ein Unfall.
Vor allem, was die Entschädigung angeht, da muss man schon differenzieren.

 
  • Versicherung zahlt Marktpreis für gestohlenen M2 Beitrag #24
JimbouJumper

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Die übliche Formulierung ist tatsächlich eine Kaufpreisentschädigung (6-36 Monate) je nach Versicherungsvertrag. D.h. das was ich bezahlt habe egal ob ich für dieses Geld nun einen neuen bekommen kann oder nicht weil ich jetzt z.B. keine Nachlässe mehr erhalte.

Danach gibt es den Wert laut Gutachten bzw. durchschn. Marktpreis.

Bei einigen Versicherern wird der M2 nur als Sonderfahrzeug versichert, da gibt es diese Kaufpreisentschädigung nicht und je nach Vertrag ist eine maximale Entschädigungssumme vereinbart. Heißt aber nicht dass es diese gibt. Auch da gilt Gutachten mit eben dieser maximalen Entschädigungssumme.

Aussagen wie man bekommt den Marktpreis auch wenn dieser höher ist würde ich nur dann ernst nehmen, wenn die Versicherungsbedingungen es auch so her geben. So eine Formulierung wäre aber unüblich.

 
  • Versicherung zahlt Marktpreis für gestohlenen M2 Beitrag #25
JimbouJumper

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Emmerich schrieb:
das steht nicht im Vertrag , das geht nur über ein Sondergutachten , daß man anfordern kann, wenn der Marktwert erwiesenermaßen über dem Listenpreis steht. Und damit kannst Du nach Aussage der Provinzial alle Versicherungen, notfalls auf juristischem Wege, in die Knie zwingen. Die Provinzial würde in einem solchen Falle,wenn das Gutachten vorliegt, auch ohne Gericht, anstandslos zahlen, sagen sie jedenfalls.
Wenn die Bedingungen sagen dass du eine Kaufpreisentschädigung bekommst da bringt dir weder ein Sondergutachten noch ein Gericht etwas weil das in dem Fall klar in den Bedingungen formuliert ist. Sollte da Wiederbeschaffungswert stehen, dann wäre das was anderes. Da müsste dann ein Gutachten her.

 
  • Versicherung zahlt Marktpreis für gestohlenen M2 Beitrag #26

Emmerich

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Ich glaube, wir sind jetzt voll im Versicherungsrecht gelandet, wo eigentlich nur entsprechend weitergebildete Juristen eine klare Antwort auf solche Sonderfragestellungen , wie Marktwert, Wiederbeschaffungswert vs Listenpreis geben können. Ich habe hier nur das Statement meines lokalen Geschäftsstellenleiter wiedergegeben. Da das hier nicht unwidersprochen geblieben ist, sollten wir hier schon einen Fachjuristen fragen. Ich glaube nicht, daß wir hier als "Laien" eine rechstverbindliche Antwort auf diesen doch nicht ganz so einfachen Sachverhalt geben können.
 
  • Versicherung zahlt Marktpreis für gestohlenen M2 Beitrag #27

SAMOHT

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Emmerich schrieb:
das Thema hatten wir in der Tat schon mal, allerdings blieb es kontrovers diskutiert und ohne eindeutige Antwort, auch seitens der befragten Versicherungen. Da jetzt vermutlich eine Klärung des Sachverhaltes naheliegt, habe ich es noch einmal aufgewärmt.

Soweit sind wir hier in diesem Thread auch.

Wenn in den Verträgen keine Antwort zu den Fragen steht, kann man das vergessen.

Wenn das so wäre, das die Versicherungen zb 5000 Euro über Listenpreis zahlen, würde die Versicherung so ein Fahrzeug nicht Versichern.

Dann würden die Kaskostufen extrem nach oben schnellen.

 
  • Versicherung zahlt Marktpreis für gestohlenen M2 Beitrag #28

Emmerich

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wir sollten uns auch darüber im Klaren sein, daß der von uns diskutierte Versicherungsfall äußerst selten eintreten wird. Von den neuesten BMW Modellen sind derzeit nur geschätzte 500 M2s und 400 M4-GTS betroffen. Es sind fast immer nur Modelle, die entweder limitiert sind oder nur in geringer Stückzahlen produziert worden sind. Und die müssen auch erstmal geklaut oder zu Schrott gefahren werden. Das wäre dann EIN Sonderversicherungsfall auf 1 Million "normale" Versicherungsfälle. Da fehlt es einfach an Erfahrung, auch unter Versicherungsjuristen. Diesen Fall hat eigentlich keiner so recht auf dem Schirm bis auf die Besitzer oben genannter BMW-Modelle. Die machen sich, wie ich, einen Kopf.
 
  • Versicherung zahlt Marktpreis für gestohlenen M2 Beitrag #29
JimbouJumper

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Emmerich schrieb:
Ich glaube, wir sind jetzt voll im Versicherungsrecht gelandet, wo eigentlich nur entsprechend weitergebildete Juristen eine klare Antwort auf solche Sonderfragestellungen , wie Marktwert, Wiederbeschaffungswert vs Listenpreis geben können. Ich habe hier nur das Statement meines lokalen Geschäftsstellenleiter wiedergegeben. Da das hier nicht unwidersprochen geblieben ist, sollten wir hier schon einen Fachjuristen fragen. Ich glaube nicht, daß wir hier als "Laien" eine rechstverbindliche Antwort auf diesen doch nicht ganz so einfachen Sachverhalt geben können.

Gerade deshalb macht es Sinn sich auch als Laie damit auseinander zu setzen. Man ist ja immerhin Besitzer dieser wenigen Fahreuge. Da ich seit knapp 10 Jahren eine entsprechende Geschäftsstelle leite erlaube ich mir einfach mal etwas Klugscheisserei wenns dem ein oder anderen weiter helfen könnte.
Ansonsten kann man sich ja gerne einen Fachjuristen zu Rate ziehen.
 
  • Versicherung zahlt Marktpreis für gestohlenen M2 Beitrag #30
Oskar

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Ich könnte mir vorstellen, dass es Versicherungen gibt, die das Fahrzeug zum Marktwert versichern. Allerdings zu einer entsprechend hohen Prämie, der Logik folgend- steigt der Marktwert steigt die Prämie. Ich denke mal bei seltenen Oldtimern läuft das so.
 
  • Versicherung zahlt Marktpreis für gestohlenen M2 Beitrag #31
Fallout

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In der Regel spricht man vom Zeitwert.

Außerdem gibt es noch die Klausel, dass der Kaufpreis fuer einige Zeit gezahlt werden kann.

Der m2 ist somit bisher wie jedes andere Kfz auf dem Planeten versichert. Warum es hier nen extra Thread gibt..... naja.
Momentan wird der m2 noch produziert, hat also keine Wertsteigerung.
 
  • Versicherung zahlt Marktpreis für gestohlenen M2 Beitrag #32

SAMOHT

Guest
Fallout schrieb:
In der Regel spricht man vom Zeitwert.

Außerdem gibt es noch die Klausel, dass der Kaufpreis fuer einige Zeit gezahlt werden kann.

Der m2 ist somit bisher wie jedes andere Kfz auf dem Planeten versichert. Warum es hier nen extra Thread gibt..... naja.
Momentan wird der m2 noch produziert, hat also keine Wertsteigerung.

So sehe ich das auch.
Man bekommt höchstens den Listenpreis.
Wenn die Lieferzeit solange ist, hat man Pech gehabt und man muss sich von dem Geld ein anderes Fahrzeug kaufen.

In meinem Vertrag steht:
Wann zahlen wir den Neupreis?

Bei Pkw zahlen wir anstelle des Wiederbeschaffungswerts den Neupreis
des Fahrzeugs, wenn innerhalb von 18 Monaten nach dessen
Erstzulassung ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust eintritt.
Wir erstatten den Neupreis auch, wenn bei einer Beschädigung
innerhalb von 18 Monaten nach der Erstzulassung die erforderlichen
Kosten der Reparatur mindestens 80 % des Neupreises betragen.
Voraussetzung ist, dass sich das Fahrzeug bei Eintritt des Schadenereignisses
im Eigentum dessen befindet, der es als Neufahrzeug vom
Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben hat
. Ein vorhandener Restwert
des Fahrzeugs wird abgezogen.
Beim Basis-Tarif für Pkw gilt für die Neupreiserstattung anstelle der
Frist von 18 Monaten eine Frist von 6 Monaten.

Anmerkung: Bei Leasing gilt eine andere Regelung

Weiter steht da:
Was versteht man unter Totalschaden, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Neupreis?

Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen Kosten der Reparatur
des Fahrzeugs dessen Wiederbeschaffungswert übersteigen.
Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für den Kauf eines
gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs am Tag des Schadenereignisses
bezahlen müssen.
Restwert ist der Veräußerungswert des Fahrzeugs im beschädigten
oder zerstörten Zustand.

Neupreis ist der Betrag, der für den Kauf eines neuen Fahrzeugs in der
Ausstattung des versicherten Fahrzeugs oder – wenn der Typ des versicherten
Fahrzeugs nicht mehr hergestellt wird – eines vergleichbaren
Nachfolgemodells
am Tag des Schadenereignisses aufgewendet werden
muss. Maßgeblich für den Neupreis ist die unverbindliche Preisempfehlung
des Herstellers abzüglich orts- und marktüblicher Nachlässe.

 
  • Versicherung zahlt Marktpreis für gestohlenen M2 Beitrag #33
Schleicher

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Grundsätzlich finde ich jede sachlich geführte Diskussion gut. Zum einen befasst man sich mit einem Thema und zum anderen bekommt man die unterschiedlichen Sichtweisen mit und kann ggf. seine Meinung korrigieren. Das Thema Versicherung und die Frage was ist wenn, wird erst ausgepackt wenn man sie braucht und es ist dann oft zu spät ist. Nur handelt es sich hier nicht um ein normales Auto, sondern um ein Besonderes, um den Überflieger schlecht hin. Zumindest wird dies von einigen Besitzern emotional so gesehen. Ich kann dies durchaus nachvollziehen, weil man hat sich schließlich einen kleinen Traum erfüllt. Aber die Realität sieht leider etwas "normaler" aus. Seit froh, wäre es anders würdet ihr höhere Beiträge zahlen müssen. Glaubt mir, die Versicherungen zahlen nicht drauf und die kalkulieren nicht erst seit gestern M - Modelle. Mittlerweile und es werden monatlich mehr, stehen M2 bei den Händlern zum mitnehmen. Gut der eine oder andere verlangt einen mehr oder weniger hohen Aufschlag, aber ganz ehrlich, wenn ich das Auto haben möchte und für "nur" 5k die Wartezeit auf 0 reduzieren kann, dann würde ich das tun, bevor ich jeden Tag vorm Spiegel stehe und mein schlecht gelauntes Gesicht sehen muss. Wenn mal ein Schadenfall tatsächlich eintritt, werden wir auch nur für diesen Schadensfall den Ausgang wissen. Den nicht alle Versicherungen handeln einheitlich. Von daher werden wir auf die Eingangsfrage nie eine verbindliche Antwort finden, außer es würden Streifälle vorm obersten Gericht behandelt. Versicherungen streiten heute schon wegen den Kosten für Wunschkennzeichen rum, dass muss man sich mal geben.

 
  • Versicherung zahlt Marktpreis für gestohlenen M2 Beitrag #34

Emmerich

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Neueste Information zu meiner Versicherungssituation : Der Geschäftsstellenleiter verlangt eine Kopie meines KFZ-Scheines, um dann den "Aufpreis" für die Marktwertversicherung zu ermitteln. Ich halte Euch auf dem Laufenden.

Gesetzt den Fall, mein M2 würde gestohlen, dann hätte ich nur die Möglichkeit, sofort ein gleichwertiges über den freien Markt (z.B mobile) zu beziehen. Es werden wohl z.Zt. etwa ein dutzend M2s bei mobile angeboten. Einige, die preiswerteren , mit einer Wartzeit bis zu mehreren Monaten und etwa zum Listenpreis. Hier versuchen einige, ihren M2 für ca. 1 Jahr "kostenlos" zu fahren , um ihn dann zu dem Preis wieder zu verkaufen, den sie selbst bezahlt haben. Und zwar "vorab". Das nennt man auch Subscription.

Über Listenpreis liegen die Fahrzeuge, die SOFORT zur Verfügung stehen. Und hier insbesondere die LBBs mit DKG. Die sind selten unter 70000 € zu erhalten. Und genau diesen Preis hätte ich dann berappen müssen.
 
  • Versicherung zahlt Marktpreis für gestohlenen M2 Beitrag #35

Emmerich

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War heute noch einmal beim Geschäftsstellenleiter der Provinzial. Nachdem die sich bezüglich meiner Anfrage ausgemert hatten, kam wieder die Antwort : die Versicherung zahlt den Wiederbeschaffungspreis, also den Marktwert. Das gelte auch für die gegenerische Haftpflichtversicherung, wenn einer von denen meinen M2 zu Totalschaden fährt.

Begründung : Wenn jemand einem anderen einen Schaden zufügt, muß der Verursacher dafür (finanziell) sorgen, daß der Geschädigte genau das wiedererhält, was zu Schaden gekommen ist. Der Geschädigte muß sich kurzfristig das zerstörte Objekt am Markt wiederbeschaffen können, unabhängig von irgendwelchen Listenpreisen. Notfalls muß ein Gutachten her, was Geld kostet. Darauf werden die Versicherer in der Regel verzichten, wenn die Marktsituation (z.B. mobile) eindeutig ist. Klingt irgendwie plausibel. Darüber kann sich auch keine Versicherung im Rahmen ihrer Geschäftsbedingungen hinwegsetzen. Es gibt dafür auch einen Rechtsgrundsatz im deutschen Vertrag- und Geschäftsbedingungenrecht (ist vielleicht juristisch nicht exakt formuliert, aber ihr wißt, was ich meine). Es gibt Sachen, die kannst Du in Verträge reinschreiben, die sind aber vor Gericht nicht durchsetzbar sind.

Ich zitiere hier nur meinen Versicherer, das möchte ich an dieser Stelle betonen. Habe ich mir nicht selbst ausgedacht.

In meinem Falle würde das bedeuten, daß derzeit (kann sich heute oder morgen schon änderen) nur 2 M2,s bei mobile für SOFORT verfügbar sind in der Ausstattung LBB, DKG, Schiebedach, Kurvenlicht und Keyless-Go, zum Preise von 71000 Euro.
Es spielt dabei keine Rolle, ob diese Preise am Markt erzielt werden können oder nicht. Mein BRLP 66800 €.

Diese Aussage dürfte alle M2 Fahrer beruhigen.
 
  • Versicherung zahlt Marktpreis für gestohlenen M2 Beitrag #36

SAMOHT

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Wie sieht es denn bei geleasten Fahrzeugen aus?
Der Fahrer ist ja nicht der Besitzer.
Der Fahrer bekommt jedenfalls nicht die 71tsd.
 
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  • Versicherung zahlt Marktpreis für gestohlenen M2 Beitrag #37

Emmerich

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Bei geleasten Fahrzeugen sieht das wie folgt aus : grundsätzlich rechnet die Versicherung mit dem Eigentümer , also mit dem Leasinggeber (LG) ab. Der Leasingnehmer ist zunächst "außen vor". Zunächst jedenfalls. Es liegt jedoch im Ermessen des LGs, die Abrechnung mit der Versicherung an den LN abzutreten. Dann kann der LN direkt mit der Versicherung abrechnen, insbesondere dann, wenn ein neuer Leasingvertrag in Aussicht gestellt wird. Das wäre dann der Deal Abtretung gegen neuen Leasingvertrag.

So wurde mir das von Seiten meines LGs kommuniziert.

Das bedeutet, der LN rechnet nach Freigabe mit der Versicherung selbst ab, läßt sich die 71000 € auszahlen, zahlt an den LG den Buchwert zum Zeitpunkt des Totalverlustes, sucht sich einen neuen M2 für 71000 € am Markt und schließt einen neuen Leasingvertrag für dieses Auto ab.

Die Differenz zwischen den 71000 € und dem Buchwert des Autos zahlt der LN an den LG als Leasingsonderzahlung für das neue Auto. Dadurch wird die neue Leasingrate nicht nennenswert höher als die alte ohne Sonderzahlung.

Die Leasingsonderzahlung am Anfang des Vertrages ist steuerlich voll abzugsfähig bei Anwendung der 1% Regelung für gewerblich genutzte Fahrzeuge. Bei einem Höchststeuersatz von 50% bekommt man im nächsten Jahr mit der EK-Steuererklärung die Hälfte davon vom Finanzamt zurück.
 
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