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<blockquote data-quote="AWMUC" data-source="post: 242734" data-attributes="member: 2786"><p>was bedeutet das denn jetzt genau? Ich habe das damals so verstanden, dass die M Performance Anlage (nach Überarbeitung) wieder verkauft werden kann - dann aber nur für VFL-Modelle bis EZ 12/2016 neu montiert werden darf bzw. zugelassen ist. Das steht zumindest bei allen Anbietern so dabei. Vielleicht auch einfach nur falsch formuliert, weil es da heißt: ".. ist nur für Fahrzeuge bis 12/2016 zugelassen". Oder hat die überarbeitete Anlage evtl. doch eine andere Seriennummer als unsere V1- und V2-Versionen?</p><p></p><p>Weil für alle, die den Auspuff bereits lange vor dem (nachträglichen) Verbot montiert hatten, sollte ja Bestandschutz gelten. Wenn jetzt jemand wie ich und viele andere hier mit Baujahr 2017 oder jünger damit rumfahren und die Polizei einen anhält - also völlig legal mit geschlossenen Klappen - und die haben auf ihrem schlauen Zettel nur dieses Datum 12/2016 stehen und behaupten nach einem Blick auf die EZ im Schein, die Anlage wäre illegal, fürchte ich, dass die ziemlich beratungsresistent auf Gegenargumente reagieren.</p><p></p><p>Verweise ich dann auf das eingravierte Produktionsdatum auf dem Topf (den ich ja theoretisch erst nachträglich gestern verbaut haben könnte)? Habe damals beim Neukauf leider keinerlei Papiere vom Händler dazu bekommen, da E-Zeichen und nicht nötig. Klar liegt bei mit auch das ausgedruckte Dokument für die Betriebserlaubnis im Handschuhfach. Aber das wird die Cops wahrscheinlich wenig interessieren, wenn die nur nach ihrem Datum gehen. Was sagen die Experten dazu? Will nicht wie auf Eiern rumfahren <img src="data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7" class="smilie smilie--sprite smilie--sprite1" alt=":)" title="Smile :)" loading="lazy" data-shortname=":)" /></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="AWMUC, post: 242734, member: 2786"] was bedeutet das denn jetzt genau? Ich habe das damals so verstanden, dass die M Performance Anlage (nach Überarbeitung) wieder verkauft werden kann - dann aber nur für VFL-Modelle bis EZ 12/2016 neu montiert werden darf bzw. zugelassen ist. Das steht zumindest bei allen Anbietern so dabei. Vielleicht auch einfach nur falsch formuliert, weil es da heißt: ".. ist nur für Fahrzeuge bis 12/2016 zugelassen". Oder hat die überarbeitete Anlage evtl. doch eine andere Seriennummer als unsere V1- und V2-Versionen? Weil für alle, die den Auspuff bereits lange vor dem (nachträglichen) Verbot montiert hatten, sollte ja Bestandschutz gelten. Wenn jetzt jemand wie ich und viele andere hier mit Baujahr 2017 oder jünger damit rumfahren und die Polizei einen anhält - also völlig legal mit geschlossenen Klappen - und die haben auf ihrem schlauen Zettel nur dieses Datum 12/2016 stehen und behaupten nach einem Blick auf die EZ im Schein, die Anlage wäre illegal, fürchte ich, dass die ziemlich beratungsresistent auf Gegenargumente reagieren. Verweise ich dann auf das eingravierte Produktionsdatum auf dem Topf (den ich ja theoretisch erst nachträglich gestern verbaut haben könnte)? Habe damals beim Neukauf leider keinerlei Papiere vom Händler dazu bekommen, da E-Zeichen und nicht nötig. Klar liegt bei mit auch das ausgedruckte Dokument für die Betriebserlaubnis im Handschuhfach. Aber das wird die Cops wahrscheinlich wenig interessieren, wenn die nur nach ihrem Datum gehen. Was sagen die Experten dazu? Will nicht wie auf Eiern rumfahren :) [/QUOTE]
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