F87 ist wirklich sowas möglich und Rechtsberatung in Anspruch nehmen ..?

Diskutiere ist wirklich sowas möglich und Rechtsberatung in Anspruch nehmen ..? im Recht und Versicherung Forum im Bereich Allgemeines zum BMW 2er; Guten Morgen zusammen, Folgendes Szenario: Die Suche nach einem neuen M2 C... Die Produktion wurde vor kurzem eingestellt, selbst...
  • ist wirklich sowas möglich und Rechtsberatung in Anspruch nehmen ..? Beitrag #1
DerJens

DerJens

Beiträge
9
Punkte Reaktionen
2
Fahrzeugtyp
120D F21, M2C F87
Guten Morgen zusammen,

Folgendes Szenario:

Die Suche nach einem neuen M2 C...

Die Produktion wurde vor kurzem eingestellt, selbst Zusammenstellen ist also nicht mehr möglich und somit werden im Internet sämtliche Autohäuser im heimischen Umkreis durchforstet um unter den zig Angeboten jenes zu finden , welches Ausstattungsmäßig den eigenen Vorstellung am nächsten kommen würde.

Einige Tage später auf www.…..de fündig worden, Autohaus kontaktiert, Termin ausgemacht und am übernächsten Tag hin.

Fahrzeug steht der Verkaufshalle, von außen Top,.. Verkäufer holt den Schlüssel, Rein gesetzt.. ja, der soll´s werden....

Dann Zündung an, 62km auf dem Tacho und im Navi-Display erscheint Profil 1: Steffi (Name fiktiv)

Hmmkay... Profil 1 bestätigt , Sitzposition und die Außenspiegel verstellten sich automatisch; sprich eine Steffi hatte die Zeit sich das Fahrzeug auf Ihre individuellen Bedürfnisse einzustellen... "gängig bei Probefahrten"?


Auf die Anmerkung das der Wagen ja schon mehr als 60km drauf hat erklärt man somit, das dies durch die ganzen Probefahrten zusammen käme, was bei M-Modellen des Öfteren vorkäme, allerdings stets im dabei sein
eines Mitarbeiters.. wird versichert -

"Kunden bekämen die Fahrzeuge für Probefahrten nicht alleine ohne Begleitung ausgehändigt."


Möglich?.. Geglaubt – M2C gekauft.


Einige Wochen später kommt Kommissar Zufall ins Spiel und ein mulmiges Gefühl im Bauch...


Eine der SA funktionierte nicht einwandfrei worauf ein Termin zur Fehlersuche/-behebung vereinbart wird. Der Termin findet statt, Fehlersuche erfolgreich, SA tut nun wie sie es soll, Kunde zufrieden und fährt Heim.


Nun fällt aber auf der Heimfahrt auf das „die Freundlichen“ Ihre Arbeitskladde mit dem heutigen Arbeitsauftrag im Fahrzeug haben liegen lassen, darunter auch alle CBS- Information´s Daten“ die BMW, wie bekannt über seine Kunden sammelt.

Jetzt mal angenommen in den CBS Daten weist die Erstzulassung ein deutlich jüngeres Datum auf als die im Fahrzeugbrief ( Zulassungsbescheidung Teil II ) und auf der EG-Übereinstimmungsbescheinigung...besteht nun vielleicht berechtigterweise die Frage ob man einen „Gebrauchtwagen“ erworben hat den sich „Tanja“ ca. 2 Monate zuvor als Neuwagen zulegte, diesen aber nach rund 60km aus div. Gründen/Mängeln wieder zurück gab und dadurch vermutlich rechtlich vom Kaufvertrag zurücktreten konnte?


btw: Das ein "Neuwagen" durchaus auch mehrere 100km auf der Uhr haben kann durchaus möglich und rechtlich ok, soweit recherchiert .. es geht um An und Abmeldung, was ist wenn eine Tanja tatsächlich diesen M2C gekauft und auf Ihren Namen angemeldet hat und damit vom Hof fuhr.. ?

Rechtsbeistand suchen und abklären oder gibt´s ne (legale) logische "Erklärung"? (Selbst wenn nur eine Tageszulassung zuvor bestand kann der Händler eigentlich keinen Neuwagenpreis verlangen)
 
  • ist wirklich sowas möglich und Rechtsberatung in Anspruch nehmen ..?

Anzeige

  • ist wirklich sowas möglich und Rechtsberatung in Anspruch nehmen ..? Beitrag #2
misteran

misteran

Stammuser
Beiträge
6.457
Punkte Reaktionen
1.374
Fahrzeugtyp
M235i Coupé
Im Brief siehst du doch, wieviele Vorbesitzer die Karre hatte.
 
  • ist wirklich sowas möglich und Rechtsberatung in Anspruch nehmen ..? Beitrag #3
Julo

Julo

Beiträge
1.537
Punkte Reaktionen
2.325
Fahrzeugtyp
M2C
Aus dem Bauch heraus sag ich mal das du einen Vorführwagen gekauft hast. Dafür den Neuwagenpreis zu verlagen ist sicherlich nicht verboten, aber nicht üblich. Es steht doch in deinem Kaufvertrag was du gekauft hast, Vorführwagen oder Gebrauchtwagen. Ein Neuwagen ist es nach Definition meines Erachtens nach aber auf keinen Fall.
 
  • ist wirklich sowas möglich und Rechtsberatung in Anspruch nehmen ..? Beitrag #4
Graf Koks

Graf Koks

Moderator
Beiträge
2.222
Punkte Reaktionen
2.103
Fahrzeugtyp
M2C
Wenn Du den Wagen laut Vertrag als Neuwagen gekauft hast und er war schon mal auf jemand anderen angemeldet,
ist es entweder Schlamperei im Autohaus oder Betrug.
Stehst Du in den Zulassungsbescheinigungen als Erstbesitzer ist es auch noch Urkundenfälschung.
Damit würde ich zum Anwalt gehen.
 
  • ist wirklich sowas möglich und Rechtsberatung in Anspruch nehmen ..? Beitrag #5
Presswurst

Presswurst

Beiträge
136
Punkte Reaktionen
111
Fahrzeugtyp
BMW M2
Und was, wenn in der vergessenen Mappe ein falsches Datum eingetragen wurde? Dann spekulierst du Umsonst rum und wir hier auch. Rufe einfach deinen Händler an und frage nach. Ich verstehe nicht, warum man immer krampfhaft versucht, sowas in Foren klären zu wollen. Dazu kann die hier niemand etwas sagen. Und du wirst ja wohl selber wissen, ob du einen Neuwagen, Vorführwagen oder Gebrauchtwagen gekauft hast. Oder etwa nicht?
 
  • ist wirklich sowas möglich und Rechtsberatung in Anspruch nehmen ..? Beitrag #6
DerJens

DerJens

Beiträge
9
Punkte Reaktionen
2
Fahrzeugtyp
120D F21, M2C F87
geklärt bekomm ich es übers Forum sicherlich nicht, gekrampft wird auch noch nicht^^.
Es wäre nun mal harter Tobak wenn ein Rückläufer Aufgrund Mängel zurück genommen werden musste und dieser wieder als "Neuwagen" angeboten wird und zudem immer noch nicht richtig rund lief. Ich habe erst hier gefragt weil ich hoffte das jemand diese CBS Datensätze kennt oder selber mal in der Hand hatte, bevor man die Musik bestellt.

Das ist das erste mal das ein "fertig fremd zusammengestellter Neuwagen" gekauft wurde. Vorher mit Wartezeit weil selbst Ausgestattet.
Und nein, Natürlich sind keine Vorbesitzer eingetragen.
Laut den CBS Infos wurde das Fahrzeug 2 Monate eher zugelassen als es in den Papieren (Brief + Übereinstimmungsbescheinung) steht.

Ja Presswurst, es war bekannt was gekauft wurde.. was drin, dran und auf den Verträgen steht und warum ich frage ist zu erlesen oder etwa nicht ?.. aber danke für deine Zeit und Mühe "was" rauszupressen.

Ich werde dann mal die V.Rechtschutz kontaktieren und denen beides mal vorlegen da es so ausschaut wie GrafKoks das formuliert hat.
Scheinbar gelangen diese Datensätze wirklich kaum bis gar nicht in Kundenhände und das hier eine Krähe der anderen ein Auge aushacken soll verlangt ja auch keiner.
 
  • ist wirklich sowas möglich und Rechtsberatung in Anspruch nehmen ..? Beitrag #7
Thommy12

Thommy12

Beiträge
1.293
Punkte Reaktionen
1.063
Fahrzeugtyp
BMW M2C
Ich glaube aber kaum (entgegen zu Frank) dass die Zulassungsbescheinigung Teil 2 gefälscht wurde, daher wirst Du rechtlich nichts machen können, wenn Du als Erstbesitzer drin stehst.
Egal welche CBS Informationen Du irgendwo gesehen hast...
 
  • ist wirklich sowas möglich und Rechtsberatung in Anspruch nehmen ..? Beitrag #8
DerJens

DerJens

Beiträge
9
Punkte Reaktionen
2
Fahrzeugtyp
120D F21, M2C F87
nicht irgendwo, ich habe sie doch hier auf Papier... schriftlich
 
  • ist wirklich sowas möglich und Rechtsberatung in Anspruch nehmen ..? Beitrag #9
Micha_Mike

Micha_Mike

Beiträge
382
Punkte Reaktionen
441
Fahrzeugtyp
M2 Competition
geklärt bekomm ich es übers Forum sicherlich nicht, gekrampft wird auch noch nicht^^.
Es wäre nun mal harter Tobak wenn ein Rückläufer Aufgrund Mängel zurück genommen werden musste und dieser wieder als "Neuwagen" angeboten wird und zudem immer noch nicht richtig rund lief. Ich habe erst hier gefragt weil ich hoffte das jemand diese CBS Datensätze kennt oder selber mal in der Hand hatte, bevor man die Musik bestellt.

Das ist das erste mal das ein "fertig fremd zusammengestellter Neuwagen" gekauft wurde. Vorher mit Wartezeit weil selbst Ausgestattet.
Und nein, Natürlich sind keine Vorbesitzer eingetragen.
Laut den CBS Infos wurde das Fahrzeug 2 Monate eher zugelassen als es in den Papieren (Brief + Übereinstimmungsbescheinung) steht.

Ja Presswurst, es war bekannt was gekauft wurde.. was drin, dran und auf den Verträgen steht und warum ich frage ist zu erlesen oder etwa nicht ?.. aber danke für deine Zeit und Mühe "was" rauszupressen.

Ich werde dann mal die V.Rechtschutz kontaktieren und denen beides mal vorlegen da es so ausschaut wie GrafKoks das formuliert hat.
Scheinbar gelangen diese Datensätze wirklich kaum bis gar nicht in Kundenhände und das hier eine Krähe der anderen ein Auge aushacken soll verlangt ja auch keiner.
Ich wünsche dir viel Erfolg, so was unnötiges braucht man nicht .
 
  • ist wirklich sowas möglich und Rechtsberatung in Anspruch nehmen ..? Beitrag #10
tokon

tokon

Stammuser
Beiträge
796
Punkte Reaktionen
262
Fahrzeugtyp
M2 F87
Es wäre nun mal harter Tobak wenn ein Rückläufer Aufgrund Mängel zurück genommen werden musste und dieser wieder als "Neuwagen" angeboten wird und zudem immer noch nicht richtig rund lief.
Aber was soll das für ein Mangel sein, der nach <60 km auftritt und nach 2 fehlgeschlagenen Nachbesserungen zum Rücktritt vom Kaufvertrag führt? Da müsste der km-Stand dann doch höher sein.
Hat das Fahrzeug denn einen Mangel, den du feststellen konntest?
 
  • ist wirklich sowas möglich und Rechtsberatung in Anspruch nehmen ..? Beitrag #11
SwissCSL

SwissCSL

Beiträge
80
Punkte Reaktionen
293
Fahrzeugtyp
M2 CS & M3 CSL
Ich kann deine Enttäuschung nachvollziehen. Wer einen Neuwagen kauft, sollte keine personalisierten Einstellungen eines Vorgängers löschen müssen. Und eigentlich sollten auch keine Kunden damit Probefahrten gemacht haben, denn dafür sollte eine Garage Vorführwagen haben oder dir deinen als solchen mit Rabatt verkaufen.
Zu den unterschiedlichen Einträgen kann ich nichts sagen, da ich die gängige Praxis nicht kenne. Was für mich nicht ins Bild eines Rückläufers wegen Qualitätsmängeln passt, sind die 62km auf der Uhr. Welcher Kunde gibt bereits nach dieser Distanz auf? Und welcher Händler würde ohne Chance auf Nachbesserung den Wagen einfach so wieder zurücknehmen und zwar ohne Gebühr, die er an den neuen Käufer als Rabatt weitergeben kann?
Natürlich könnte der Händler etwas verheimlichen oder gar betrügerisch handeln, aber da wundert mich schon, wie unprofessionell er das angeht. Wer systematisch betrügt, der ist meist besser organisiert.
Ich würde erst mal mit dem Händler das Gespräch suchen und ihm mitteilen, dass deine „Customer Experience“ bei diesem Neuwagenkauf etwas getrübt ist und du auf lückenlose Aufklärung betreffend der Wagenhistorie bestehst. Danach kannst du entscheiden, ob du es dabei bewenden lässt, nachträglich einen Rabatt einforderst oder gar auf Rückabwicklung/Wandlung bestehst. Und wenn ihr euch nicht einig werdet, dann kannst du immer noch deine Rechtsschutzversicherung einschalten.
 
  • ist wirklich sowas möglich und Rechtsberatung in Anspruch nehmen ..? Beitrag #12
Graf Koks

Graf Koks

Moderator
Beiträge
2.222
Punkte Reaktionen
2.103
Fahrzeugtyp
M2C
Ich glaube aber kaum (entgegen zu Frank) dass die Zulassungsbescheinigung Teil 2 gefälscht wurde, daher wirst Du rechtlich nichts machen können, wenn Du als Erstbesitzer drin stehst.
Egal welche CBS Informationen Du irgendwo gesehen hast...
Nein Thomas, ich habe nicht gesagt dass es auf jeden Fall gefälscht wurde.
Ich meinte, wenn das Auto schon mal zugelassen war und kein Vorbesitzer in Teil 2 drinsteht, dass
es dann Urkundenfälschung ist.
Dann glaube ich an keinen Irrtum mehr. Da müssten ja gleich mehrere "Instanzen" grobe Fehler gemacht haben;
Die Zulassungsstelle, das Autohaus.......
 
  • ist wirklich sowas möglich und Rechtsberatung in Anspruch nehmen ..? Beitrag #13

topper74

Beiträge
5
Punkte Reaktionen
14
Fahrzeugtyp
M2
Laut den CBS Infos wurde das Fahrzeug 2 Monate eher zugelassen als es in den Papieren (Brief + Übereinstimmungsbescheinung) steht.
Dieser Eintrag in den CBS Daten ist absolut irrelevant und es wurde vermutlich nur vergessen ihn zu korrigieren.
Ich vermute ganz stark dass an diesem CBS Eintragsdatum, oder 1-2 Tage davor, die Übergabedurchsicht inkl. Transportmodus löschen durchgeführt wurde.
Dabei wird an einem Punkt des geführten Testmoduls ein Zulassungsdatum abgefragt welches der Monteur eingibt.
In Deinem Fall eines noch nicht verkauften Fahrzeugs gibt der Monteur da einfach den nächsten oder übernächsten Tag ein, da rennt keiner zum Verkäufer und fragt nach dem exakten Datum welches es oft noch gar nicht gibt.
Korrekterweise sollte das richtige Datum dann vor finaler Übergabe an den Kunden im Fahrzeug nochmal korrigiert werden. Das wurde hier wohl vergessen.

Fahr zum Händler und lass Dir das richtige Zulassungsdatum in den CBS-Daten korrigieren.
Wenn Du im Brief als alleiniger Halter eingetragen bist und dieser kein Zweitbrief ist, dann hat das Auto keinen Vorbesitzer.
 
  • ist wirklich sowas möglich und Rechtsberatung in Anspruch nehmen ..? Beitrag #14
Iroc

Iroc

Beiträge
453
Punkte Reaktionen
458
Fahrzeugtyp
225d LCI
Das da am Brief mit den Vorbesitzern was gemauschelt wurde glaube ich auch nicht. Da wie @Graf Koks schon schrieb mehrere Pateien im Boot sein müssten.
Allerdings könnte es auch sein, dass "Steffi" den Wagen im roten Nummern abgeholt hat und deshalb im Brief noch kein Vorbesitzer eingetragen ist.
Aber da kommt dann das zu tragen was @tokon und @SwissCSL geschrieben hat. Welcher Mangel tritt nach 60km oder weniger auf, der so gravierend ist, dass "Steffi" den Wagen einfach zurück geben kann?

Wie dir schon geraten wurde, suche das Gespräch mit dem Autohaus. Dabei sachlich bleiben. Evtl klärt sich dann die Sache.
Eiert der Händler nur rum und die Ausreden ergeben keinen Sinn, kannst du immer noch zum Anwalt
 
  • ist wirklich sowas möglich und Rechtsberatung in Anspruch nehmen ..? Beitrag #15
Bastor

Bastor

Beiträge
1.254
Punkte Reaktionen
2.538
Fahrzeugtyp
BMW M2 Comp., E30 V8, etc
Ich frag mich bei dem Heckmeck, ob du nicht einfach den Brief checken kannst - oder gecheckt hast bei Anmeldung (und anschließender Übergabe Sicherheitsüberlassung Bank) ?
Wenn dort kein Vorbesitzer eingetragen ist, dann ist das Ding in deinem Erstbesitz.

Kümmer dich mal lieber selbst um die Karre. Dieser Aufriss weil ne Steffi oder Rüdiger ihren Arsch in den Memo-Einstellungen verewigt hat... macht das den Wagen jetzt schlechter?
Ich komm da einfach nicht hinter. Du hast dich doch auf Grund des Zustands und Erscheinungsbild für den Wagen entschieden und jetzt ist der Traum geplatzt, wegen irgendeines Protokolls?
Junge - die wissen links und rechts manchmal nicht was passiert, geschweigedenn eingetragen oder hinterlegt und richtig ist.

Das ist wie der Kram mit dem Irrglauben an Götter in weißen Kitteln.

Viel Spaß bei deinen jahrelangen rumgestresse. 👍🏼🙋🏼‍♂️
 
  • ist wirklich sowas möglich und Rechtsberatung in Anspruch nehmen ..? Beitrag #16

Gast5445

Guest
Wenn der, wie bei meinem BMW Händler, im Showroom stand und an ne Batterie angeknipst war - dann kann sich da jede Steffi der Welt rein pflanzen und irgend nen scheiss speichern.

Ist aber seit langem mal wieder ein sehr witziger thread. Bin gespannt wies weiter geht.
Popcorn ist schon mal bereit.

Wie sagt der Bloch immer?
„Das wird gut!“
 
  • ist wirklich sowas möglich und Rechtsberatung in Anspruch nehmen ..? Beitrag #17
Graf Koks

Graf Koks

Moderator
Beiträge
2.222
Punkte Reaktionen
2.103
Fahrzeugtyp
M2C
Ich frag mich bei dem Heckmeck, ob du nicht einfach den Brief checken kannst - oder gecheckt hast bei Anmeldung (und anschließender Übergabe Sicherheitsüberlassung Bank) ?
Wenn dort kein Vorbesitzer eingetragen ist, dann ist das Ding in deinem Erstbesitz.

Kümmer dich mal lieber selbst um die Karre. Dieser Aufriss weil ne Steffi oder Rüdiger ihren Arsch in den Memo-Einstellungen verewigt hat... macht das den Wagen jetzt schlechter?
Ich komm da einfach nicht hinter. Du hast dich doch auf Grund des Zustands und Erscheinungsbild für den Wagen entschieden und jetzt ist der Traum geplatzt, wegen irgendeines Protokolls?
Junge - die wissen links und rechts manchmal nicht was passiert, geschweigedenn eingetragen oder hinterlegt und richtig ist.

Das ist wie der Kram mit dem Irrglauben an Götter in weißen Kitteln.

Viel Spaß bei deinen jahrelangen rumgestresse. 👍🏼🙋🏼‍♂️

Wenn der, wie bei meinem BMW Händler, im Showroom stand und an ne Batterie angeknipst war - dann kann sich da jede Steffi der Welt rein pflanzen und irgend nen scheiss speichern.

Ist aber seit langem mal wieder ein sehr witziger thread. Bin gespannt wies weiter geht.
Popcorn ist schon mal bereit.

Wie sagt der Bloch immer?
„Das wird gut!“

Ich versteh' euch nicht.
Wenn Ihr 'nen Neuwagen kauft und habt auf Grund von Unstimmigkeiten in den Papieren oder Protokollen
Zweifel daran, ob es wirklich ein Neuwagen ist, möchte ich euch sehen.....
"....aaach wird schon alles stimmen, Hauptsache das Auto gefällt mir", oder wie?
Wer will schon gerne reingelegt werden.
Ich sage ja nicht, dass es Beschiss war. Vielleicht stimmen nur die CBS-Daten nicht überein.
Aber das würde wohl jeder abklären wollen.
...aber wenn man nicht selber betroffen ist, holt man sich halt Popcorn und 'n Bier vor den Rechner und amüsiert sich.
 
  • ist wirklich sowas möglich und Rechtsberatung in Anspruch nehmen ..? Beitrag #18

Gast5445

Guest
In dem Fall amüsiert es mich tatsächlich :)
Geb ich ehrlich zu.

Das heißt nicht dass es lustig für den Betroffenen ist ;-)
 
  • ist wirklich sowas möglich und Rechtsberatung in Anspruch nehmen ..? Beitrag #19
Tinkiwinkis-M2

Tinkiwinkis-M2

Beiträge
161
Punkte Reaktionen
243
Fahrzeugtyp
M2 Competition ab 10/2020
Ich frage mich eher, warum man das zur Besichtigung im Autohaus vorn kauf nicht gleich angesprochen hat, wenn es doch da schon aufgefallen ist.
Dann hätte ich persönlich gleich zu einem anderen Fahrzeug gegriffen.
Das die Einträge im Brief nicht passen kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
Alle Fahrzeugdaten sind ja bei der Zulassungsbehörde hinterlegt, spätestens da wäre es aufgefallen wenn schon jemand im Brief gestanden hätte.
 
  • ist wirklich sowas möglich und Rechtsberatung in Anspruch nehmen ..? Beitrag #20
kabrueggen

kabrueggen

Beiträge
149
Punkte Reaktionen
81
Fahrzeugtyp
M240i
Hätte hätte Fahrradkette. Es ist davon auszugehen, dass der Käufer des Fahrzeugs mit dem Bauch nicht mit dem Kopf gekauft hat. Und jeder, der mit dem Bauch kauft, übersieht das ein oder andere Detail. Ist glaube ich jedem von uns schon mal passiert, daher kann man das Steinewerfen einstellen.
 
Thema:

ist wirklich sowas möglich und Rechtsberatung in Anspruch nehmen ..?

ist wirklich sowas möglich und Rechtsberatung in Anspruch nehmen ..? - Ähnliche Themen

Service in BMW Niederlassungen schlechter als bei anderen Händlern?: Ich muss mich gerade mal auskotzen... Hat, außer mir, noch jemand die Erfahrung gemacht, dass der Service in Niederlassungen wesentlich schlechter...
Sammelbestellung Lightweight Edestahl Komplettanlage - 20% Rabatt: Hallo zusammen, ich möchte hiermit zu einer Sammelbestellung für eine Lightweight Edelstahl Komplettanlage für den M2 Competition aufrufen. Es...
Reifenwechsel künftig teurer durch Reifendruckkontrollsystem: Seit dem 1. November müssen laut der ECE-Richtlinie R64 alle neu homologierten Fahrzeugmodelle mit einem Reifendruckkontrollsystem (RDKS...
Oben Unten