M2 mutwillig zerkratzt! Kaskoschaden

Diskutiere M2 mutwillig zerkratzt! Kaskoschaden im Karosserie Forum im Bereich BMW 2er Forum; Ersteinmal vielen Dank an alle für ihre Rückmeldungen, insbesondere an Suffokate8 für deine ausführliche Erläuterung. Schön, dass es Foren wie...
  • M2 mutwillig zerkratzt! Kaskoschaden Beitrag #21
TTHH94

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Ersteinmal vielen Dank an alle für ihre Rückmeldungen, insbesondere an Suffokate8 für deine ausführliche Erläuterung. Schön, dass es Foren wie diese hier gibt und man nach euren Beiträgen um einiges schlauer ist.

Der Gutachter (von der Versicherung direkt, kein externer Gutachter) hat sich das Fahrzeug heute Vormittag angeschaut und lässt mir das Gutachten morgen per E-Mail zu kommen.
Mein regelmäßiger nächtlicher Abstellort ist meine Tiefgarage zuhause, wie auch im Vertrag steht. Da ich an dem Tag allerdings mit Freunden unterwegs war und das Fahrzeug dementsprechend in einem Wohngebiet an der Straße abgestellt wurde (was ja völlig legitim ist), denke ich nicht das hier die Versicherung ein Problem haben wird.

Schade, dass eine Beilackierung nicht übernommen wird. Möglicherweise hilft eine Politur der unlackierten Teile hier im Zweifel nach, falls es doch zu optischen Auffälligkeiten kommt.

Ärgerlich wird zudem die Abstufung in der SF-Klasse bei der Versicherung sein... Wird es so sein, dass ich statt der nächsten SF Klasse für 2023 das neue Jahr dann mit der gleichen wie 2022 beginne? Oder kann die Abstufung noch dramatischer sein, je nach Schadenhöhe?
 
  • M2 mutwillig zerkratzt! Kaskoschaden Beitrag #23
BMWR32

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  • M2 mutwillig zerkratzt! Kaskoschaden Beitrag #24
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Danke! Habe die Übersicht meiner Versicherung gefunden.
 
  • M2 mutwillig zerkratzt! Kaskoschaden Beitrag #25

Hopper

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In diesen Beispiel hatte man einen Beitragssatz von 18% und wird jetzt auf 22% hochgestuft.
Man würde also 4% mehr bezahlen.
nene 4 Prozentpunkte ist was anderes als 4%.

Wenn er zb 1000 Euro Beitrag hätte und er zahlt 18%, dann also 180 Euro.
Jetzt zahlt er dann 220 Euro, also + 22% mehr Beitrag
Das tut (wenn er nicht grad 60 Jahre alt und SF35 ist) definitv viel mehr weh wie die (hohen) 1000 Euro SB über die ganzen Jahre.

Aber sehs positiv: Wenigstens hatte die Versicherung einen Sinn.
 
  • M2 mutwillig zerkratzt! Kaskoschaden Beitrag #26
Krallo

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Sollte man gegen diese Angaben verstoßen haben, kann der Versicherer maximal eine Vertragsstrafe aussprechen, wie z.B. bei Nichteinhaltung der Jahresfahrleistung. Hat man 6000 km angegeben, fährt jedoch 12.000 km (dies fällt zB bei Abgleich des KM-Stands der Reparaturrechnung auf) dann kann der Versicherer den Beitrag mit einer Berechnung von 12.000km für das laufende Kalenderjahr nachfordern, jedoch den Schaden nicht kürzen oder ablehnen. So verhält es sich auch mit dem Abstellort.
Sehr richtig, insbesondere im Hinblick auf den Abstellort. Damit ist im Antrag der "regelmäßige" Abstellort gemeint, und nicht etwa, wenn man im Urlaub ist oder so.
Ich würde wie schon jemand zuvor schrieb den Schaden an eine BMW Werkstatt abtreten. Ich hatte einige Kasko Schäden und bin damit am besten gefahren. Es gab keine Diskussionen und hat Zeit gespart. Schlechte Erfahrungen hatte ich und auch ein Kollege beim Auszahlen von Schäden gemacht.
Das ist aber eine trügerische Sicherheit, denn: Selbst wenn der Anspruch an die Versicherung an die Werkstatt abgetreten wurde, und der Versicherer dann zickt, aus welchen Gründen auch immer, wird man von der Werkstatt einen freundlichen Brief bekommen verbunden m.d.B., sich mit seiner Versicherung auseinanderzusetzen. Daß einen die Werkstatt dann dabei ggfs. unterstützt steht auf einen anderen Blatt, aber dieses Risiko besteht immer und bei jeder Abtretung. Ob man Ansprüche jetzt "intern" abtritt oder nicht, interessiert den Versicherer grundsätzlich erst mal gar nicht.

Weiter vorne wurde ja schon auf die Vers. Bedingungen hingewiesen. Moderne Verträge kennen "eigentlich" auch keinen Abzug mehr "Neu für Alt bei Lackierung" bei Lackschäden; gleichwohl gab es dafür "früher" durchaus mal Abzüge...
 
  • M2 mutwillig zerkratzt! Kaskoschaden Beitrag #27
BMWR32

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nene 4 Prozentpunkte ist was anderes als 4%.

Wenn er zb 1000 Euro Beitrag hätte und er zahlt 18%, dann also 180 Euro.
Jetzt zahlt er dann 220 Euro, also + 22% mehr Beitrag
Das tut (wenn er nicht grad 60 Jahre alt und SF35 ist) definitv viel mehr weh wie die (hohen) 1000 Euro SB über die ganzen Jahre.

Aber sehs positiv: Wenigstens hatte die Versicherung einen Sinn.
Stimmt, da hatte ich ein Denkfehler.
Die 4% mehr beziehen sich auf die 1000 Euro (100%), nicht auf den Beitrag den man zahlt.
 
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  • M2 mutwillig zerkratzt! Kaskoschaden Beitrag #28
Krallo

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nene 4 Prozentpunkte ist was anderes als 4%.

Wenn er zb 1000 Euro Beitrag hätte und er zahlt 18%, dann also 180 Euro.
Jetzt zahlt er dann 220 Euro, also + 22% mehr Beitrag
Das tut (wenn er nicht grad 60 Jahre alt und SF35 ist) definitv viel mehr weh wie die (hohen) 1000 Euro SB über die ganzen Jahre.

Aber sehs positiv: Wenigstens hatte die Versicherung einen Sinn.
Sehr richtig!

@TTHH94
Ruf mal in der Betriebsabteilung Deiner Versicherung, nicht Schadenabteilung, oder bei Deinem Vertreter an und bitte den oder die, Dir eine "Schadenrückkaufsberechnung" für einen VK Schaden zu schicken. Das sind 2 oder so Knopfdrücke, und dann hast Du eine Übersicht, wie sich Deine Kaskoprämie in den nächsten Jahren entwickelt. Ja, ich weiß, Du willst den Schaden ja melden und auch nicht zurückkaufen, alles andere wäre ja auch blödsinnig, aber das nennt sich so. Du bekommst dann eine feine Aufstellung über die zukünftige Prämienentwicklung Deiner Kaskoversicherung. Und, falls Du es nicht auf dem Schirm haben solltest: Wenn nichts dazwischen kommt, wird natürlich auch nur die Kaskoprämie im nächsten Jahr schlechter gestuft. Die Haftpflichtprämie wird in gewohnter Weise eine SF Stufe besser gestuft.
 
  • M2 mutwillig zerkratzt! Kaskoschaden Beitrag #29
LStrike

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Da fällt mir das Stichwort "Rabattretter" ein. Das habe ich bisher immer dazu gebucht und damit wurde ich, als mir der Aussenspiegel abgefahren wurde und ich das über die VK geregelt habe nicht hochgestuft. Bei meiner Versicherung habe ich da einen Schadenfall pro Jahr "gut".
Würde das auch hier greifen? Ja, oder?
 
  • M2 mutwillig zerkratzt! Kaskoschaden Beitrag #30
Suffokate8

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Da fällt mir das Stichwort "Rabattretter" ein. Das habe ich bisher immer dazu gebucht und damit wurde ich, als mir der Aussenspiegel abgefahren wurde und ich das über die VK geregelt habe nicht hochgestuft. Bei meiner Versicherung habe ich da einen Schadenfall pro Jahr "gut".
Würde das auch hier greifen? Ja, oder?

Ja, der "Rabattretter" oder "Rabattschutz" greift hier dann theoretisch auch. Je nach Versicherer kann dieser aber erst ab einer bestimmten Schadenfreiheitsklasse abgeschlossen werden, z.B. ab SF10. Man zahlt dann lediglich die Selbstbeteiligung, sofern vereinbart. Man sollte jedoch bei einem Versichererwechsel beachten, dass der Rabattschutz wie eine Sondereinstufung behandelt wird und nur die im Hintergrund geführte durch den Schaden zurückgestufte Schadenfreiheitsklasse an den neuen Versicherer übertragen wird. Die meisten Versicherer übernehmen jedoch wiederum die Sondereinstufung/den rabattgeschützten Schaden mit Nachweis der letzten Beitragsrechnung/Policenkopie.
 
  • M2 mutwillig zerkratzt! Kaskoschaden Beitrag #31
Krallo

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Da fällt mir das Stichwort "Rabattretter" ein. Das habe ich bisher immer dazu gebucht und damit wurde ich, als mir der Aussenspiegel abgefahren wurde und ich das über die VK geregelt habe nicht hochgestuft. Bei meiner Versicherung habe ich da einen Schadenfall pro Jahr "gut".
Würde das auch hier greifen? Ja, oder?
Aber ja! Das würde auch hier greifen.
Nur 1 Schaden frei? Ich vermute mal stark, daß Du da sowohl einen Haftpflichtschaden als auch einen Kaskoschaden frei hast. Wären also sehr streng genommen 2 Schäden.

Und einen "Rabattretter" gibt es auch nur noch bei Veträgen, die seit wenigstens 15 oder 20 Jahren unverändert laufen, was hier im Forum vermutlich nicht vorkommen dürfte. Das waren uralte Tarife, bei denen man zwar nach einem Schaden zurückgestuft wurde, aber von den Prozenten war das gleich. Da wurde damals z.B. von SF 20 = 30% nach SF 18 = 30% zurückgestuft. Ja, das waren noch selige Zeiten.

Heute heißt dieser Baustein "Rabattschutz". Finanziell führt er am Ende zum identischen Ergebnis. Man wird dann also trotz eines Schadens im nächsten Jahr 1 SF Stufe besser gestuft. Bei 2 Schäden, oder auch 3 😣 wird man dann gemäß eines oder zweier Schaden zurückgestuft.

Obacht, 1 Schaden mit Rabattschutz:
Da wird man dann offiziell zwar so behandelt. als hätte der Schaden nicht stattgefunden, aber intern wird man trotzdem zurückgestuft. Und wenn man dann evtl. mal den Versicherer wechseln will, bestätigt der Vor-Versicherer dem Nachversicherer nur den internen SF Satz. Aber, wichtig: Kann man dem Nachversicherer den Rabattschutz lückenlos durch "alte" Rechnungen und/oder Policen nachweisen, dann übernimmt der Nachversicherer auch den letzten nicht zurückgestuften SF Satz. Unabdingbare Voraussetzung: Man schließt auch beim neuen Versicherer den Zusatzbaustein "Rabattschutz" ab.
 
  • M2 mutwillig zerkratzt! Kaskoschaden Beitrag #33
Krallo

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@Suffokate8
Äh, ja, 2 Doofe 1 Gedanke. 😊 (y)
Also die VHV macht das ab SF 3.

Aber eine grundsätzliche Überlegung zum Rabattschutz:

Dieser Baustein kostet Geld. und im Verhältnis zur Gesamtprämie nicht gerade wenig.
Bei Abschluß eines Vertrages sollte man also schauen, was kostet der mit und ohne Rabattschutz. Und dann läßt man sich noch ausrechnen, wohin die Prämie ohne Rabattschutz bei einem Schaden steigt. Dabei wird man häufig feststellen können, daß der Unterschied nicht besonders groß ist.

Überlegung: Warum soll ich in vorauseilendem Gehorsam schon mehr Geld bezahlen für ein überschaubares finanzielles Ereignis welches evtl. gar nicht eintritt. Reicht es da nicht evtl., wenn ich diese Mehrprämie erst dann aufwende, wenn sie fällig wird, also nach einem Schaden durch die Hochstufung?

Klar, Leute bei denen die Prämie "durch die Bücher" läuft können das ja gerne machen. Aber der Privatmann sollte hier den Bleistift einfach mal ein ganz klein wenig spitz machen. Und im Zweifel ggfs. stattdessen den "Fahrerschutz" abschließen...

Diese Überlegungen gelten aber so ganz grundsätzlich nur für Leute die eher schadenarm bzw. schadenfrei sind. Handelt es sich um Menschen, die schon mal den einen oder anderen kleinen Baller machen, sollten die natürlich den Rabattschutz in jedem Fall abschließen!
Hat ein Versicherter z.B. jedes Jahr 2 Schäden, ja solche gibt es!, dann dürfte der allerspätestens nach dem 5. Schaden vom Versicherer eine schadenbedingte Kündigung bekommen. Dann ist ein guter ungebundener Vermittler gefragt...
 
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  • M2 mutwillig zerkratzt! Kaskoschaden Beitrag #34
Suffokate8

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@Krallo ich teile deinen Gedanken. Je nach Versicherer kostet der Rabattschutz 25% Zuschlag für das jeweilige Risiko in Haftpflicht- und/oder Kasko. Ich selbst habe z.B. auch keinen Rabattschutz. Finde das Risiko hält sich in Grenzen und ist es mir persönlich nicht wert. Aber das ist auch eine Glaubensfrage, wie bei vielen Versicherungen, ob man den ein oder anderen besonderen Baustein noch benötigt. :)
 
  • M2 mutwillig zerkratzt! Kaskoschaden Beitrag #35
Krallo

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@Krallo ich teile deinen Gedanken. Je nach Versicherer kostet der Rabattschutz 25% Zuschlag für das jeweilige Risiko in Haftpflicht- und/oder Kasko. Ich selbst habe z.B. auch keinen Rabattschutz. Finde das Risiko hält sich in Grenzen und ist es mir persönlich nicht wert. Aber das ist auch eine Glaubensfrage, wie bei vielen Versicherungen, ob man den ein oder anderen besonderen Baustein noch benötigt. :)
Dem, @Suffokate8, kann ich nun wirklich nix mehr hinzufügen! 😊
 
  • M2 mutwillig zerkratzt! Kaskoschaden Beitrag #36
Kandan

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Und einen "Rabattretter" gibt es auch nur noch bei Veträgen, die seit wenigstens 15 oder 20 Jahren unverändert laufen
Hä, meine HUK24 bietet das schon immer und immer noch an...
Auch läuft meine erste Versicherung da schon mehr als 20Jahre unter der gleichen Vers Nr 😉
Die AGBs haben sich aber immer erneuert bei Fzg Wechsel - also keine Uraltpolice.
 
  • M2 mutwillig zerkratzt! Kaskoschaden Beitrag #37
Krallo

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Hä, meine HUK24 bietet das schon immer und immer noch an...
Auch läuft meine erste Versicherung da schon mehr als 20Jahre unter der gleichen Vers Nr 😉
Die AGBs haben sich aber immer erneuert bei Fzg Wechsel - also keine Uraltpolice.
Die VS-Nr. ist da unbedeutend. Entscheidend sind die hinterlegten Bedingungen.
Kann natürlich sein, daß diese HaftpflichtUnterstützungsKasse kraftfahrender Beamter den Rabattschutz als Rabattretter verkauft. Schau Dir einfach in Deinen aktuellen Bedingungen den Punkt "Schadenrückstufung" an. Dort solltest Du entsprechende Tabellen zur Rückstufung finden.

Zu dem Thema mit den Begrifflichkeiten etc. habe ich hier im Netz eine ganz schöne Abhandlung gefunden:
Klick.
 
  • M2 mutwillig zerkratzt! Kaskoschaden Beitrag #38
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Sag ich ja: Ich in über 20Jahren 5-6 mal zu neuen, aktuellen Versicherungsbedingungen abgeschlossen. Die Rückstufungstabellen sind mit bekannt, ebenso dass bei einem Wechsel der eigentliche Verlauf mit Schaden weitergegeben wird. Hab den Retter aber nicht 😉

Der Rabattretter wurde aber immer angeboten und wurde es auch jetzt aktuell noch, als ich eine neue Police für den neuen 3. Wagen angefragt hatte.
 
  • M2 mutwillig zerkratzt! Kaskoschaden Beitrag #39
Krallo

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Sag ich ja: Ich in über 20Jahren 5-6 mal zu neuen, aktuellen Versicherungsbedingungen abgeschlossen. Die Rückstufungstabellen sind mit bekannt, ebenso dass bei einem Wechsel der eigentliche Verlauf mit Schaden weitergegeben wird. Hab den Retter aber nicht 😉

Der Rabattretter wurde aber immer angeboten und wurde es auch jetzt aktuell noch, als ich eine neue Police für den neuen 3. Wagen angefragt hatte.
@Kandan
Bei einem Fahrzeugwechsel kann man nur und nur zu den jeweils aktuellen Bedingungen abschließen. Du behältst zwar meistens die vorige VS-Nr., aber die Bedingungen sind jeweils absolut neu. KFZ Versicherer führen übrigens pro Jahr durchschnittlich 2 neue Tarife ein, die dann für Neuabschlüsse gelten, aber auch für Fahrzeugwechsel, oder für Kunden, die einfach aus ihrem alten in den neuen Tarif wechseln wollen.

Und daß der "Rabattretter" auch aktuell noch angeboten wird, mochte ich nicht glauben, weshalb ich dann einfach mal bei der HUK24 geschaut habe. Und siehe da, dort wird auch "nur" der Rabattschutz" angeboten.

1659525913897.png
 
  • M2 mutwillig zerkratzt! Kaskoschaden Beitrag #40
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Sag ich ja: Ich in über 20Jahren 5-6 mal zu neuen, aktuellen Versicherungsbedingungen abgeschlossen. Die Rückstufungstabellen sind mit bekannt, ebenso dass bei einem Wechsel der eigentliche Verlauf mit Schaden weitergegeben wird. Hab den Retter aber nicht 😉

Der Rabattretter wurde aber immer angeboten und wurde es auch jetzt aktuell noch, als ich eine neue Police für den neuen 3. Wagen angefragt hatte.
Ich schließe nie den Rabattschutz ab. Würde ich diesen abschließen wären das 27% Mehrkosten. (143 Euro)
HUK24 bietet den Rabattschutz ab SF 4 an.
Dazu schreiben die folgendes:
Was ist der Rabattschutz?
Sichern Sie Ihre Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen). Mit dem Rabattschutz ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung und – falls abgeschlossen - in der Vollkasko je ein belastender Schaden pro Kalenderjahr frei. Im Folgejahr fahren Sie in derselben günstigen SF-Klasse weiter. Ihr Vertrag wird durch den rabattgeschützten Schaden nicht zurückgestuft.
Bei zwei oder mehr Schäden stufen wir Ihren Vertrag so zurück, als ob ein Schaden weniger eingetreten wäre. Der rabattgeschützte Schaden bleibt unberücksichtigt.
Voraussetzung: Sie haben die SF-Klasse 4 oder besser im Vertrag.
Im Basis-Tarif ist der Rabattschutz nicht abschließbar.
Wichtiger Hinweis
:
Bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter geben wir den tatsächlichen Vertragsverlauf weiter.
Informationen finden Sie in unseren Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung.
 
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