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Beitrag
<blockquote data-quote="Vegas" data-source="post: 268591" data-attributes="member: 1741"><p>Habe noch was im Touriforum gefunden, hier gab es hierzu ebenfalls eine Diskussion.</p><p></p><p>Es geht um die Klausel.</p><p></p><p><strong>A.2.9.2</strong></p><p><strong></strong></p><p><strong>Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.</strong></p><p><strong></strong></p><p><strong>Hinweis: die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Verletzung Ihrer Pflichten nach D.1.1.4 dar.</strong></p><p></p><p>Die Meinung meines Anwaltes, auch basierend auf anderen Urteilen, in Kurzfassung: Touristenfahrten sind durch die Kasko versichert, da eingestuft als Übungsfahrt zur Selbstverbesserung. Trackdays sind NICHT durch die Kasko versichert, da Einstufung als Rennveranstaltung.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Vegas, post: 268591, member: 1741"] Habe noch was im Touriforum gefunden, hier gab es hierzu ebenfalls eine Diskussion. Es geht um die Klausel. [B]A.2.9.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Hinweis: die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Verletzung Ihrer Pflichten nach D.1.1.4 dar.[/B] Die Meinung meines Anwaltes, auch basierend auf anderen Urteilen, in Kurzfassung: Touristenfahrten sind durch die Kasko versichert, da eingestuft als Übungsfahrt zur Selbstverbesserung. Trackdays sind NICHT durch die Kasko versichert, da Einstufung als Rennveranstaltung. [/QUOTE]
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