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<blockquote data-quote="Klutten" data-source="post: 243129" data-attributes="member: 6038"><p>Das ganze Thema um diese Anlagen ist schon sehr komisch, wenn ich mal meine Sichtweise auf die rechtlichen Gegebenheiten dieser Situation lenke. Meines Wissens nach hat BMW die Anlagen selbst aus dem Verkauf genommen und nicht aufgrund eines Rückrufes seitens des KBA. Begründung seinerzeit: "Die produzierten Anlagen entsprechen nicht dem ursprünglich genehmigten Zustand". Dazu kommt, dass der Entzug einer EG-Typgenehmigung nicht mal eben so durchführbar ist und meist nur der Produzent aufgefordert wird, sein Produkt entsprechend der Genehmigung herzustellen. Geschieht das nicht, folgen meist horrende Strafen und der Vorhang fällt. </p><p></p><p>Wie auch immer, es handelt sich um ein einzelnes System (genehmigtes Bauteil) und ich bekomme da im Leben nicht den Bogen gespannt, wie man auf ein Verbot in Bezug auf die Erstzulassung eines Fahrzeugs schließen soll. Sicher dürfen die Anlagen ab einem gewissen Datum XY nicht mehr in Verkehr gebracht werden, aber alle bis dahin verkauften Anlagen bleiben weiter für alle F87 mit N55-Motor zulässig. Wäre das nicht der Fall, hätte man die Dinger ja einziehen müssen. Findige Rechtsverdreher würden jetzt vielleicht implizieren, dass es nach dem Verbotsdatum einem Neuwagenkäufer ja gar nicht mehr möglich sein kann eine dieser Anlagen zu erwerben, aber ohne Rückrufaktion kann man den Gebrauchtmarkt nicht mal eben ausklammern.</p><p></p><p>Ich bin morgen früh bei einem großen Händler und werde mir vom Teiledienst mal was zu diesem Thema geben lassen. Ich bin gespannt.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Klutten, post: 243129, member: 6038"] Das ganze Thema um diese Anlagen ist schon sehr komisch, wenn ich mal meine Sichtweise auf die rechtlichen Gegebenheiten dieser Situation lenke. Meines Wissens nach hat BMW die Anlagen selbst aus dem Verkauf genommen und nicht aufgrund eines Rückrufes seitens des KBA. Begründung seinerzeit: "Die produzierten Anlagen entsprechen nicht dem ursprünglich genehmigten Zustand". Dazu kommt, dass der Entzug einer EG-Typgenehmigung nicht mal eben so durchführbar ist und meist nur der Produzent aufgefordert wird, sein Produkt entsprechend der Genehmigung herzustellen. Geschieht das nicht, folgen meist horrende Strafen und der Vorhang fällt. Wie auch immer, es handelt sich um ein einzelnes System (genehmigtes Bauteil) und ich bekomme da im Leben nicht den Bogen gespannt, wie man auf ein Verbot in Bezug auf die Erstzulassung eines Fahrzeugs schließen soll. Sicher dürfen die Anlagen ab einem gewissen Datum XY nicht mehr in Verkehr gebracht werden, aber alle bis dahin verkauften Anlagen bleiben weiter für alle F87 mit N55-Motor zulässig. Wäre das nicht der Fall, hätte man die Dinger ja einziehen müssen. Findige Rechtsverdreher würden jetzt vielleicht implizieren, dass es nach dem Verbotsdatum einem Neuwagenkäufer ja gar nicht mehr möglich sein kann eine dieser Anlagen zu erwerben, aber ohne Rückrufaktion kann man den Gebrauchtmarkt nicht mal eben ausklammern. Ich bin morgen früh bei einem großen Händler und werde mir vom Teiledienst mal was zu diesem Thema geben lassen. Ich bin gespannt. [/QUOTE]
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